21-2168.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Harburgs Jugend nicht allein lassen! Zwei weitere Straßensozialarbeiter für Harburg - Kern: Sofort!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.09.2022
Sachverhalt

Aus der Antwort zur Drucksache 22/3833 erfahren wir, dass Harburg-Kern weiterhin nur eine einzige Straßensozialarbeiterstelle hat. Bei zehn Stadtteilen lediglich ein/e einzige/r Straßensozialarbeiter/in – das ist keine ausreichende Besetzung. Zum Vergleich ist der Bereich Süderelbe mit fünf freien oder kommunalen Straßensozialarbeiterstellen schon besser aufgestellt. 

Zu den Kernaufgaben der Straßensozialarbeit gehören:

- die Beratung, Betreuung und Begleitung von Jugendlichen und Jungerwachsenen bei persönlichen Notlagen und in aktuellen Krisensituationen. Die Angebote sind freiwillig und niedrigschwellig. Verschwiegenheit und Vertraulichkeit sind Grundprinzipien des Umgangs.

Straßensozialarbeiter/-innen reagieren flexibel auf die Bedarfslage der jungen Menschen im Stadtteil. Sie kooperieren dabei mit anderen Einrichtungen des Stadtteils und beteiligen sich an Gremien und Projekten. 

Wie kann eine Person diese umfangreichen Aufgaben und noch viele mehr allein erfüllen? Dies ist ein Zustand, den wir als Harburger Parlament nicht gutheißen können und der Konsequenzen erfordert.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich bei der Behörde für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Integration dafür einzusetzen, dass Mittel für zwei weitere unbefristete Straßensozialarbeiterstellen in Vollzeit für Harburg-Kern zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  22.06.2022

 

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Bedarfsplanungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Dies obliegt der bezirklichen Verantwortung.

 

Die Sozialbehörde ist sich bewusst, dass die gute Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe, auch während der Pandemie, nur dem hohen Engagement aller Beschäftigten in der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe zu verdanken ist.

 

Der Senat bringt die Drucksache über den Haushaltsplanentwurf 2023/2024 nach der Sommerpause in die Bürgerschaft ein. Die ersten Beratungen finden voraussichtlich ab September statt. Die Sozialbehörde wird die Bezirksämter weiterhin frühzeitig über die Entwicklung informieren. Im Bereich der Rahmenzuweisungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und sozialräumlichen Angebotsentwicklung wird die Sozialbehörde eine deutliche Eckdatenerhöhung ab 2023 vornehmen. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden.

 

Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt aus guten Gründen in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers