20-0349.02

Stellungnahme zum Antrag Grüne betr. Mehr Natur wagen - auch in Parks und Grünanlagen!

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 19.03.2019 Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 3

Sachverhalt

Für viele Menschen sind die Parks und Grünanlagen von großer Bedeutung. Sie dienen nicht nur vielen Tieren und Pflanzen als (Ersatz-)Lebensraum, sondern dämpfen auch Verkehrslärm und sorgen für sauberere Luft und ein besseres Kleinklima.

Ausreichend Grünbereiche sind aber auch ein wichtiger Faktor für die Erholung aller Menschen. Gleichzeitig haben sie eine Bedeutung als ökologische Lern- und Erfahrungsräume. Besonders das Heranführen von Kindern an die Natur ist hier eine wichtige Funktion des öffentlichen Grüns. Nur was man kennt und erlebt kann man schätzen und schützen. Viele  Kinder im Bezirk werden keinen Zugang zu naturnahen Bereichen oder privaten Gärten haben, sondern sind auf Parks angewiesen, um Pflanzen und Tieren begegnen und den Umgang mit ihnen lernen zu können.

Grünanlagen müssen regelmäßig unterhalten und gepflegt werden, um ihre vielfältigen Funktionen weiterhin zu erfüllen: Die Gartenanlagen müssen gärtnerisch gepflegt, Wege ausgebessert, der Müll beseitigt und Spielgeräte instand gehalten werden. Dabei bleiben oft nur wenige Kapazitäten dafür übrig, auch die ökologischen Funktionen des Grüns zu erhalten und auszubauen.

Der Naturschutzwert der Parks und Grünanlagen ist leider oft nicht besonders hoch und könnte durch eine angepasste Pflege deutlich gesteigert werden. Dazu diente zum Beispiel, wenn geeignete Teilbereiche seltener gemäht werden. Dadurch können auch mehr wildlebende Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum mitten in der Stadt finden. Gleichzeitig könnten Parks und Grünanlagen verstärkt eine Funktion als Trittstein innerhalb des Biotopnetzes der Stadt wahrnehmen. Durch eine größere Vielfalt in den Parks steigt auch deren Wert für die Naturerfahrung und die Erholung.

Eine naturnahe Pflege ist allerdings nicht unbedingt kostengünstiger als das „Standardprogramm“. Zum Beispiel muss bei einer Fläche, die nur ein oder zwei Mal im Jahr gemäht wird, das Mahdgut zusätzlich abtransportiert und entsorgt werden, was bei einer wöchentlichen Mahd nicht erforderlich ist. Auch können andere Maschinen notwendig sein, die der Bezirk derzeit vielleicht nicht vorhält.

Dennoch sollte geprüft werden, wo in Grünflächen mehr Natur – im Einzelfall vielleicht sogar unter Einsparung von Pflegemitteln – zugelassen werden kann. Künftig sollten Sachmittel für die Unterhaltung von Grünanlagen auch explizit für eine naturnähere Ausgestaltung der Maßnahmen verwendet werden. Die angekündigte Erhöhung der Rahmenzuweisung für 2015/2016 schafft hier Spielräume

