22-1326.01

Stellungnahme zum Antrag Fraktion Die Linke betr.: Rücknahme bereits erfolgter Kürzungen bei Geflüchteten-Mehrbedarfen und SIN-Mitteln - Angebote im Bezirk Harburg sichern

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.03.2026 Hauptausschuss Ö 3.6

Sachverhalt

Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2026, sowie durch unterjährige Finanzierungsentscheidungen, sind Mittel im Bereich der Geflüchteten-Mehrbedarfe und der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) bereits reduziert oder nicht bedarfsgerecht fortgeschrieben worden. In der Folge kam es zu Einschränkungen bestehender Angebote, verkürzten Laufzeiten sowie erheblichen Planungsunsicherheiten bei den Trägern.

Diese Mittel dienen der Finanzierung niedrigschwelliger, sozialräumlich verankerter Angebote in und um Unterkünfte für geflüchtete Menschen, sowie in den angrenzenden Quartieren. Sie leisten einen zentralen Beitrag zur sozialen Stabilisierung, der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie zur Entlastung der sozialen Infrastruktur insgesamt.

Die Annahme, dass entsprechende Mehrbedarfe entfallen seien, entspricht nicht der realen Situation im Bezirk Harburg. Unterkünfte sind weiterhin stark belegt, soziale und psychosoziale Unterstützungsbedarfe bestehen unverändert fort. Der Wegfall oder die Reduzierung dieser Angebote wirkt sich unmittelbar negativ auf Integration, Teilhabe und das Zusammenleben in den Quartieren aus.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende wird gebeten,

1. den Senat und die zuständigen Fachbehörden aufzufordern, zu prüfen und sicherzustellen dass bereits vorgenommene Kürzungen bei den Geflüchteten-Mehrbedarfen sowie bei den SIN-Mitteln zurückgenommen werden. Insbesondere dort, wo reduzierte bewilligte Mittel oder Finanzierungsentscheidungen zu Einschränkungen bestehender Angebote geführt haben.

2. den Senat und die zuständigen Fachbehörden aufzufordern sicherzustellen, dass bestehende Angebote im Rahmen der Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke (SIN) sowie der Geflüchteten-Mehrbedarfe im Bezirk Harburg weiterhin mindestens im bisherigen Umfang fortgeführt werden und weitere Einschränkungen vermieden werden.

3. den Senat aufzufordern, eine verlässliche und bedarfsgerechte Ausgestaltung der Finanzierung von Geflüchteten-Mehrbedarfe und SIN-Strukturen sicherzustellen. Diese müssen sich an der tatsächlichen Belegung, den sozialen Bedarfen, sowie den realen Kostenentwicklungen orientieren.

4. sich gegenüber dem Senat und den zuständigen Fachbehörden dafür einzusetzen, dass
a) reduzierte oder nicht bedarfsgerecht fortgeschriebene Mittel überprüft und soweit möglich angepasst werden.
b) Mehrbedarfe im Bezirk Harburg auch über bisherige Befristungen hinaus berücksichtigt werden.
c) Träger frühzeitig verbindliche Orientierung über die finanziellen Rahmenbedingungen für das Jahr 2027 erhalten um Planungssicherheit zu ermöglichen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

4.rz 2026

Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung nimmt wie folgt Stellung:

Die Sozialräumlichen Integrationsnetzwerke der Jugend- und Familienhilfe (SIN) erfüllen eine wichtige Funktion im Hamburger Hilfesystem für Geflüchtete. Sie fördern Integration und Teilhabe und sind ein Baustein der Kinderschutzbemühungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung.

Durch den Aufbau der 18 Kinderfreundlichen Räume wurde der Kinderschutz in den Unterkünften gestärkt. Die Finanzierung in Höhe von 834.300 €r 2026 konnte strukturell abgesichert und erstmalig zusätzlich zur SIN-Förderung bereitgestellt werden.

Des Weiteren sollen die SIN-Angebote Zugänge zur vorhandenen sozialen Infrastruktur und den Regelangeboten schaffen. In der Förderrichtline wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Förderung keine parallelen Hilfestrukturen ausschließlich für Geflüchtete entstehen sollen. Da die durchschnittliche Verweildauer in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Hamburg mittlerweile auf 3,7 Jahre gestiegen ist, kann davon ausgegangen werden, dass trotz der weiterhin hohen Belegung das Förderziel einer Anbindung im Sozialraum für viele der in den Unterkünften lebenden Menschen bereits erreicht werden konnte.

In Hinblick auf die sinkende Zahl an Zugängen Asyl- und Schutzsuchender in Hamburg gab es im Sinne einer bedarfsgerechten und verantwortungsvollen Haushaltsführung in 2026 nach mehreren starken Steigerungen zum ersten Mal eine Reduzierung der bewilligten Mehrbedarfe. Die Stadt Hamburg unternimmt weiterhin enorme Bemühungen in Hinblick auf die Integration junger Menschen und ihrer Familien mit Fluchthintergrund etwa im Rahmen der Familienförderung oder der Kindertagesbetreuung. Diesbezüglich wird auf die Drs. 23/2542 verwiesen, in welcher die umfangreichen Unterstützungsleistungen dargelegt werden.

gez. hm f.d.R. Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.03.2026
Ö 3.6
Lokalisation Beta

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