Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Spätschwimmen in der Schwimmhalle Süderelbe
Letzte Beratung: 13.09.2022 Hauptausschuss Ö 1.11
Sachverhalt
Mitten in der Delta- und Omikron-Welle war die Schwimmhalle Süderelbe für mehrere Monate für die Menschen aus der Region geschlossen. Sie haben auf das Schwimmen in Neugraben verzichtet, um möglichst vielen Kindern das Schwimmenlernen in Intensivkursen zu ermöglichen, bei denen wegen Corona der Schwimmunterricht ausgefallen war. Seit Ostern ist die Schwimmhalle nun wieder geöffnet. Das freut die Menschen im westlichen Harburg, allerdings ist mit den neuen Öffnungszeiten die späte Öffnung am Freitagabend entfallen, die für viele Menschen am Ende der Arbeitswoche eine willkommene Erholung geboten hat. Gerade angesichts der besonderen Opfer, die Süderelbe mit Blick auf den Schwimmbetrieb erbracht hat, ist diese Einschränkung nicht akzeptabel.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird aufgefordert, sich gegenüber der zuständigen Behörde und Bäderland dafür einzusetzen, dass mindestens freitags die Öffnungszeit bis 22:00 Uhr wiederhergestellt und möglichst auch an anderen Abenden angeboten wird.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
09.06.2022
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH (BLH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
BLH sieht sich derzeit mit ausgeprägten personellen Engpässen konfrontiert. Zu den Gründen siehe Drs. 22/8416. Angesichts dieses Engpasses hat BLH entschieden die Öffnungszeit im Hallenbad Süderelbe in den Abendstunden vorrübergehend leicht anzupassen. Vor der Anpassung sowie Schließzeit war das Bad regulär bis 20 Uhr und freitags bis 21 Uhr geöffnet. Nun schließt das Schwimmbad unter der Woche jeden Tag um 20 Uhr und am Wochenende um 18 Uhr.
Sobald die vielfachen Herausforderungen überwunden sind, wird auch das Hallenbad Süderelbe wieder die normalen Öffnungszeiten anbieten. Der Standort ist derzeit nicht als einziger von vorübergehenden Veränderungen der Öffnungszeiten betroffen, siehe Drs. 22/8416 (Anlage).
gez. Heimath
f.d.R.
Riechers
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.