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Bezirksversammlung Harburg ist sich der hohen Bedeutung der städtischen Grünflächen für Erholung, Umweltbildung und Naturhaushalt bewusst und strebt an, in diesen die biologische Vielfalt zu fördern.
  2. Durch das Bezirksamt sollen unter Einbeziehung von Umweltverbänden Flächen innerhalb des Grünbestandes (Parks, Grünanlagen, Gewässerränder (sofern in Verwaltung des Bezirks), ggf. Straßenbegleitgrün) identifiziert werden, die für eine naturnähere Pflege geeignet sind. Ein besonderer Fokus soll dabei u.a.  auf folgenden Aspekten liegen:
  • Herausnahme von geeigneten Rasen aus der regelmäßigen Mahd, stattdessen Reduzierung auf 1- bis 3-malige Mahd pro Jahr mit Abtransport des Mahdgutes von eutrophierten Standorten
  • Zulassen von halbruderalen Gras- und Staudensäumen
  • Nachsaat von heimischem Saatgut bei artenarmen Wiesen oder Heusaat nach Grubberung
  • Verzicht auf Laubentfernung abseits von Wegen und Rasenflächen
  • Schaffung ungestörter Teilbereiche, ggf. mit Schutz vor freilaufenden Hunden
  • Erhalt von Altholzbeständen
  • Belassen von stehendem Totholz in den bezirklichen Naturschutzgebieten und - soweit möglich - auch in dafür geeigneten Teilbereichen von Parkanlagen. Hierbei sollte auch das bei Baumpflegearbeiten anfallende Material genutzt werden
  • Sicherung von Biotopbäumen
  • Auflichtung kleinerer Bereiche in Parkwäldern
  • Zulassen und ggf. Pflanzung von Gebüschzonen unter Bäumen
  • Schaffung strukturreicher Waldränder mit Sträuchern und Kräutern
  1. Ebenfalls in Zusammenarbeit mit den Umweltverbänden soll geprüft werden, wo es besondere Bedarfe für Nisthilfen für Vögel und Insekten oder Fledermauskästen gibt.
  2. Bestandteil aller Prüfungen soll auch  eine Schätzung der Kosten dieser Maßnahmen und ein Vergleich mit den Kosten der herkömmlichen Grünpflege sein.
  3. Dem Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz werden die Ergebnisse aus den Prüfungen gemäß Punkt 2 bis 4 zur Beratung und Entscheidung über Prioritäten vorgelegt. Die beteiligten Verbände werden dazu eingeladen.

 

Harburg, 08.01.2015

Antrag des Abgeordneten Jürgen Marek und GRÜNE-Fraktion in Übernahme mit leichten Änderungen eines Antrages der GRÜNEN- und SPD-Fraktion in der BV Hamburg-Nord vom 8.12.2014

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende,

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

06.04.2017

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE Fraktion (Drs. 20-0349) wie folgt Stellung:

 

 

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dienen vorrangig der Gesundheit und der Erholung der Bevölkerung (vergleiche Hamburgisches Gesetz über Grün- und Erholungsanlagen). Darüber hinaus haben die öffentlichen Grünanlagen zahlreiche weitere Funktionen. Sie sind zum Beispiel Rückzugsraum für die städtische Fauna, ein Kulturgut im Sinne des Denkmalschutzgesetzes oder der städtebaulich-freiraumplanerischen Gestaltung und  klimatischer Ausgleichsraum in den Stadtquartieren.

Welche Maßnahmen zur Pflege und Unterhaltung im jeweiligen Einzelfall angemessen sind, ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, der Verkehrssicherungspflichten sowie der personellen und finanziellen Ressourcen durch die zuständige Abteilung Stadtgrün differenziert zu betrachten und zu entscheiden. Die Anforderungen zu einer naturnahen Pflege der Anlagen und die Auswahl einheimischer, standortgerechter Pflanzen finden hierbei ebenfalls Berücksichtigung.

Aufgrund der personellen und finanziellen Möglichkeiten besteht die Notwendigkeit, Pflegearbeiten so kostensparend wie möglich durchzuführen und sich vielfach auf kostengünstig zu pflegende Kernbereiche in den öffentlichen Grünanlagen zu konzentrieren. Die Unterhaltung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen erfolgt mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln aus der Rahmenzuweisung der BUE durch die zuständigen Abteilung Stadtgrün. Hierbei sind vorrangig die gesetzliche Funktion von Grün- und Erholungsanlagen sowie Verkehrssicherungspflichten zu bedienen.

Der Gedanke und die Notwendigkeit einer naturnahen Pflege in Teilflächen des öffentlichen Grüns ist nicht neu und wird in der Abteilung Stadtgrün - soweit es personell und finanziell möglich ist - befördert.

