Stellungnahme zum Antrag fünf fraktionslosen Abgeordneten Dennis Wacker (SPD), Mehmet Kizil (SPD), Benizar Gündogdu (SPD), Arne Thomsen (SPD), Markus Sass (SPD), Dirk Kannengießer (FDP), Annett Musa (FDP) und der Volt-Fraktion betr. Schulwegsicherheit im Schwarzenberg-Park
Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 4.2
In der bisherigen Stellungnahme der BUKEA zur Drucksache 20-4744 wurde die Errichtung zusätzlicher Beleuchtung im Schwarzenberg-Park mit dem Hinweis abgelehnt, dass bei einer Begehung am 11.03.2020 „keine Frequentierung durch Parkbesucher oder Schulkinderfestzustellen“ gewesen sei.
Dieser Termin fiel allerdings in die Hamburger Schulferien (02.–13.03.2020), sodass eine realitätsnahe Beobachtung nicht möglich war. Der Rückschluss, dass diese Wege deshalb nicht als Schulwege genutzt würden, ist methodisch unhaltbar und realitätsfern. Ein wichtiger Hinweis ist ebenfalls, dass zu der Zeit die Corona-Pandemie herrschte und Schulen der gewohnte Schulbetrieb in Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler untersagt wurde.
Zahlreiche Wege, auch von Kitas, verlaufen durch dunkle oder unübersichtliche Abschnitte des Parks. Die teils vorhandene Beleuchtung deckt nicht alle Routen ab und ist häufig durch zu große Leuchtenabstände unzureichend. Eine tatsächliche Prüfung muss deshalb nicht nur die Schulwege berücksichtigen, sondern auch die alltäglichen Wege von Vorschulkindern, insbesondere zur Kita Bissingstraße oder zum Kindergarten am Petersweg.
Die Sicherheit im öffentlichen Raum für Kinder darf nicht auf Basis obligatorischer, einmaliger Vor-Ort-Begehungen erfolgen, sondern muss anhand tatsächlicher Nutzung und Bedürfnisse vor Ort erfolgen. Eine Neuplanung oder Erweiterung der Beleuchtung, idealerweise integriert in das bereits bestehende Sanierungskonzept für den Schwarzenberg-Park, ist deshalb dringend geboten.
1. Die Bezirksversammlung Harburg fordert die zuständigen Behörden, insbesondere die BUKEA und HHVA, auf, die Nutzung der Wege im Schwarzenberg-Park erneut und diesmal unter aktuellen und realistischen Bedingungen während der Schul- und Kitazeiten zu prüfen.
2. Die bisherige Ablehnung der Beleuchtung im Rahmen des Antrags Drs. 20-4744 auf Grundlage einer Begehung am 11. März 2020 ist zurückzuziehen, da dieser Termin innerhalb der Hamburger Frühjahrsferien lag und daher nicht geeignet war, das tatsächliche Verkehrsaufkommen, insbesondere von Kindern, zu erfassen.
3. Darüber hinaus soll eine aktive Einbindung umliegender Bildungseinrichtungen erfolgen, um die tatsächliche Nutzung und Bedürfnisse zu erfassen. Hierzu zählen insbesondere:
4. Die Bezirksversammlung regt zudem an, dass (anonyme) Eltern- und Schülerbefragungen über diese Einrichtungen oder über das zuständige Bezirksamt organisiert werden, um Informationen zu tatsächlicher Nutzung, subjektiver Sicherheit und möglichen Angsträumen zu erhalten.
5. Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung um die Erstellung bzw. Beauftragung eines Gutachtens, in dem die Schulwegsicherheit für das Friedrich-Ebert-Gymnasium und die Schule Schwarzenbergstraße analysiert wird und bei erkannten Risiken Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit vorgeschlagen werden, wie z.B. eine verbesserte Beleuchtung im Schwarzenbergpark.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
29.01.2026
1.Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss zu den Punkten 1, 2 und 5 wie folgt Stellung:
Die Strecke wurde nochmals geprüft. Am 15.10.2025 fand eine erneuerte Begehung während der Schul- und Kitazeiten mit folgendem Ergebnis statt:
Während der Begehung wurde erneut deutlich, dass die im Plan aufgezeigten Wege gering bis gar nicht von Schülern, Spaziergängern bzw. Eltern mit Kindern frequentiert werden.
Die beleuchtete Strecke auf dem parallel verlaufenden Fußweg stellt einen zumutbaren Umweg von lediglich 100 m dar.
Grün- und Erholungsanlagen werden aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet. Ausnahmen von diesem Grundsatz werden nur bei hochfrequentierten Wegen zu Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), Schulen, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen gemacht, bei denen keine beleuchteten Wegealternativen zur Verfügung stehen. Da es eine Vielzahl solcher Wege in Hamburg gibt, kann leider immer nur ein geringer Teil im Jahr nach Lage der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umgesetzt werden. Hierfür stehen für Gesamthamburg jährlich Mittel für eine Beleuchtungsstrecke von knapp 1000 m zur Verfügung.
Die BUKEA lehnt eine Beleuchtung deshalb weiterhin ab.
Friedrich-Ebert-Gymnasium
Katholischer Kindergarten Petersweg
Kita Bissingstraße
Regionales Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) Harburg
Für die Punkte 3 und 4 ist das Bezirksamt zuständig.
Die BUKEA lehnt die Beauftragung eines Gutachtens aus den o.a. Gründen ab.
2. Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) nimmt zu Punkt 3 bis 5 wie folgt Stellung:
Zu 3:
Der für Kindertagesbetreuung zuständigen Behörde liegen Rückmeldungen der betroffenen Kitas vor, dass die eingeschränkten Lichtverhältnisse im Schwarzenbergpark wiederkehrend von Eltern und Fachkräften, die diese Strecke für ihren täglichen Weg in die Einrichtungen nutzen, als problematisch wahrgenommen werden.
Die zuständige Schulaufsicht meldet, dass aus Sicht des Friedrich-Ebert-Gymnasiums die Zuwegung durch den Schwarzenberg Park keine besondere Bedeutung hat. Der Schulleitung liegen auch keine Informationen über mögliche Erschwernisse in diesem Zusammenhang vor.
Deutlich mehr betroffen sind die ReBBZ Bildungsabteilung und die in der Anfrage nicht genannte Schule am Park (Grundschule). Der Schulleiter der Schule am Park gibt an, dass fast alle Schülerinnen und Schüler mehr oder weniger lange Wege durch den Park zurücklegen (müssen). Um sich einen Eindruck von der Beleuchtungssituation vor Ort zu verschaffen, regt er eine Besichtigung morgens vor Schulbeginn während der dunklen Jahreszeit an. Es gäbe durchaus Schülerinnen und Schüler (sowie auch Eltern), die diese Situation als nicht optimal gelöst wahrnähmen.
Zu 4. und 5.:
Die für Bildung zuständige Behörde ist nicht für das Thema Schulwegsicherung zuständig. Anonyme Befragungen werden darüber hinaus seitens der für Bildung zuständigen Behörde nicht durchgeführt.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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