22-1091.01

Stellungnahme zum Antrag der Volt-Fraktion: Verkehrssicherheit im Fußverkehr stärken - Konzept gegen regelwidriges E-Scooter-Fahren in Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 10.02.2026 Hauptausschuss Ö 4.3

Sachverhalt

In vielen Stadtteilen des Bezirks Harburg kommt es zunehmend zu Konflikten zwischen E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern und zu Fuß Gehenden. Häufig werden Gehwege und Fußngerzonen regelwidrig befahren, teils sogar mit mehreren Personen auf einem Fahrzeug. Diese Verstöße führen regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere für ältere Menschen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen.

Die Polizei weist darauf hin, dass derzeit zahlreiche Plan- und Vollzugsstellen unbesetzt sind. Eine flächendeckende Kontrolle der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit E-Scootern ist daher faktisch nicht möglich. Auch das Bezirksamt kann nur begrenzt auf Fehlverhalten reagieren, da Zuständigkeiten auf verschiedene Behörden verteilt sind.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, ergänzend zu den ordnungsrechtlichen Maßnahmen ein Konzept zu entwickeln, das auf Sensibilisierung, Aufklärung und sichtbare Normverdeutlichung setzt. Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl im Fußverkehr zu stärken und Unfälle zu vermeiden, ohne die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich infrage zu stellen.

Petitum/Beschluss

Petitum:

Wir empfehlen nach § 27 BezVG den Fachbehörden, in dem Fall Behörde für Inneres und Sport/Polizei und Behörde für Verkehr und Mobilität, zusammen mit der Verkehrsdirektion Süd und den Anbieterfirmen von E-Scootern einen Fachdialog zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit E-Scootern im Bezirk Harburg anzustoßen. Dieser möge insbesondere folgende Punkte behandeln:

  1. Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen
    • Entwicklung einer bezirksspezifischen Aufklärungskampagne in Kooperation mit Schulen, Jugendhäusern und Trägern der Verkehrserziehung.
    • Nutzung von Social-Media-Kanälen, Flyern und Plakaten zur Verdeutlichung der geltenden Regeln (z. B. „E-Scooter gehören auf die Straße - nicht auf den Gehweg“).
  2. Sichtbare Normverdeutlichung im Straßenraum
    • Prüfung von Piktogrammen oder Bodenmarkierungen in stark frequentierten Bereichen (z. B. Harburger Innenstadt, Fußngerzonen, Bereiche um Bahnhöfe).
    • Kennzeichnung sensibler Fußwege und Zonen, in denen E-Scooter-Fahren untersagt ist, durch eindeutige Beschilderung oder Bodenaufdrucke.
  3. Kooperation mit Anbietern
    • Abstimmung mit den E-Scooter-Betreibern über technische Maßnahmen (z. B. Geschwindigkeitsdrosselung oder Sperrzonen in bestimmten Fußngerbereichen).
    • Prüfung, ob Anbieter sich an der Finanzierung von Informationsmaterialien oder Präventionsaktionen beteiligen können.
  4. Verkehrserziehung und Prävention
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen an Schulen und in Jugendzentren zum sicheren und regelkonformen Umgang mit E-Scootern.
    • Einbindung der Verkehrswacht, der Polizei und ggf. lokaler Initiativen.
  5. Bericht an die Bezirksversammlung
    • Vorstellung des erarbeiteten Konzeptes innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung im zuständigen Fachausschuss.

Begründung:
E-Scooter sind ein fester Bestandteil der urbanen Mobilität geworden. Ihre sichere Nutzung hängt jedoch entscheidend von der Akzeptanz und Einhaltung der Verkehrsregeln ab. Der Bezirk Harburg kann durch gezielte Aufklärung und sichtbare Maßnahmen dazu beitragen, das Bewusstsein für regelkonformes Verhalten zu stärken und Gefahren für Fußngerinnen und Fußnger zu reduzieren.

Ein abgestimmtes Konzept zwischen Verwaltung, Polizei, Schulen und Betreibern bietet die Chance, die Verkehrssicherheit kurzfristig zu verbessern, ohne die individuelle Mobilität einzuschränken.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

12.01.2026

1.Die Behörde für Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Die BVM hat die Regelungen für die Bereitstellung und Nutzung von Sharing-E-Scootern und -E-Bikes deutlich verschärft. Durch den neuen Rahmenvertrag gelten seit Januar 2025 strengere Vorgaben für Abstellflächen, Gebühren und den Umgang mit falsch abgestellten Fahrzeugen. Harburg ist als besonderer Schwerpunkt im Umgang mit E-Scootern anzusehen. Aus diesem Grund ist aus dem Forschungsprojekt KoGoMo ein Vorgehen zur Verbesserung der Situation entstanden. Die aktuellen Planungen und Pilotprojekte setzen gezielt an den Harburger Herausforderungen an.

Zu Punkt 2: In Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt Harburg, der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der BVM wurde ein Netz von Abstellflächen für E-Scooter entwickelt. Die Beantragung der erforderlichen Sondernutzung ist erfolgreich abgeschlossen. Die Umsetzung von nahezu 30 Abstellflächen im hvv switch Design ist für das erste Quartal 2026 vorgesehen. Dieses Vorhaben stellt den ersten Piloten der Hochbahn dar und adressiert gezielt die Problembereiche in Harburg, die bislang durch falsch abgestellte E-Scooter auffällig waren. Der Schwerpunkt liegt dabei sowohl auf der Harburger Innenstadt als auch auf den S-Bahn-Stationen. Die Abstellflächen werden mit Parkverbotszonen kombiniert (Geofencing), sodass die Miete der Sharing-E-Fahrzeuge ausschließlich an den vorgesehenen Flächen beendet werden kann.

Zu Punkt 3: Die bestehenden Parkverbotszonen können unter folgendem Link eingesehen werden: https://t1p.de/7gb12. Im Rahmen des oben genannten Piloten werden diese Parkverbotszonen deutlich überarbeitet. Sie verhindern jedoch nicht das Durchfahren der jeweiligen Bereiche. Nach aktuellem Rechtsrahmen insbesondere dem Straßenverkehrsgesetz, der Straßenverkehrsordnung sowie derElektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind weitergehende Einschränkungen, wie beispielsweise das Unterbinden der Durchfahrt, derzeit nicht möglich. Die BVM beobachtet jedoch die Entwicklungen in den Nachbarländern. In der Schweiz und Österreich sindGeschwindigkeitsdrosselungen per Geofencing bereits gängige Praxis.

Die BVM wird im Rahmen des quartalsweise stattfindenden Runden Tisches E-Scooter mögliche Beteiligungen der Betreiber abfragen.

Zu Punkt 5: Gerne berichtet die BVM zu einem späteren Zeitpunkt über die Ergebnisse des unter Punkt 2 genannten Piloten

2. Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Zu 1:

Die Durchführung verkehrspräventiver polizeilicher Maßnahmen mit dem Schwerpunkt Elektrokleinstfahrzeuge (eKF) erfolgt lageorientiert im Rahmen personeller Kapazitäten und polizeilicher Schwerpunktsetzungen.

In den Sommermonaten 2025 führte die Polizei im Fußngerbereich der Lüneburger Straße gezielt Schwerpunkteinsätze durch. Ziel war hier vorrangig die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmenden. Ahndungswürdige Verstöße wurden lediglich vereinzelt festgestellt. Neben der Durchführung gezielter Einsätze erfolgen fortlaufend Sensibilisierungsmaßnahmen, z. B. in Aufklärungsgesprächen und durch das Verteilen von Flyern, auch themenübergreifend im Rahmen weiterer Präventionsaktionen.

Eine bezirksspezifische Aufklärungskampagne zur Nutzung von eKF im öffentlichen Raum befindet sich in Planung. Ziel ist es, insbesondere junge Menschen für die sichere und regelkonforme Nutzung von eKF zu sensibilisieren und Unfällen sowie Fehlverhalten vorzubeugen. Eine mögliche Kampagne würde in Kooperation mit den beteiligten Fachbereichen und Institutionen wie Schulen, Jugendhäusern undTrägern der Verkehrserziehung erfolgen.

Zu 2:

Piktogramme besitzen keinen eigenständigen, rechtsverbindlichen Regelungscharakter, sondern dienen lediglich der Verdeutlichung und unterstützen die rechtsverbindlichen Regelungen der ausgewiesenen Verkehrszeichen.

Das Befahren von Gehwegen oder Fußngerzonen mit eKF ist verboten, sofern dies nicht durch Zusatzzeichen erlaubt ist. Eine zusätzliche Beschilderung durch das Verkehrszeichen 254 „Verbot für den Radverkehr und den Verkehr mit eKF“rde eine unzulässige Doppelbeschilderung darstellen.

Zu 3:

Zwischen der BIS und den in Hamburg tätigen E-Scooter-Verleihern findet unter anderem im Rahmen des Forums Verkehrssicherheit ein regelmäßiger Austausch statt. In der Vergangenheit haben bereits Präventionsmaßnahmen zu der Thematik unter Beteiligung von Mitgliedern des Forums Verkehrssicherheit, unter anderem der Polizei, und den Anbietern stattgefunden. Im Rahmen personeller Kapazitäten der Beteiligten sollen weitere Aktionen stattfinden.

Darüber hinaus findet im Format „Runder Tisch E-Scooter“ ein quartalsweiser Austausch zwischen BVM, BIS, E-Scooter-Verleihern und weiteren Beteiligten statt.

Zu 4:

Die Durchführung von Informationsveranstaltungen erfolgt bereits im Rahmen von Präventionsaktionen, bspw. durch das Betreiben von Informationsständen. Dabei richtet sich die Wahl der Örtlichkeit nach aktuellen Lageerkenntnissen.

Die schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung. Sie ist als verbindlich zu unterrichtendes Aufgabengebiet in den Rahmenplänen der Bildungspläne der unterschiedlichen Schulformen verankert. Die kontinuierliche Umsetzung erfolgt durch die schulischen Lehrkräfte in Kooperation mit der Polizei. Polizeiverkehrslehrkräfte unterstützen im Rahmen personeller Kapazitäten die polizeiliche Verkehrserziehung in den Klassenstufen 1 bis 6. Die Schwerpunktsetzung erfolgt unter Berücksichtigung der altersspezifischen Verkehrsbeteiligung.

Zu 5:

Die Erstellung eines neuen Konzeptes ist in Anbetracht der oben genannten Maßnahmen nicht notwendig.

gez. Böhm

f.d.R.

Riechers

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
10.02.2026
Ö 4.3
Lokalisation Beta
Lüneburger Str.

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