Auf öffentlichen Grünflächen wird der Einsatz von Düngemitteln bei der Unterhaltung auf ein Minimum beschränkt. In vielen Fällen wird sogar ganz auf eine Düngung mit Handelsdünger verzichtet. Hiervon ausgenommen sind u.a. anspruchsvolle Staudenpflanzungen im Harburger Stadtpark, auf dem Harburger Rathausplatz und der Schlossinsel (Gebrüder Cohen Park), die ohne zusätzliche Nährstoffgaben in der Hauptvegetationszeit nicht auskommen.

 

Nachfolgende Flächen innerhalb des Grünbestandes wurden bereits in den vergangenen Jahren für eine naturnähere Pflege und Unterhaltung  identifiziert und über Pflegekonzepte langfristig bedarfsgerecht und qualitätsorientiert abgesichert.

 

1. Feuchtwiese Dahlengrund im Harburger Stadtpark

Pflegekonzept 1995

Das Gutachten wurde erarbeitet zur Festlegung von Pflegemaßnahmen für Feuchtwiesen mit Orchideenvorkommen

 

2. Harburger Stadtpark

Parkwaldpflege- und Entwicklungskonzept 1995

Das Konzept wurde erarbeitet zur Festlegung von Maßnahmen zur naturnahen Bestandsentwicklung; Berücksichtigung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten.

 

3. Harburger Stadtpark (Süd)

Betriebsblätter und Handlungsempfehlungen 2004

Das Konzept wurde erarbeitet zur Festlegung von Maßnahmen zur naturnahen Bestandsentwicklung; Berücksichtigung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten.

 

4. Meyers Park

Parkwaldpflege- und Entwicklungskonzept 1996

Das Konzept wurde erarbeitet zur Festlegung von Maßnahmen zur naturnahen Bestandsentwicklung; Berücksichtigung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten.

 

5. Meyers Park

Fortschreibung 2009

Das Konzept wurde erarbeitet zur Festlegung von Maßnahmen zur naturnahen Bestandsentwicklung; Berücksichtigung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten.

 

6. Schwarzenbergpark

Parkwaldpflege- und Entwicklungskonzept 2002

Das Konzept wurde erarbeitet zur Festlegung von Maßnahmen zur naturnahen Bestandsentwicklung; Berücksichtigung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten.

 

7. Brinkmannscher Park

Parkwaldpflege- und Entwicklungskonzept 2004

Das Konzept wurde erarbeitet zur Festlegung von Maßnahmen zur naturnahen Bestandsentwicklung; Berücksichtigung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten.

 

8. Burgberg

Parkwaldpflege- und Entwicklungskonzept 2004

Das Konzept wurde erarbeitet zur Festlegung von Maßnahmen zur naturnahen Bestandsentwicklung; Berücksichtigung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten.

Neben den vorhandenen Pflegekonzepten werden nachfolgende Maßnahmen, wo es der Standort und die Nutzung zulassen, seit einigen Jahren berücksichtigt.

  • Herausnahme von geeigneten Rasen aus der regelmäßigen Mahd, stattdessen Reduzierung auf 1- bis 3-malige Mahd pro Jahr mit Abtransport des Mahdgutes
  • Zulassen von halbruderalen Gras- und Staudensäumen
  • Verzicht auf Laubentfernung abseits von Wegen und Rasenflächen
  • Erhalt von Altholzbeständen
  • Belassen von stehendem Totholz in den bezirklichen Naturschutzgebieten und - soweit möglich - auch in dafür geeigneten Teilbereichen von Parkanlagen (Verkehrssicherungspflicht beachten). Hierbei sollte auch das bei Baumpflegearbeiten anfallende Material genutzt werden
  • Sicherung von Biotopbäumen
  • Auflichtung kleinerer Bereiche in Parkwäldern
  • Zulassen und ggf. Pflanzung von Gebüschzonen unter Bäumen
  • Bekämpfung von Neophyten zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung in den Grünanlagen.

 

Im letzten Jahr wurden zudem verstärkt Gewässerränder renaturiert und mit einer Uferrandbegrünung aus Uferrandstauden und Einsaaten versehen (Gewässer / Teiche im Harburger Stadtpark, Göhlbachtal Lohmühlenteich). Diese Maßnahmen sollen, wo möglich, auch weiterhin im Bestand durchgeführt werden.

Dem NABU wird seit 2 Jahren eine Fläche im Schulgarten Harburger Stadtpark für das Anlegen eines Fledermausgartens überlassen. Das Anbringen von Nisthilfen für Fledermäuse im Harburger Stadtpark und auf den bezirklichen Friedhöfen durch den NABU wird ebenfalls unterstützt.

 

Auswirkungen auf die Kosten, welche sich durch eine naturnahe Pflege ergeben, wurden bisher durch die Abteilung Stadtgrün nicht ermittelt oder ausgewertet. Eine Erfassung findet derzeit nicht statt, allerdings ist eine Kostenersparnis aufgrund bisher gewonnener Erfahrungen nicht zu erwarten.

Im Rahmen des neu aufgelegten Sonderfonds „Naturcent“ und des Programms „Naturschutzgroßprojekt Hamburg naturnah!“ der BUE werden Maßnahmen gefördert, welche eine ökologische Aufwertung und Pflege von Grünanlagen als Ziel haben. Hier wird die Abteilung Stadtgrün Projekte anmelden und bei Zusage der Mittel diese auch umsetzten.

Zurzeit angedacht ist die Aufwertung und Sicherstellung der Orchideenwiese im Harburger Stadtpark, die Renaturierung und Wiederherstellung der derzeit trockengefallenen Laichgewässer für Amphibien im Meyers Park und im Rönneburger Park (Neuanlage Thema Ökologie) die Förderung der Gehölz- und Gewässerräume. Diese Teilbereiche innerhalb der Grünanlage sind dann dauerhaft naturnah zu pflegen und zu unterhalten.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind nur insofern betroffen, dass die zuvor beschriebenen Maßnahmen auch dazu beitragen, dass Natur für Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld erlebbar ist.

 

 

gez. Trispel

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

05.03.2019

 

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE Fraktion (Drs. 20-0349) wie folgt erneut Stellung:

 

 

In der Antwort der Verwaltung wird bereits auf die Maßnahmen zum "Naturcent" und zum "Naturschutzgroßprojekt Hamburg naturnah" verwiesen. Harburg hat bei der BUE für beide Sonderfonds Mnahmen angemeldet. Die Hamburg weite Einbindung der Naturschutzverbände zu Grundsätzen der Parkpflege findet regelhaft in der BUE statt. Das Bezirksamt führt dazu keine Gespräche mit den Naturschutzverbänden. Lediglich zu Einzelmaßnahmen des Nabu, der GÖP und des BUND in den Harburger Parkanlagen gibt es Absprachen mit der Abteilung Stadtgrün. Ein darüber hinausgehender Abstimmungsbedarf wird nicht gesehen. Bislang liegen dem Bezirk keine konkreten Vorschläge der Verbände für zusätzliche ökologische Aufwertungsmaßnahmen vor.  Die Rahmenbedingungen aus der Verkehrssicherung, den funktionalen Ansprüchen an das öffentliche Grün und aus den zur Verfügung stehenden Ressourcen lassen auch keinen weiteren Spielraum für die Beteiligung der Verbände.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind nur insofern betroffen, dass die zuvor beschriebenen Maßnahmen auch dazu beitragen, dass Natur für Kinder und Jugendliche in ihrem Umfeld erlebbar ist.

 

 

 

gez. Fredenhagen

 

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