Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Erhalt des "Kleinen Wäldchens" Baufeld 4B im Binnenhafen
Letzte Beratung: 31.08.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 4.1
Der Harburger Binnenhafen entwickelt sich seit den späten achtziger Jahren zu einem urbanen Technologiequartier in dem man auch gut wohnen kann. Eine besondere Mischung aus anachronistischer Hafennutzung und kreativem Erfindergeist. Einmalig nicht nur für Hamburg! Die besondere Herausforderung ist, Altes mit Neuem gut und klug zu verbinden, Bebauung und Freiflächenerhalt so zu verteilen, dass ein attraktives Quartier entsteht. Ein sehr gutes Beispiel dafür ist der Schloßinselpark, der auf der Fläche ehemaliger Bauhöfe und Lagerhäuser entstanden ist.
Derzeit wohnen ca. 3.500 Menschen im Binnenhafen mit steigender Tendenz. Nicht jeder Quadratmeter muss verplant werden, es müssen auch Flächen der Sukzession überlassen bleiben. Dazu gehört auch das „Kleine Wäldchen“ gegenüber der Transit (Wohnschiff), auf dem Baufeld 4B. Der Bebauungsplan „Harburg 67“ sieht an dieser Stelle eine Hochhausbebauung für Büros vor. Da es zum einen, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bebauung und Grünflächen für einen attraktives Wohnquartier geben muss, und zum anderen noch reichlich Flächen für Bürohausbebauung zur Verfügung stehen, ist es nicht erforderlich auf die Fläche des „Kleinen Wäldchens“ zurückzugreifen.
Wir lehnen die Bebauung an dieser Stelle ab, insbesondere Kinder müssen die Möglichkeit haben, innerhalb ihres Quartieres auch Zugang zu unerschlossenen Flächen haben, um ihnen kreative Spiel- und Aufenthaltsräume zu bieten.
Wir fordern die Bezirksversammlung auf, die Bebauung des Baufelds 4B erst vorzunehmen, wenn sämtliche Potentialflächen die der Bebauungsplan für den Harburger Binnenhafen vorsieht, erschlossen sind.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
17. August 2026
Das Bezirksamt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Das im Antrag genannte Baufeld 4B („Kleines Wäldchen“) soll im derzeit im Verfahren befindlichen Bebauungsplan Harburg 72/Heimfeld 55 planungsrechtlich als Grünfläche gesichert werden. Darüber hinaus ist die Fläche im Rahmen der Umsetzung des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün als Kompensationsfläche für bauliche Entwicklungen im direkten Umfeld vorgesehen. Ziel ist die dauerhafte Entwicklung der Fläche als öffentliche Grünanlage.
Vor diesem Hintergrund ist für das Baufeld 4B keine hochbauliche Entwicklung vorgesehen. Vielmehr wird die Fläche entsprechend des Petitums der Drs. 20-4421 im Rahmen des Vertrags für Hamburgs Stadtgrün als öffentliche Grünfläche entwickelt und dauerhaft gesichert. Die im Beschluss formulierte Zielsetzung wird damit durch die laufenden Maßnahmen der Verwaltung bereits umgesetzt.
Carstensen
f.d.R. Schulz
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