20-4515.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Hört saubere Luft beim Sprung über die Elbe auf?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.05.2019
Sachverhalt


 

In Hamburg gibt es vier verkehrsnahe Messstationen, 11 Hintergrund- / Ozonmesstationen sowie 3 Sondermessstationen. Auf Harburger Gebiet befindet sich lediglich in Neugraben eine Ozonmessstation.

Täglich befahren an Werktagen viele KFZ die Bundesstraßen B73 und B75. So wurden in den Verkehrs-und Infrastrukturdaten der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation von 2017 in der Bremer Straße werktags ca. 22.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden mit einem Schwerlastanteil von 8% und in der Buxtehuder Straße ca. 33.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden mit einem Schwerlastanteil von 5% veröffentlicht.

Die genaue Schadstoffbelastung durch KFZ im Umfeld der genannten Bundesstraßen wird bisher nicht gemessen. Zur Kontrolle, ob der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger in Harburg gewährleistet ist, ist es dringend notwendig, Messungen vorzunehmen, um feststellen zu können, ob die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Es wäre sinnvoll, dafür sogenannte NO2-Passivsammler zum Einsatz kommen zu lassen, wie schon am Krummholzberg bis 2013.

Wie die Behörde für Umwelt und Energie bestätigt hat, ist der Einsatz von Passivsammlern ein geeignetes und kostengünstiges Verfahren. Auch ist es einfach umzusetzen und kann an mehreren Orten parallel zum Einsatz kommen.

Bezugnehmend auf die 39.BlmSchV:

§ 3 Immissionsgrenzwerte und Alarmschwelle für Stickstoffdioxid (NO2); kritischer Wert für Stickstoffoxide (Nox) Ziffer 2:

(2) Zum Schutz der menschlichen Gesundheit beträgt der über ein Kalenderjahr gemittelte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) 40 Mikrogramm pro Kubikmeter

Dieser Wert kann jedoch ohne Messung nicht validiert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksverwaltung wird gebeten, zur Feststellung der Schadstoffbelastung der Luft die längerfristige beidseitige Installierung von NO2-Passivsammlern an den Hauptverkehrsstraßen des Bezirks, wie Winsener Straße, Bremer Straße und an den Bundesstraßen B73 und B75 an geeigneter Stelle zu veranlassen. An der B73 wird dafür die Ecke Buxtehuder Str. / Bleicherweg vorgeschlagen.

 

 

Bezirksversammlung Harburg           12.04.2019

Die Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE)  nimmt zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drs. 20-4515 wie folgt Stellung:

 

 

Rechtliche Grundlagen

 

Grundlage für die Beurteilung der Luftqualität ist die 39. Verordnung zur Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV), mit der die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG in nationales Recht umgesetzt wurde. Die Beurteilung der Luftqualität und die Lage der Probenahmestellen für Messungen erfolgen nach den Vorgaben der 39. BImSchV inkl. ihrer Anlagen.

 

In Hamburg werden Informationen über die räumliche Verteilung der Luftqualität durch die ortsfesten Messungen des Hamburger Luftmessnetzes HaLM, Modellrechnungen und orientierende Messungen mittels Passivsammler gewonnen.

 

Messungen des Hamburger Luftmessnetzes

 

Informationen zum Hamburger Luftmessnetz sowie kontinuierlich erhobene Messwerte sind im Internet (http://luft.hamburg.de/) veröffentlicht. Aktuell werden vom Hamburger Luftmessnetz insgesamt 12 Stationen, davon 4 verkehrsnahe Luftmessstationen, zur Beurteilung der Luftqualität und 3 Sondermessstellen betrieben. Die Vorgaben der 39. BImSchV zur notwendigen Anzahl der Messstationen werden damit deutlich überschritten.

 

Modellrechnungen zur Luftqualität

 

Die Vorgehensweise bei den Modellrechnungen ist im Luftreinhalteplan für Hamburg (2. Fortschreibung) beschrieben (Kapitel 6). Berechnet wurden Basisszenarien, die die jeweilige Stickstoffdioxid-(NO2)-Belastung in den Jahren 2020 und 2025 angeben. Darauf aufbauend wurde berechnet, wie sich die Luftbelastung bei Umsetzung der Maßnahmenpakete entwickeln würde.

Im Ergebnis der Modellierung sind im Bezirk Harburg keine Anwohnerinnen und Anwohner von einer Überschreitung des NO2-Jahresmittelgrenzwertes in den Prognosejahren 2020 und 2025 betroffen.

 

NO2-Passivsammlermessungen

 

Im Bezirk Harburg wurden in den Jahren 2013 bis 2017 an verschiedenen Standorten insgesamt 110 Messungen mit Passivsammlern durchgeführt. Die Ergebnisse sind im Transparenzportal Hamburg aufgeführt und werden in der nachfolgenden Tabelle kurz zusammengefasst:

 

Standort

Messzeitraum

gemittelter Wert NO2

Anmerkungen

Bremer Straße

07/2013-07/2014

36 µg/m³

gemittelt über 13 Monate

Bremer Straße

07/2013-07/2014

42 µg/m³

gemittelt über 13 Monate

Bremer Straße

07/2013-07/2014

35 µg/m³

gemittelt über 13 Monate

Metzendorfer Weg

07/2013-07/2014

17 µg/m³

gemittelt über 13 Monate

Stader Straße

05/2015-08/2016

37 µg/m³

gemittelt über 12 Monate

Winsener Straße

05/2015-09/2017

39 µg/m³

37 µg/m³

gemittelt für 2016

gemittelt über 12 Monate (10/2016-09/2017)

Alter Postweg

09/2016-09/2017

28 µg/m³

gemittelt über 12 Monate

 

 

Fazit

 

Im Bezirk Hamburg-Harburg werden an der kontinuierlich messenden Station in Neugraben unter anderem Ergebnisse für NO2 erhoben. Diese werden durch ergänzend durchgeführte Messungen mittels Passivsammlern erweitert. Auch mit der für den aktuellen Luftreinhalteplan umgesetzten Modellierung der NO2-Belastung im gesamten Stadtgebiet für die Prognosejahre 2020 und 2025 liegen ausreichend Informationen zur Beurteilung der Luftqualität in Harburg vor. Demnach wird es dort nach Umsetzung der mit dem Luftreinhalteplan beschlossenen Maßnahmenpakete nicht mehr zu Überschreitungen des NO2-Jahresmittelgrenzwertes kommen.

Die mit dem vorgelegten Antrag vorgeschlagenen Messstandorte in Harburg werden geprüft und bei der anstehenden Planung zur Umsetzung des Passivsammlermessprogramms berücksichtigt. Eine Priorisierung der aus den anderen Hamburger Bezirken vorliegenden Anfragen und den aus anderen Fragestellungen resultierenden notwendigen Messungen mit NO2-Passivsammlern erfolgt gesondert.

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers