21-0540.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für Alle! - Vorfahrt für Rollstuhlfahrer*innen und Kinderwagen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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Gremium
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14.04.2020
Sachverhalt

An diversen Fahrstühlen an S- und U-Bahnhöfen befindet sich ein Schild, welches die Vorfahrt für Rollstuhlfahrer*innen und Menschen, die mit Kinderwagen oder Kinderkarre unterwegs sind, regelt. An der S-Bahnhaltestelle Harburg Rathaus fehlt dies aktuell, was zu langen Staus vor den Aufzügen führt.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Die Verwaltung wird gebeten, das Bahnhofsmanagement Hamburg der DB Station&Service AG aufzufordern, an den Aufzügen in den S-Bahn-Stationen im Bezirk Harburg zu prüfen, ob  die Beschilderung (Aufkleber auf Fahrstuhltür), welche auf die Vorfahrt für Rollstühle, Kinderkarren und Kinderwagen für die Aufzugbenutzung hinweist, vorhanden ist und wo nicht, diese dort anzubringen.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         26. März 2020

           

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt zu dem Antrag DIE LINKE (Drs. 21-0540) wie folgt Stellung:

 

Zur Klärung derartiger Fragestellungen ist durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ein sog. Runder Tisch Bahnhof Harburg mit Beteiligung aller fachlich zuständigen Dienststellen (Bezirksamt Harburg, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Landkreis Harburg, Landkreis Stade) und den (Verkehrs-)Unternehmen (Hamburger Verkehrsverbund GmbH, Deutsche Bahn AG, S-Bahn Hamburg GmbH, Hamburger Hochbahn AG, Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein und P+R Betriebsgesellschaft) eingerichtet worden. Dieser tagte erstmalig am 16. Oktober 2019.

 

Der im Antrag genannte Aufzug befindet sich in der Betreiberverantwortung des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG). Die DB Station&Service AG hat sich jedoch bereit erklärt, auch dort eine entsprechende Beschilderung anzubringen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

 

f.d.R.

Hille