21-1259.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE Fraktion betr. Radfreigabe für die Einbahnstraße Zu den Baumhöfen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.05.2021 Hauptausschuss Ö 3.7

Sachverhalt

Der östliche Teil der Straße zu den Baumhöfen wird in Kürze als Einbahnstraße ausgeschildert werden. Die Schilder sind bereits aufgestellt, aber noch verhüllt. Trotz ausreichender Straßenbreite von 3,50 Metern, übersichtlicher Straßenführung und nur kurzen Strecken von Begegnungsverkehr scheint eine Freigabe für Radfahrende in beide Richtungen noch nicht vorgesehen zu sein.

An der Einfahrtmöglichkeit von der Ecke Kratteichenweg in den Einbahnstraßenteil der Straße Zu den Baumhöfen weist ein Sackgassenschild mit Ausnahme für Fußgänger*innen und Radfahrende darauf hin, dass eben diese an der Kehre im Osten auf den befestigen Weg wechseln können. Hier fehlt jedoch die Auffahrtmöglichkeit für Radfahrende.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass

1. der als Einbahnstraße ausgewiesene Teil der Straße Zu den Baumhöfen für Radfahrende in beide Richtungen freigegeben wird.

2. an der östlichen Kehre der Straße Zu den Baumhöfen für Radfahrende eine Auffahrtmöglichkeit, etwa durch eine Bordsteinabsenkung, von der Straße auf den befestigten Weg eingerichtet wird.

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  22.04.2021

 

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt unter Beteiligung des PK 47 zu Frage 1 wie folgt Stellung:

 

 

Die Straße „Zu den Baumhöfen“ ist Teil des Neubaugebietes 66 (NF 66) im Fischbeker Heidbrook.

 

In den Planungsunterlagen - Erschließung B-Plan NF 66 Fischbeker Heidbrook, innere Erschließung, Schlussverschickung von 2015 - wird sie als Erschließungsstraße B 8, Achse 230 bezeichnet.

 

Geplant sind die Erschließungsstraßen im Neubaugebiet als Zone 30.

 

Gemäß Planung wird der Radverkehr im gesamten Erschließungsgebiet auf der Fahrbahn im Mischverkehr geführt.

 

Zwischen den Planstraßen sind zusätzlich verbindende Geh-, Rad- und Unterhaltungswege geplant (Seite 18 Erschließung B-Plan).

 

An der Straße sind nördlich fünf Wohnhöfe angeschlossen.

 

Der betreffende Teil der Straße verläuft ab der Einmündung Krafteichenweg durch einen mit Baumbewuchs angelegten Mittelstreifen einstreifig auf einer Länge von ca. 180 m in Richtung Osten und wird dann in einer 180 Grad Wendeanlage umlaufend um eine 6,20 m breite Baumreihe zurück in Richtung Westen geführt.

 

In Höhe der Einmündung Krafteichenweg ist für die nördliche Fahrbahn beidseitig das VZ 267 (Verbot der Einfahrt) ohne weitere Zusatzzeichen dargestellt.

 

Die Straße ist als Einbahnstraße mit einer 3,50 m breiten umlaufenden Fahrbahn geplant.

 

In dem Hamburger Regelwerk für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) wird zu Punkt 7.2 der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) eine Breite von grundsätzlich 3,80 m bei einstreifigen Richtungsfahrbahnen, bei denen Radverkehr im Mischverkehr geführt wird, empfohlen. Diese Mindestbreite wird vorliegend unterschritten (3,50 m).

 

Im Weiteren ist insbesondere der Verlauf der Wendeanlage (Baumbewuchs) unübersichtlich und für entgegenkommenden Radverkehr nicht einsehbar.

 

Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite und der für den Straßenverkehr unübersichtlich gestaltenden Wendeanlage würde eine Freigabe in Gegenrichtung für Radfahrende, insbesondere für den erwähnten Bereich der Wendeanlage ohne weiteres Verkehrszeichen hinsichtlich fehlender Sichtbeziehungen, eine Gefahr darstellen.

 

Aus vorgenannten Gründen wird eine Freigabe für den Radverkehr aus hiesiger Sicht kritisch betrachtet.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

         22.04.2021

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu Frage 2 wie folgt Stellung:

 

 

Die Straße ist noch nicht in der Straßenbaulast des Bezirksamts Harburg.

Das Bezirksamt Harburg wird die IBA von dem Beschluss in Kenntnis setzen, mit der Bitte die Umsetzbarkeit mit der Straßenverkehrsbehörde beim PK47 zu prüfen.

Das Bezirksamt Harburg unterstützt als zukünftig zuständige Behörde dieses Ansinnen.

 

 

 

gez. Fredenhagen

 

 

 

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