Stellungnahme zum Antrag der SPD Abgeordneten Dennis Wacker, Benizar Gündogdu, Markus Sass und Mehmet Kizil und CDU und Volt betr. Prüfung eines regelmäßigen Sperrmüll-Sammeltages im Phoenix-Viertel
Letzte Beratung: 09.09.2026 Regionalausschuss Harburg Ö 7.1
Im Phoenix-Viertel kommt es regelmäßig zu illegal abgestelltem Sperrmüll auf Gehwegen und im öffentlichen Raum. Dies beeinträchtigt das Stadtbild, führt zu zusätzlichen Kosten für die Stadtreinigung und kann zu Gefahren für Fußgängerinnen und Fußgänger führen.
Ein regelmäßiger Sperrmüll-Sammeltag mit einem zentralen Sammelpunkt könnte den Bewohnerinnen und Bewohnern eine niedrigschwellige Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Entsorgung bieten und so zur Verbesserung der Sauberkeit im Quartier beitragen.
Vergleichbare Angebote in dicht bebauten Stadtteilen haben gezeigt, dass gezielte Sammelaktionen das Müllaufkommen im öffentlichen Raum reduzieren können.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg zu prüfen, ob im Phoenix-Viertel ein regelmäßiger Sperrmüll-Sammeltag mit zentralem Sammelpunkt eingerichtet werden kann.
Dabei soll insbesondere geprüft werden:
Die Ergebnisse der Prüfung sollen dem Regionalausschuss Harburg vorgestellt werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
14.07.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) beantwortet den o.g. Antrag unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt:
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, gemeinsam mit der Stadtreinigung Hamburg zu prüfen, ob im Phoenix-Viertel ein regelmäßiger Sperrmüll-Sammeltag mit zentralem Sammelpunkt eingerichtet werden kann. Dabei soll insbesondere geprüft werden:
Die Sperrmüllaktionstage können bei der SRH als wiederkehrende Termine, beispielsweise quartalsweise, beauftragt und entsprechend eingerichtet werden. Ein kostenfreies Angebot ist jedoch seitens der SRH nicht möglich. Daher setzt jeder Sperrmüllaktionstag eine Beauftragung und entsprechende Kostenübernahme durch Dritte, wie etwa Eigentümer:innen, Hausverwaltungen oder Vereine, voraus.
Ein geeigneter Standort wäre beispielsweise die Bunatwiete 2-6. Dort könnte die SRH problemlos eine Halteverbotszone über den Subunternehmer einrichten lassen. Bei weiteren gewünschten Standorten sollten diese zuvor von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der SRH besichtigt werden.
Für die Aktionstage kann die SRH Flyer und Treppenhausaushänge zur Verfügung stellen.
Sperrmüllaktionstage können - bei entsprechendem Kommunikations- und Informationskonzept - ein niedrigschwelliges Angebot für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. Inwiefern dadurch illegale Sperrmüllablagerungen tatsächlich reduziert werden, lässt sich jedoch nicht sicher beurteilen.
Zu den Vorbehalten gegenüber allgemeinen (kostenlosen) Sperrmülltagen siehe Drs. 23/3686 (Antwort zu Fragen 1a und 1b).
Diese Frage richtet sich an den Stadtteilbeirat.
gez. Böhm
f.d.R.
Sommer
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