Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Fuß- und Radwege entlang der B73 instand setzen
Letzte Beratung: 11.02.2025 Hauptausschuss Ö 3.6
Die Radroute 10 (ehemals Veloroute 10) von Harburg nach Neugraben ist in einigen, auch längeren Abschnitten bereits fertig und ermöglicht dort bequemes Radfahren. Allerdings gibt es entlang der Radroute noch zahlreiche Problemstellen, deren Lösung kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten ist. Zu nennen sind hier der Anschluss des Binnenhafens an den weiteren Verlauf über Am Radeland, die Querung der Gleise am Heykenaubrook, eine direktere Querung der Waltershofer Straße und der Gleise dort, das Überführungsbauwerk an der Francoper Straße und zuletzt die Fortführung der Radroute ab Neugraben als Radroute plus bis zur Landesgrenze bei Neu Wulmstorf, von wo sie perspektivisch weiter bis Stade führen soll.
Radfahrende, die längere Passagen oder den ganzen Verlauf von Neugraben bis Harburg fahren möchten, wählen daher häufig doch die unattraktivere, aber direktere und schnellere Strecke entlang der B73. Auch viele Alltags- und Schulwege führen über die Geh- und Radwege entlang der B73. Diese verfügen abschnittsweise über höchst unterschiedliche Qualitäten. Während unterschiedlich lange Teilstücke in den letzten Jahren neu gepflastert und mit taktilen Streifen zwischen Geh- und Radweg ausgestattet wurden, gibt es andere Teilstücke mit holprigen handtuchbreiten Radwegen neben Gehwegen mit unebenen Pflastersteinen.
Zwar wird die B73 im Rahmen des Magistralenkonzeptes der Freien und Hansestadt Hamburg voraussichtlich grundlegend überplant und umgebaut werden, doch diese Maßnahmen sind auch erst langfristig in den 2030er oder 2040er Jahren zu erwarten. In der Zwischenzeit sollten die Geh- und Radwege an der B73 zeitnah und auf ganzer Länge in einen akzeptablen Zustand versetzt werden. Begonnen werden sollte mit den Passagen, auf denen in der Breite ausreichend Platz für regelkonforme Geh- und Radwege ist, um durch eine einfache Instandsetzung zügig spürbare Verbesserungen zu erreichen. Doch auch die schwierigeren Abschnitte sollen nicht auf die lange Bank geschoben werden, sondern ebenfalls zeitnah ausgebessert und dazu ggf. überplant werden.
Die Verwaltung möge sich mit der BVM und dem LSBG darum kümmern, dass die Geh- und Radwege entlang der gesamten B73 vom Zentrum Harburgs bis an die Landesgrenze in Neugraben-Fischbek zügig saniert und in einen regelkonformen, mindestens aber akzeptablen Zustand versetzt werden.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
23.01.2024
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die B73 ist eine Hauptverkehrsstraße in Zuständigkeit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM). Der abschnittsweise schlechte Zustand der Geh- und Radwege an der B73 ist der BVM und dem mit dem Assetmanagement Straßen beauftragten Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bekannt. Aufgrund der Vielzahl von prioritären Sanierungsmaßnahmen im Hauptverkehrsstraßennetz in Verbindung mit den nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten kann in diesem Straßenzug kurzfristig leider keine Sanierung der Radwege durchgeführt werden. Derzeit wird aber geprüft, ob eine Instandsetzung der sanierungsbedürftigsten Abschnitte in das Instandsetzungsprogramm Hauptverkehrsstraßen aufgenommen werden kann. Maßgebend für eine Aufnahme ist dabei der Zustand der einzelnen Streckenabschnitte (Verkehrssicherheit, Substanz und Gebrauchstauglichkeit) in Verbindung mit weiteren Kriterien wie z.B. verfügbare Bauzeitfenster der Baustellenkoordinierung und die Priorisierung im Vergleich zu den anderen Bedarfen im Hauptverkehrsstraßennetz. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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