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Antrag der Volt-Fraktion: Verkehrssicherheit im Fußverkehr stärken - Konzept gegen regelwidriges E-Scooter-Fahren in Harburg

Antrag

Letzte Beratung: 04.11.2025 Bezirksversammlung Harburg Ö 7.15

Sachverhalt

In vielen Stadtteilen des Bezirks Harburg kommt es zunehmend zu Konflikten zwischen E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern und zu Fuß Gehenden. Häufig werden Gehwege und Fußgängerzonen regelwidrig befahren, teils sogar mit mehreren Personen auf einem Fahrzeug. Diese Verstöße führen regelmäßig zu gefährlichen Situationen, insbesondere für ältere Menschen, Kinder und mobilitätseingeschränkte Personen.

Die Polizei weist darauf hin, dass derzeit zahlreiche Plan- und Vollzugsstellen unbesetzt sind. Eine flächendeckende Kontrolle der Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit E-Scootern ist daher faktisch nicht möglich. Auch das Bezirksamt kann nur begrenzt auf Fehlverhalten reagieren, da Zuständigkeiten auf verschiedene Behörden verteilt sind.

Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, ergänzend zu den ordnungsrechtlichen Maßnahmen ein Konzept zu entwickeln, das auf Sensibilisierung, Aufklärung und sichtbare Normverdeutlichung setzt. Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl im Fußverkehr zu stärken und Unfälle zu vermeiden, ohne die Nutzung von E-Scootern grundsätzlich infrage zu stellen.

Petitum/Beschluss

Petitum:
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, gemeinsam mit der Polizei, der Verkehrsdirektion Süd, der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) sowie den Anbieterfirmen von E-Scootern ein Konzept zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit E-Scootern im Bezirk Harburg zu erarbeiten.

Das Konzept soll insbesondere folgende Punkte enthalten:

  1. Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen
    • Entwicklung einer bezirksspezifischen Aufklärungskampagne in Kooperation mit Schulen, Jugendhäusern und Trägern der Verkehrserziehung.
    • Nutzung von Social-Media-Kanälen, Flyern und Plakaten zur Verdeutlichung der geltenden Regeln (z. B. „E-Scooter gehören auf die Straße - nicht auf den Gehweg“).
  2. Sichtbare Normverdeutlichung im Straßenraum
    • Prüfung von Piktogrammen oder Bodenmarkierungen in stark frequentierten Bereichen (z. B. Harburger Innenstadt, Fußgängerzonen, Bereiche um Bahnhöfe).
    • Kennzeichnung sensibler Fußwege und Zonen, in denen E-Scooter-Fahren untersagt ist, durch eindeutige Beschilderung oder Bodenaufdrucke.
  3. Kooperation mit Anbietern
    • Abstimmung mit den E-Scooter-Betreibern über technische Maßnahmen (z. B. Geschwindigkeitsdrosselung oder Sperrzonen in bestimmten Fußgängerbereichen).
    • Prüfung, ob Anbieter sich an der Finanzierung von Informationsmaterialien oder Präventionsaktionen beteiligen können.
  4. Verkehrserziehung und Prävention
    • Durchführung von Informationsveranstaltungen an Schulen und in Jugendzentren zum sicheren und regelkonformen Umgang mit E-Scootern.
    • Einbindung der Verkehrswacht, der Polizei und ggf. lokaler Initiativen.
  5. Bericht an die Bezirksversammlung
    • Vorstellung des erarbeiteten Konzeptes innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung im zuständigen Fachausschuss.

Begründung:
E-Scooter sind ein fester Bestandteil der urbanen Mobilität geworden. Ihre sichere Nutzung hängt jedoch entscheidend von der Akzeptanz und Einhaltung der Verkehrsregeln ab. Der Bezirk Harburg kann durch gezielte Aufklärung und sichtbare Maßnahmen dazu beitragen, das Bewusstsein für regelkonformes Verhalten zu stärken und Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger zu reduzieren.

Ein abgestimmtes Konzept zwischen Verwaltung, Polizei, Schulen und Betreibern bietet die Chance, die Verkehrssicherheit kurzfristig zu verbessern, ohne die individuelle Mobilität einzuschränken.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
04.11.2025
Ö 7.15
Lokalisation Beta

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