20-4508.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNEN-Fraktion betr. Bessere Ampelschaltung an Fußgängerampeln zur Erhöhung der Akzeptanz und der Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.04.2019 Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr Ö 20

Sachverhalt

In Hamburg gab es in diesem Jahr bereits fünf tödliche Verkehrsunfälle mit Fußgängern. Bei vier der fünf tödlichen Unfälle habe die Tatsache eine Rolle gespielt, dass Fußgängerampeln nicht benutzt oder bei Rot überquert wurden.

Auch wenn hier Fehlverhalten der Fußgänger vorlag, reicht es nicht aus, nur an die Selbstverantwortung des Einzelnen zu appellieren. Vielmehr geht es darum, die Gründe für ein solches Fehlverhalten zu suchen und abzustellen. Ein Grund können für Fußgänger ungünstig geschaltete Ampeln sein. So werden teilweise Fußgängerampeln nicht genutzt oder verkehrswidrig bei Rot überquert, weil sie nach dem Drücken der Anforderungstaste oft noch über eine Minute brauchen, auf Grün zu schalten – auch am Abend oder in der Nacht, wenn kaum Autos unterwegs sind. Hier wollen wir Verbesserungen erreichen, um die Akzeptanz der Ampeln zu erhöhen, die Zahl der Straßenquerungen an nicht gesicherten Stellen zu verringern und damit die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

1.       Es soll ein Testgebiet entlang eines Abschnitts der B73 eingerichtet werden, in dem die Fußgängerampeln außerhalb der Hauptverkehrszeiten fußgängerfreundlicher geschaltet werden. Auf Anforderung durch Fußgänger oder Radfahrer sollen die Fußgängerampeln innerhalb weniger Sekunden auf Grün schalten.

2.       Während des Testbetriebs soll durch Befragungen und stichprobenhafte Kontrollen erhoben werden, ob die Akzeptanz der Fußgängerampeln sich erhöht und weniger Personen die Straße bei Rot bzw. an anderen Stellen ohne Fußgängerampel queren.

3.       Im IBV soll über den Testbetrieb berichtet werden.

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg       08.04.2019

Die Vorsitzende

 

 

Die Behörde für  Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag GRÜNE Drs. 20-4508 wie folgt Stellung:

 

Die Lichtsignalanlagen (LSA) der Bundestraße 73 sind zu den Hauptverkehrszeiten, morgens stadteinwärts und nachmittags stadtauswärts, aufeinander abgestimmt und koordiniert. Die B 73 ist die Hauptein- und Ausfallstraße im Westen von Hamburg südlich der Elbe. Derzeit werden dort Signalprogramme mit Umlaufzeiten von 90 Sekunden zu Hauptverkehrszeit und 75 Sekunden tagsüber und nachts geschaltet. Aufgrund der Fahrbahnbreite der B73 sind zur Abwicklung aller Verkehre an den einzelnen Lichtsignalanlagen kürzere Umlaufzeiten und somit kurze Wartezeiten nicht möglich. Auch bei sogenannten Sofort-Grün-Programmen im Anschluss der Sofort-Freigabe sind, aufgrund der vorhandenen Kreuzungs-Geometrie, Umlaufzeiten von 75 Sekunden zur völligen Verkehrsabwicklung erforderlich.

 

Eine Verbesserung der Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern und eine Erhöhung der Akzeptanz sind signaltechnisch bei großflächigen Querungen und Kreuzungen wie an der B73 nur eingeschränkt für den Fußverkehr möglich.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wie folgt Stellung:

 

Zu 1. und 2.:

Die Einrichtung eines Testgebietes setzt die Umschaltung aller Lichtsignalanlagen mit der Einrichtung der Sofort-Grün-Schaltungen voraus. Hierfür entstehen pro LSA Kosten von ca. 10.000 €. Für die Begleitung eines gewünschten Testbetriebes mit Befragung, stichprobenhaften Kontrollen, verkehrlichen Beobachtungen, Auswertungen etc. ist ein erheblicher personeller Aufwand erforderlich.

Die Umschaltung der Fußgängerlichtsignalanlagen für den Fuß- und Radverkehr innerhalb von wenigen Sekunden ist aus  nicht möglich, siehe Vorbemerkung.

 

Die Einrichtung eines Testgebietes zur Untersuchung von Schaltungen mit kurzen Wartezeiten wurde mit der Straßenverkehrsbehörde diskutiert und als nicht erforderlich angesehen. Es gibt im Hamburger Stadtgebiet z.B. zur morgendlichen Schulanmarschzeit, zeitlich begrenzte Schaltungen mit der Funktionalität Sofort-Grün, die sich allgemein bewährt haben.

Dort, wo keine Koordinierung / Grüne Welle und ein entsprechend geringes Verkehrsaufkommen besteht, werden Sofort-Grün-Schaltungen ganztägig eingesetzt.

 

Die Einrichtung bzw. Änderung von Sofort-Grün-Schaltungen zu verkehrsschwachen Zeiten ist generell möglich. Vor dem Hintergrund der vorhandenen Ressourcen werden künftig Sofortgrün-Schaltungen im Zuge von Bearbeitungen und Änderungen mitversorgt. So werden sukzessive Verbesserungen erreicht werden.

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R Wyzinski

 

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