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Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks an Cuxhavener Straße 188

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.05.2019
Sachverhalt

Bis vor kurzem hat der „Landesbetrieb Erziehung und Beratung“ (LEB) an der Cuxhavener Straße, im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII, Wohnen für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge, umgesetzt. Die Einrichtung wurde, mangels Bedarf, im Dezember 2018 geschlossen.

Aktuell wird geprüft, ob das Studierendenwerk dort Wohnmöglichkeiten für Studierende schafft. Insgesamt haben wir in vielen Bereichen des Wohnens, Arbeitens und Unterbringens, Raum- und Flächenmangel. Die große Herausforderung ist, Raum- und Flächen so zu verplanen und einzusetzen das sie den infrastrukturellen Anforderungen, bestehender und auch sich entwickelnder Gebiete, entsprechen. Ausschlaggebend müssen für die Planung die Bedarfe sein. Die sind mit Sicherheit im Bereich des Studierenden Wohnens gegeben, gleichermaßen beschäftigen wir uns aber auch im Bezirk Harburg mit einem völlig unzureichenden Kitaplatz Angebot, ganz besonders im Bereich Süderelbe. Die auf dem angrenzenden Grundstück befindliche „Kita Cuxhavener Strasse“ hat eine große Nachfrage an Plätzen, aber in ihrem Bestandsgebäude nicht mehr die Möglichkeiten einer Erweiterung.  Die Option, einer Kita-Erweiterung auf dem Grundstück und ggf. auch in den Gebäuden Cuxhavener Straße 188  wäre eine Möglichkeit den aktuellen Bedarfen zu entsprechen, insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz ab dem zweiten Lebensjahr.

 

Petitum/Beschluss

Wir fordern die Bezirksamtsleiterin auf, Gespräche mit dem Träger der „Kita Cuxhavener Strasse“ (elbkinder/Vereinigung Hamburger Kitas), dem LEB   und ggf. weiteren Beteiligten aufzunehmen um auch die Option der Kitaerweiterung, insbesondere im Hinblick auf den eklatanten Kitaplatzmangel in Süderelbe, zu prüfen und unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen zu prüfen.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Die Vorsitzende

8. Mai 2019

 

 

Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) nimmt zu dem Antrag der GRÜNEN-Fraktion wie folgt Stellung:

 

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) hat gegenüber der BASFI erklärt, dass die bestehenden Unterkünfte auf dem Grundstück Cuxhavener Straße 188 baulich für eine wohnähnliche Nutzung ausgerichtet sind und daher kleinteilig strukturiert seien. Für eine Nutzung als Kindertageseinrichtung (Kita) könnten sie nach Einschätzung des LEB nur mit erheblichen Umbaumaßnahmen hergerichtet werden.

 

Darüber hinaus steht der LEB mit dem Studierendenwerk in engem Austausch, um die Gebäude zukünftig als Wohnraum für Studierende zu nutzen. Die diesbezüglichen Planungen sind nach Aussage des LEB bereits weit fortgeschritten, das Studierendenwerk hat für das Objekt eine Planung mit Kostenschätzung für den Umbau bzw. die Herrichtung für den neuen Nutzungszweck erstellt und zwischen LEB und Studierendenwerk sind die Übergabekonditionen vorverhandelt. Aktuell steht die Bauantragstellung beim Bezirksamt Harburg durch das Studierendenwerk bevor.

 

Die BASFI hat ein großes öffentliches Interesse an der Ausweitung des Kita-Angebots in unterversorgten Stadtteilen und unterstützt entsprechende Kita-Ausbaumaßnahmen. In den Stadtteilen Neugraben-Fischbek und Hausbruch liegt die Nachfrage nach Kita-Plätzen derzeit über dem bestehenden Angebot. Die Situation wird sich auf Grund diverser Kita-Projekte in Neugraben-Fischbek im Laufe der nächsten ein bis zwei Jahre wesentlich verbessern. Planungen in Hausbruch sind der zuständigen Behörde für Kindertagesbetreuung jedoch nicht bekannt. Sie hat daher mit den Elbkindern – Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten gGmbH Kontakt aufgenommen, um die aktuelle Situation am Standort der Kita Cuxhavener Straße 192 abzuklären. Der Träger bestätigt die hohe Nachfrage nach Kita-Plätzen vor Ort und erklärt, dass eine Erweiterung auf dem Kita-Grundstück nicht möglich sei. Er steht für weitergehende Gespräche zur Verfügung, um prüfen zu können, ob das benachbarte Grundstück des LEB geeignet ist, um das Betreuungsangebot ausweiten zu können.

 

In Anbetracht der weit fortgeschrittenen Verhandlungen des LEB mit dem Studierendenwerk sollte möglichst kurzfristig ein Abstimmungsgespräch stattfinden, an dem auch die Kita-Trägerberatung der BASFI teilnimmt. Bei der Abwägung der Interessen und der grundsätzlichen Frage der Eignung des Grundstückes als Kita-Standort sollten dabei auch die Möglichkeiten einer Doppelnutzung des Grundstücks geprüft werden, d.h.

-          Nutzung der Bestandsgebäude durch das Studierendenwerk und

-          Erweiterung der benachbarten Kita auf den Freiflächen des Grundstückes Cuxhavener Straße 188.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Hille