Stellungnahme zum Antrag FDP betr. Verkehrsführung während der Sperrung des Harburger S-Bahntunnels verbessern
Letzte Beratung: 16.06.2026 Hauptausschuss Ö 3.4
Vom 10. Mai (ab 20:00 Uhr) bis zum 23. Mai (bis ca. 01:00 Uhr) wird der Harburger S-Bahntunnel vollständig gesperrt. In diesem Zeitraum verkehren zwischen Neugraben, Harburg und Wilhelmsburg keine S-Bahnen. Stattdessen wird ein Schienenersatzverkehr (SEV) mit Bussen eingerichtet.
Die Sperrung fällt in eine Phase, in der der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB) Harburg weiterhin im Umbau ist. Dadurch sind die verfügbaren Kapazitäten im Busverkehr bereits eingeschränkt. Der zusätzlich notwendige SEV wird insbesondere den Bereichder Haltestelle S Harburg Rathaus erheblich belasten.
Für viele Fahrgäste aus dem Bezirk Harburg bedeutet dies zusätzliche Umstiege sowie verlängerte und unkomfortablere Wege, insbesondere in Richtung Wilhelmsburg und weiter in die Innenstadt.
Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, bestehende Buslinien temporär so anzupassen, dass direkte Verbindungen über die Elbe geschaffen und Umstiege reduziert werden. Ein entsprechender Vorschlag wurde unter anderem vom Verkehrsplaner Frank Wiesner unterbreitetund jüngst medial aufgegriffen. Die Freien Demokraten schließen sich dieser Forderung an.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei den zuständigen Fachbehörden sowie Verkehrsunternehmen dafür einzusetzen, dass während der Sperrung des Harburger S-Bahntunnels zusätzliche Direktverbindungen im Busverkehr zwischen Harburg und Wilhelmsburg eingerichtet werden.
Insbesondere soll geprüft werden, inwieweit bestehende Linien – beispielsweise die Linien 43 und 145 – temporär über die Elbe verlängert oder angepasst werden können.
Hierbei ist auch die Möglichkeit einer Aufteilung der Linie 43 in zwei Linienäste zu prüfen, etwa:
Linie 43a: Strucksbarg – Eißendorf – Harburg Rathaus – S Wilhelmsburg
Linie 43b: Fleestedt – Wilstorf – Harburg Rathaus – S Wilhelmsburg
Ziel ist es, die Fahrzeiten für Fahrgäste aus dem Bezirk Harburg zu verkürzen, zusätzliche Umstiege zu vermeiden und die stark frequentierten Haltestellen – insbesondere S Harburg Rathaus – zu entlasten.
Das Bezirksamt wird gebeten, im Rahmen seiner Zuständigkeit auf eine entsprechende Umsetzung hinzuwirken.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
09.06.2026
Die Behörde für Behörde für Verkehr und Mobilitätswendenimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Einrichtung eines Schienenersatzverkehres (SEV) erfolgt planmäßig aufgrund eines vorhersehbaren Umstandes, der die Durchführung von Schienenverkehr unmöglich macht und vorhersehbare Zugausfälle zur Folge hat. Dabei orientiert sich das jeweilige SEV-Konzept an dem ursprünglichen Fahrplan, um den Fahrgästen ein ausreichend dimensioniertes Ersatzangebot zur Verfügung stellen zu können. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass alle Haltestellen des ausgefallenen Zuglaufes bedient werden. In Einzelfällen wird im Rahmen eines SEV-Konzeptes auch die Nutzung von bestehenden Angeboten des Öffentlichen Personennahverkehrs berücksichtigt.
Hinsichtlich des vergangenen SEV siehe Drs. 23/4200.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende analysiert die Erfahrungen aus dem SEV der Linien S3 und S5 systematisch. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in konkrete Empfehlungen zur Optimierung zukünftiger Ersatzverkehrskonzepte ein. Konkrete Maßnahmen sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht abgeleitet.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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