22-0264.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Barrierefreie Zugänge zum Neugrabener Markt freihalten

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Der Neugrabener Markt erfreut sich an den Markttagen großer Beliebtheit. Abgesenkte Bordsteine und taktile Elemente im Süden der Marktfläche sorgen für einen leichteren Zugang für mobilitäts- und seheingeschränkte Menschen, aber auch für Menschen mit Kinderwagen und Radfahrende, die ihre Räder an den neuen Fahrradbügeln abstellen möchte. Leider werden die barrierefreien Zugänge an den Markttagen häufig von Autofahrenden als Parkplatz missbraucht, ob aus Rücksichtslosigkeit oder Unaufmerksamkeit angesichts der optisch dezent gehaltenen Zugänge. Zugesagte Kontrollen der Polizei konnten bislang nicht für eine Verbesserung der Situation sorgen.

 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung möge sich mit der zuständigen Verkehrsdirektion über eine effektive Lösung verständigen und diese zügig umsetzen, die sicherstellt, dass die barrierefreien Zugänge zum Neugrabener Markt dauerhaft von falschparkenden Autos freigehalten werden.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        28. November 2024

 

 

Das Polizeikommissariat 47 nimmt zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 22-0264) wie folgt Stellung genommen:

 

Der Neugrabener Markt wurde im Zeitraum von 2020 bis 2022 durch umfangreiche Baumaßnahmen neu hergestellt.

Hierbei wurde der Zugang durch abgesenkte Bordsteine und taktile Elemente für mobilitäts- und seheingeschränkte Menschen erleichtert.

 

Am 23.09.2024 erreichte das Polizeikommissariat 47 über das Bezirksamt der Hinweis von Frau Ost, dass an dem Zugang von der Straße Neugrabener Markt an Markttagen häufig verkehrsbehindernd geparkt werde.

Die genannte Fläche befindet sich gegenüber des Polizeikommissariat 47 und wird regelmäßig überwacht und festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden entsprechend geahndet.

Aufgrund des Hinweises wurden diese Maßnahmen weiter intensiviert.

Da die Zustellung der Ordnungswidrigkeitsanzeigen über die Bußgeldstelle einige Zeit in Anspruch nimmt, entfalten die Maßnahmen zeitverzögert Wirkung. Hierüber erhielt das Bezirksamt am 16.10.24 auf Nachfrage per Mail Kenntnis.

 

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Verkehrsordnungsdienst und der Stadteilpolizistin ist aber zwischenzeitlich eine Verhaltensänderung festzustellen. Die Anzahl der Verstöße ist aufgrund der Ahndungen und der vielen Bürgergespräche rückläufig.

 

Aus hiesiger Sicht würde die Anordnung von Sperrelementen im Bereich der taktilen Elemente und des abgesenkten Bordsteins dem erleichterten Zugang für eingeschränkte Menschen entgegenwirken bzw. ein vermeidbares Hindernis darstellen.

 

Seitens des Polizeikommissariat 47 sind nach jetziger Prüfung keine Sperrelemente erforderlich.

 

Die Situation wird selbstverständlich weiterhin überwacht.

 

 

 

gez. hm        f.d.R. Hille

         

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