21-0471.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Den Vollhöfner Wald (Altenwerder West) wieder für die Bürgerinnen und Bürger zugänglich machen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 3.1

Sachverhalt

Der Vollhöfner Wald ist nach der teilweisen Aufspülung auf dem Gebiet der Alten Süderelbe entstanden. Es handelt sich um einen naturbelassenen Wald, der sich in den letzten ca. 50 Jahren aus ortständiger Vegetation entwickelt hat. Dieser Wald dient den Menschen aus der Umgebung als Erholungswald. Er wird für Spaziergänge und als Wegeverbindung genutzt.

Der Wald ist im Besitz der HPA (Hamburg Port Authority).

Seit Ende August 2019 organisiert die Klimaschutzinitiative Vollhöfner Wald jeden Sonntag naturkundliche Waldspaziergänge und unter fachkundiger Führung. Diese Führungen wurden sehr gut besucht und dienen der allgemeinen naturkundlichen Bildung und Information der Öffentlichkeit. Die Organisatoren gehen bei den Spaziergängen sehr vorbildlich und verantwortlich mit der Natur um.

Ende Oktober wurde ein Bauhaus geräumt, dass aus Protest gegen die geplante Abholzung des Waldes errichtet wurde.

Seither hat HPA den Zugang zum Wald untersagt. Die Klimainitiative darf keine naturkundlichen Waldspaziergänge mehr durchführen und auch Anliegern, die im Wald spazieren gehen möchten und das wird es untersagt, den Wald zu betreten.

Laut dem Hamburger Waldgesetz „darf jeder Wald zum Zwecke der Erholung betreten werden“.  Das trifft auch für Wälder im Privateigentum und für Wälder im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg zu.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation möge das Verbot, den Vollhöfner Wald Altenwerder West) zu betreten, aufheben. Der Zugang auf eigene Gefahr soll wieder zum Zwecke der Erholung und zu naturkundlicher Bildung ermöglicht werden.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

 09.03.2020

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der Grünen (Drs.21-0471) wie folgt Stellung:

 

 

Siehe Bürgerschaftsdrucksache Nr. 21/18857. Es ist derzeit nicht beabsichtigt, die Einschränkung des Benutzungsrechts aufzuheben.

 

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Riechers

 

 

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Hamburg

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