21-1174.01

Stellungnahme zum Antrag DIE LINKE betr.: Harburg für alle! - Fehlendes Internet in Unterkünften: Bessere Infrastuktur für Geflüchtete ist notwendig!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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13.04.2021
Sachverhalt

Spätestens seit Beginn der Pandemie kann es keinen Zweifel mehr geben, dass eine Internetverbindung zwingend nötig ist, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben - auch für Geflüchtete.

In Harburgs Unterkünften für Geflüchtete sind funktionierende Internetverbindungen aber leider immer noch eine Rarität (ausführliche Listung in der Antwort des Senates auf eine Anfrage der DIE LINKE-Fraktion (Drs. 22/2965)).

Einige Einrichtungen in Harburg haben zwar WLAN, allerdings ist es ausschließlich in Gemeinschaftsräumen verfügbar. Hierzu zählen die Erstaufnahmeeinrichtung in der Harburger Poststraße und die Folgeunterbringungen Am Radeland 68, Lewenwerder 16, Neuenfelder Fährdeich 80, Rotbergfeld 100, 100a-j sowie Sinstorfer Kirchweg 61a.

Insgesamt vier Folgeeinrichtungen verfügen über gar keinen WLAN-Zugang: Cuxhavener Str. 564, Osterbaum 13m, Plaggenmoor 54 und Winsener Str. 219-225. Um den Geflüchteten eine annehmbare Infrastruktur zu verschaffen, muss es gerade in der heutigen Pandemiezeit, wo ein Austausch mit mehreren Personen nur über das Internet möglich ist, eine Selbstverständlichkeit sein, dass in Unterkünften für Geflüchtete alle Räume mit WLAN ausgestattet sind.

 

Petitum/Beschluss

Die Sozialbehörde und die Träger der oben genannten Einrichtungen werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das WLAN-Netz in den Unterkünften für Geflüchtete im Bezirk Harburg eingerichtet oder ausgebaut wird, so dass in allen Räumen eine WLAN-Verbindung verfügbar ist.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE 

         17. März 2021

            

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu dem Antrag DIE LINKE (Drs. 21-1174) wie folgt Stellung:

 

Die Sozialbehörde sowie F&W Fördern und Wohnen AöR (F&W) als Betreiber der Unterkünfte arbeiten seit 2017 intensiv daran, die Ausstattung der Unterkünfte mit WLAN zu verbessern. Der aktuelle Sachstand wird in der Drs. 22/2965 ausführlich dargestellt.

 

Im Bezirk Harburg stellt sich die Situation an den einzelnen Standorten wie folgt dar:

 

An sieben Standorten der insgesamt 13 Einrichtungen in Harburg liegt eine hochwertige Internetversorgung wie in einem Privathaushalt vor mit der Möglichkeit, einen individuellen Vertrag abzuschließen. Das bedeutet, dass eine Internetversorgung sowohl per Netzwerkkabel mit einer sehr hohen Verbindungsrate als auch per WLAN-Verbindung mittels Router realisiert werden kann. Diese ermöglicht es, in gleicher Weise wie in anderen Privathaushalten z.B. am Online-Unterricht teilzunehmen. Ob ein Internetvertrag geschlossen wird und wenn ja, welcher, ist durch die Bewohnerinnen und Bewohner selbst zu entscheiden. Diese Form der Versorgung ist an den Standorten Osterbaum, Plaggenmoor, Winsener Straße, Stader Straße, Wetternstraße, Am Röhricht (DRK) sowie in der Erweiterung der Unterkunft Lewenwerder (II) gegeben.

 

Die Standorte der örU Am Radeland, Lewenwerder (I), Neuenfelder Fährdeich sowie Sinstorfer Kirchweg verfügen über eine WLAN-Versorgung über einen Hotspot in einem Gruppenraum und auf einer Freifläche. In der Erstaufnahmeeinrichtung Harburger Poststraße erfolgt die WLAN-Versorgung über einen Hotspot im Gruppenraum.

 

Für den Standort Rotbergfeld ist ebenfalls eine Versorgung mit WLAN über zwei Hotspots geplant. Die Ausschreibung ist in Vorbereitung und erfolgt voraussichtlich noch im 1. Quartal 2021.

 

Am Standort Cuxhavener Straße besteht keine Internetversorgung. Dieser Standort sollte zu Ende März diesen Jahres geschlossen werden und wurde erst kürzlich um zwei Jahre verlängert.

 

Alle Standorte, an denen untergebrachte Personen bisher keine privaten Internetverträge abschließen können (Am Radeland, Lewenwerder (I), Neuenfelder Fährdeich, Rotbergfeld, Sinstorfer Kirchweg  und Cuxhavener Straße), werden derzeit im Hinblick auf eine umfassende Internetversorgung aller Bewohnerzimmer neu bewertet und auf ihre baulichen und technischen Ausbaubedarfe überprüft. Die Beauftragung von F&W durch die Sozialbehörde mit dem Ausbau der Internetversorgung bis in die Bewohnerzimmer wird zurzeit erstellt.

 

Der Ausbau der Internetverbindung in den Harburger Einrichtungen wird aktuell also bereits geprüft und vorbereitet.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille