Stellungnahme zum Antrag der Volt Fraktion betr.: Bericht zu den Erfahrungen mit dem Neuzuschnitt der Sozialräume im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 07.09.2026 Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion Ö 7.1
Die Neustrukturierung erfolgte ab etwa 2020/2021 vor dem Hintergrund, dass die vorherigen Sozialraumbeschreibungen auf veralteten Datengrundlagen (u. a. aus dem Jahr 2009) beruhten. Ziel war insbesondere eine aktuellere, kleinräumigere und besser vergleichbare Datengrundlage für Verwaltung und Politik sowie die Berücksichtigung städtebaulicher und sozialer Veränderungen.
Ein exemplarisches Beispiel für die Bedeutung des gewählten Zuschnitts stellt der Sozialraum „Harburg-Hafen / Bostelbek“ dar. In diesem Sozialraum werden sehr unterschiedlich geprägte Teilgebiete zusammengefasst: Zum einen die durch Hafen, Gewerbe und infrastrukturelle Nutzungen geprägten Bereiche im Umfeld des Harburger Hafens, zum anderen die vergleichsweise kleinteilige, überwiegend durch Einfamilienhausbebauung gekennzeichnete Siedlung Bostelbek im Stadtteil Heimfeld.
Eine gesonderte fachliche Begründung für diese konkrete Zusammenfassung ist in den öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht im Detail ausgewiesen. Vielmehr lässt sich allgemein ableiten, dass die Abgrenzung der Sozialräume auch statistischen Anforderungen, etwa Mindestgrößen für belastbare Auswertungen, folgt.
Diese Zusammenfassung wirft die Frage auf, inwieweit die sozialstrukturellen Daten eines derart heterogenen Sozialraums die tatsächlichen Lebenslagen vor Ort differenziert abbilden können. Insbesondere besteht die Möglichkeit, dass kleinräumige Besonderheiten – sowohl Belastungslagen als auch stabile soziale Strukturen – durch die Aggregation mit anders geprägten Teilräumen überlagert werden.
Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, nach mehreren Jahren Anwendung zu evaluieren, ob die mit dem Neuzuschnitt verbundenen Ziele erreicht wurden und ob der gewählte Zuschnitt eine ausreichend realitätsnahe und steuerungsrelevante Grundlage bietet. Dabei sollte auch betrachtet werden, ob und welche mittelbaren Auswirkungen kleinräumige sozialstatistische Einordnungen auf die Wahrnehmung von Quartieren und deren Bewohnerinnen und Bewohner beispw. im Hinblick auf Kredite oder Versicherungen haben können.
Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bezirksamtes Harburg (Fachamt Sozialraummanagement / Sozialplanung) sowie, soweit erforderlich, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion einzuladen, um über die bisherigen Erfahrungen mit dem Neuzuschnitt der Sozialräume im Bezirk zu berichten.
Dabei soll insbesondere dargestellt werden, ob die mit dem Zuschnitt verfolgten Ziele erreicht wurden, wie sich die gewählte Abgrenzung – auch mit Blick auf heterogene Sozialräume wie u.a. „Harburg-Hafen / Bostelbek“ – in der Praxis bewährt hat und ob aus Sicht der Verwaltung Anpassungsbedarfe bestehen.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
16. Juni 2026
Betriff: Bericht zu den Erfahrungen mit dem Neuzuschnitt der Sozialräume im Bezirk Harburg – Drs.: 22-1770
Stellungnahme der Verwaltung
Sachverhalt
Die Bezirksversammlung hat am 02.06.2026 mit der oben genannten Drucksache beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten, eine Vertreterin oder einen Vertreter des Bezirksamtes Harburg (Fachamt Sozialraummanagement / Sozialplanung) sowie, soweit erforderlich, der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen in den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion einzuladen, um über die bisherigen Erfahrungen mit dem Neuzuschnitt der Sozialräume im Bezirk zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, ob die mit dem Zuschnitt verfolgten Ziele erreicht wurden, wie sich die gewählte Abgrenzung – auch mit Blick auf heterogene Sozialräume wie u.a. ‚Harburg-Hafen / Bostelbek' – in der Praxis bewährt hat und ob aus Sicht der Verwaltung Anpassungsbedarfe bestehen."
Der Beschluss thematisiert darüber hinaus mögliche Auswirkungen der Sozialraumzuschnitte auf die Wahrnehmung und/oder Bewertungen von Quartieren und deren Bewohner:innen, beispielsweise im Hinblick auf Kredite oder Versicherungen.
Erörterung
Im Bezirk Harburg hat in den Jahren 2020 und 2021 kein Neuzuschnitt der Sozialräume stattgefunden. Tatsächlich sind die Sozialräume im heutigen Zuschnitt seit mindestens 2005 Gegenstand der Betrachtung. Deshalb entfällt eine Berichterstattung. Die Sozialräume sind im Übrigen Arbeitsinstrumente der Integrierten Sozialplanung des Bezirksamts. Sie haben keinen Einfluss auf Bewertungszusammenhänge privatwirtschaftlicher Unternehmungen, wie bspw. Kredit-Scorings oder Versicherungsprämien.
Petitum
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Jobmann
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