21-3233.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Tierschutzverein überlastet - Tierwohl in Gefahr!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 23.01.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 1.1

Sachverhalt

Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V., der das Tierheim in der Süderstraße betreibt, hatte kürzlich keine Hunde und Katzen mehr angenommen. Als Grund wurden fehlende Kapazitäten genannt. Es wurde dazu aufgefordert, sich mit herrenlosen Hunden und Katzen ausschließlich an die Polizei zu wenden.

Am 4. August haben die Hamburger Tierschutzorganisationen eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie verkünden: „Dem Tierschutz in Hamburg steht das Wasser bis zum Hals“. Da sie sich hauptsächlich durch private Spenden finanzieren, fordern sie nun dringend Hilfe vom Senat ein. Sie entwickelten einen Forderungskatalog mit zehn Punkten, darin fordern sie u. a., dass die Hundesteuer zu mindestens 50 Prozent auf Tierheime und Tierschutzeinrichtungen umgelegt wird, außerdem ein Gelände für einen Neubau des Tierheims Süderstraße sowie eine Übernahme von 50 Prozent der Baukosten durch die Stadt Hamburg.

Schon im Frühjahr hatte der Tierschutzverein den aktuellen Vertrag über die Aufnahme von Fundtieren mit der Stadt Hamburg zum Jahresende gekündigt. Der Betrieb des Tierheims kostet sechs Millionen Euro im Jahr, die Stadt Hamburg zahlt nur zwei Millionen, die bei weitem nicht die Kosten für die Unterbringung von Tieren im Auftrag der Stadt decken. Auch hier wird dauerhaft eine bessere Finanzierung gefordert.

Auch wenn momentan wieder Hunde und Katzen angenommen werden, hat sich grundlegend nichts geändert: Die Situation ist laut Tierschutzverein weiterhin kritisch, ein erneuter Aufnahmestopp nicht ausgeschlossen. Das Tierheim kann wegen Platzmangel und Unterfinanzierung seine Aufgaben nicht mehr wirklich wahrnehmen. Das ist ein Armutszeugnis für die Stadt Hamburg. Es muss einen finanziell abgesicherten Platz geben, wo herrenlose Tiere aufgenommen, versorgt und vermittelt werden, sonst werden bald die Straßen auch unseres Bezirkes von streunenden, verwahrlosten Hunden und Katzen bevölkert, was vor allem für die Tiere eine Katastrophe wäre.   

Petitum/Beschluss

Vertreter/innen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, der Polizei und des Hamburger Tierschutzvereins werden in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz eingeladen, um zu berichten, wie im Sinne des Tierwohls weiter vorgegangen werden sollte, um die unhaltbare Situation möglichst schnell, aber auch dauerhaft zu verbessern und wo die Tiere aus dem Bezirk Harburg im Fall eines nochmaligen Aufnahmestopps untergebracht werden können.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         08. Januar 2024

           

 

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) nimmt zu dem Antrag DIE LINKE (Drs. 21-3233) wie folgt Stellung:

 

Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) wird am 23.01.2024 keine:n Vertreter:in in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz entsenden. Ich möchte jedoch Ihre Einladung zum Anlass nehmen deutlich zu machen, dass die BJV in vielfältiger Weise Anliegen des Tierschutzes unterstützt und auf diesem Wege zu einigen in der Drs. 21-3233 aufgeführten Punkten Stellung nehmen.

 

Finanzierung und Belegsituation des Tierheims:

Im Rahmen einer vertraglich geregelten Zusammenarbeit ist der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV) als Dienstleister für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) mit der Aufnahme, Versorgung und ggf. Vermittlung von Fund-, Verwahr- und Beobachtungstieren betraut. Das bedeutet, der HTV übernimmt vereinbarungsgemäß und im Auftrag der FHH folgende Aufgaben:

-          Aufnahme von Fundtieren (§§ 965 fortfolgende Bürgerliches Gesetzbuch),

-          Aufnahme von Tieren, die aufgrund behördlicher Anordnung sichergestellt, beschlagnahmt oder eingezogen worden sind („Verwahrtiere“),

-          Aufnahme von Tieren, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften unter amtliche Beobachtung gestellt worden sind („Beobachtungstiere“) und

-          Vermittlung von Tieren, die nicht an ihre Halter:innen zurückgegeben werden können.

Die Kosten, die dem HTV hierfür entstehen, werden von der FHH auf Grundlage des mit dem HTV verhandelten Vertrages erstattet. Für das Jahr 2024 sind vorbehaltlich der vorzunehmenden Abrechnung r diese Erstattungen anstelle der bisher rund 2 Mio. Euro nunmehr rund 3,5 Mio. Euro im Haushalt veranschlagt. Darüber hinaus trägt die FHH die Erbpachtkosten für das Grundstück in der Süderstraße und übernimmt die Aufwendungen für Katzenkastrationen.

