22-1249.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Radweg an der B73 vom Doppelknoten bis Seehafenbrücke mit Mindeststandard herstellen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 2.18

Sachverhalt

In der MOBI-Sitzung im Oktober 2025 stellten Vertreter*innen des LSBG die Planungen für den Doppelknoten am ZOB Harburg vor. Mit dem Umbau soll der verkehrsreiche Knoten zugleich leistungsfähig als auch sicher für alle Verkehrsteilnehmenden hergestellt werden. Auch zwei Radrouten kreuzen sich hier: die Radroute 13 auf der Hannoverschen Straße und die Radroute 4 von der Moorstraße auf die Walter-Dudek-Brücke. Direkt westlich des überplanten Bereichs sind die Bedingungen für den Radverkehr jedoch gefährlich: auf der nordwestlichen Seite der Buxtehuder Straße (B73) verläuft ein teilweise extrem schmaler Radweg mit stellenweise schlechter Oberfläche, der dennoch benutzungspflichtig ist. Erst westlich der Seehafenbrücke ist der Zustand der Rad- und Fußwege besser. Der Bereich zwischen dem Doppelknoten und der Seehafenbrücke sollte daher im Anschluss an den Doppelknotenumbau mit hoher Priorität verkehrssicher hergestellt werden.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber der BVM und dem LSBG dafür einzusetzen, dass im Anschluss an den Umbau des Doppelknotens der Radweg entlang der B73 nach Westen bis zur Seehafenbrücke in einen verkehrssicheren Mindeststandard versetzt wird.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

05.01.2026

Die Behörde fürVerkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Der angesprochene Abschnitt der B73 bis zur Seehafenbrücke ist eine Hauptverkehrsstraße in Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Der in diesem Bereich teilweise schlechte Zustand der Radwege ist der BVM bekannt. Aufgrund der Vielzahl von prioritären Sanierungsmaßnahmen im Hauptverkehrsstraßennetz in Verbindung mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten kann hier kurzfristig leider keine Sanierung der Radwege in Aussicht gestellt werden. Derzeit wird aber geprüft, ob eine Instandsetzung dieses Streckenabschnittes mittelfristig in das Instandsetzungsprogramm Hauptverkehrsstraßen aufgenommen werden kann. Maßgebend für eine Aufnahme ist dabei der Zustand und die Dringlichkeit des Sanierungsbedarfes in Verbindung mit weiteren Kriterien wie z.B. verfügbare Bauzeitfenster der Baustellenkoordinierung und die Priorisierung im Vergleich zu den anderen dringenden Bedarfen im Hauptverkehrsstraßennetz.

gez. hm

f.d.R.

Riechers

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.01.2026
Ö 2.18
Lokalisation Beta
Hannoversche Str. Moorstraße Buxtehuder Str. B73

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