 

Die Belegsituation im Tierheim unterliegt dynamischen Entwicklungen. Neben den Tieren, welche der HTV als Vertragspartner für die Stadt verwahrt, werden in nicht bekanntem Umfang weitere Tiere im Rahmen der Vereinstätigkeit aufgenommen. Im Falle von Aufnahmestopps und bereits bei drohenden Engpässen ist es Ziel des Senats, diesen gemeinsam mit dem HTV entgegenzuwirken. In Betracht kommt dabei auch die Prüfung, ob sich Verwaltungsverfahren der Bezirke beschleunigen lassen und in Einzelfällen ist von der Möglichkeit einer anderweitigen Unterbringung von Tieren Gebrauch gemacht worden.

 

Die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen und ähnlichen Vorhaben auf dem vom HTV gepachteten beziehungsweise gemieteten Gelände in der Süderstraße obliegt dem HTV als privatrechtlichem Verein in eigener Verantwortung. Die FHH unterstützt den Verein dennoch bei entsprechenden Vorhaben. So wird beispielsweise die Sanierung des Katzenhauses mit einer Zuwendung von 390.000 Euro bezuschusst. Auch hat die BJV sehr aktiv dazu beigetragen, dass dem HTV eine benachbarte Teilfläche zur Verfügung gestellt werden konnte. Es ist allerdings auch richtig, dass sich die konkreten Entwicklungsperspektiven für diese Fläche noch in der Prüfung befinden. 

 

Finanzierung des Tierschutzes

In der Drs. 21-3233 wird auch auf den „Zehn-Punkte-Plan zur Existenzerhaltung des Tierschutzes in Hamburg“ verwiesen, welcher von Tierschutzorganisationen im August 2023 veröffentlicht wurde. Ich möchte im Weiteren exemplarisch auf einige dieser Punkte eingehen.

 

Unterstützung von Wildtiereinrichtungen“:

Es ist zu konstatieren, dass die staatliche, verpflichtende Aufgabenwahrnehmung eine Zuweisung durch Rechtsnormen erfordert. Ungeachtet dessen, dass eine gesetzliche Pflicht des Staates, erkrankte Wildtiere zu versorgen und zu pflegen, nicht besteht, finden dennoch Förderungen aus dem Bußgeldsammelfonds statt. Für einen Überblick möchte ich auf die Bürgerschaftsdrucksache 22/8921 verweisen. 

 

Illegaler Welpenhandel“:

Die BJV setzt sich fortlaufend dafür ein, den illegalen Onlinehandel mit Tieren einzudämmen. Hierzu hat Senatorin Gallina auf der 19. Verbraucherschutzministerkonferenz am 30.06.2023 den Beschlussvorschlag zur Förderung der Verschärfung bundesgesetzlicher Regelungen gegen illegalen Welpenhandel und anonymen Tierhandel eingebracht. Dieser ist von der Konferenz einstimmig angenommen worden. Ebenso wurde im Jahr 2021 eine Öffentlichkeitskampagne durch die BJV gestartet und erfolgreich durchgeführt, welche 2023 wiederholt wurde.

 

Katzenschutzverordnung“:

Auch für das Thema Katzenschutz setzt sich Senatorin Gallina ein. Nicht zuletzt in der Bürgerschaftssitzung 22/79 am 20.12.2023 wurde erneut deutlich, wie wichtig dieses Thema der Senatorin ist und sie verwies auf die intensiven Arbeiten in der BJV, die den Erlass einer Katzenschutzverordnung zum Ziel haben.

 

Taubenschutz“:

Ungeachtet vieler Schwierigkeiten in der Umsetzung von Taubenschutzmaßnahmen setzt sich die BJV intensiv mit tierschutzgerechten Lösungen zum Umgang mit Stadttauben auseinander, obwohl es sich bei der „Stadttaube“ um Nachkommen verwilderter Haustauben handelt, die weder dem Naturschutz- noch dem Fundrecht unterliegen. Eine unmittelbare staatliche Zuständigkeit besteht deshalb auch hier nicht. Um den Schutz dieser Tiere dennoch voranzutreiben, sind mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/10292 finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden. Ein Teil dieser Gelder soll für die Evaluation des inzwischen errichteten Taubenschlages am Barmbeker Bahnhof genutzt werden. Die hierzu laufenden Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus stellt die BJV für die Betreuung dieses Schlages in den Haushaltsjahren 2023/2024 Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 18.000 Euro bereit.

 

Zweckbindung der Einnahmen aus Hundesteuer“:

Steuererträge dienen nach dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Gesamtdeckung der Deckung sämtlicher, nicht auf bestimmte Zwecke gerichtete Aufwendungen. Für welche Aufgaben Aufwendungen verursacht werden dürfen, entscheidet die Hamburgische Bürgerschaft im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens. Insofern ist diese Forderung „technisch“ als systemfremd einzustufen.

 

Ich möchte Ihnen darüber hinaus mitteilen, dass die Förderung des Tierschutzes der BJV nicht nur innerhalb der FHH ein Anliegen ist, sondern die Möglichkeiten eines verbesserten Tierschutzes auch gegenüber dem Bund und in diversen Bund-Länderbesprechungen regelmäßig vertreten werden. In Erwartung eines vom Bund angekündigten baldigen Entwurfs der Tierschutzgesetznovelle sichere ich Ihnen ein Engagement der BJV in diesem Sinne zu.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille

 

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