21-2203.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Anlieger Ehestorfer Heuweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.06.2022
Sachverhalt

Der Ehestorfer Heuweg wird im zweiten Bauabschnitt bis 2023 saniert, nicht zuletzt, um künftig einen sicheren Schulweg für die Schüler*innen der Rudolf-Steiner-Schule zu bieten. Geplant war, dass die Schule durch den Schulbus und Kfz-Verkehr von Süden über den Ehestorfer Heuweg erreichbar bleiben sollte. Durch die auf niedersächsischem Gebiet aufgetretene Versackung ist nun auch diese Zuwegung gesperrt, es besteht ein unausgeschilderter Schleichweg durch die sehr engen und steilen Wohngebiete westlich des Ehestorfer Heuwegs. Die Dauer der aufwändigen Bergbauarbeiten auf Niedersächsischen Seiten verlängert sich derzeit immer wieder um Monatslänge.

Dennoch wird der Rudolf-Steiner-Schule nicht der Status einer Anliegerin des Zweiten Bauabschnitts zugestanden, da ihre Hauptzufahrt unmittelbar hinter dem Baustellenende liegt. Somit darf im Gegensatz zu allen Anliegern niemand zur Schule auf der Baustellenstraße fahren. Soweit dies die Vielzahl an Eltern betrifft, die ihre Kinder mit dem Kfz zur Schule bringen wollen, ist dies vertretbar, da ihr geballtes Auftreten zu Schulbeginn und –Ende eine Verstopfung der Baustelle befürchten lassen kann. Allerdings gibt es für die Schule unverzichtbare Anfahrten, die derzeit nicht gewährleistet werden können. So werden derzeit die Abiturprüfungen per Kurier der Schule zugestellt. Auch gelegentliche externe Dienstleister wie der Gutachter für die Schulturnhalle haben keine Möglichkeit, die Zuwegung zur Schule über den Wulmsberggrund und andere Wohnstraßen zu finden. Einige Lehrkräfte sind darauf angewiesen, das Schulgelände zügig zu verlassen, da sie zugleich noch an einer anderen Schule unterrichten.

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Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der BV wird gebeten, sich gegenüber dem LSBG als Bauträger sowie der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass der Rudolf-Steiner-Schule für die Dauer der Bauarbeiten für Anfahrten abseits der Schüler*innenbeförderung den Status einer Anliegerin der Baustelle zuzuweisen um den Schulbetrieb und notwendige Erhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende        

  30.05.2022

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

 

Seit Einrichtung der Verkehrsführung für die Baumaßnahme Ehestorfer Heuweg befindet sich der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) in ständigem Austausch mit den Verantwortlichen der Rudolf-Steiner-Schule. So hat der LSBG etwa Anregungen von Seiten der Schulleitung zur Verbesserung der Verkehrsführung aufgenommen, hat diese mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) abgestimmt, angepasst und umgesetzt. Dadurch konnte insbesondere die sichere Führung des Fußverkehrs, hier der Schülerinnen und Schüler, im Baustellenbereich nochmals verbessert werden. Auf diese Weise hat sich bis zum Zeitpunkt der Versackung sowohl für die Schülerinnen und Schüler, als auch für die Anliegenden eine sichere und funktionierende Verkehrsführung etabliert.

 

Durch die Versackung auf niedersächsischem Gebiet und der damit einhergehenden Vollsperrung der Straße Emmetal, die in den Ehestorfer Heuweg übergeht, wurde damit auch die Erreichbarkeit der Rudolf-Steiner-Schule weiter eingeschränkt. Dies hat sich insbesondere in den ersten Tagen nach der Vollsperrung bemerkbar gemacht. Die auf niedersächsischem Landesgebiet eingerichtete Umleitung wird nun aber, nach anfänglichen Schwierigkeiten, genutzt und funktioniert. Der Weg ist ausgeschildert und wird auch von Navigationsgeräten angezeigt. Eine Erreichbarkeit der Schule ist somit auch für den Kfz-Verkehr gewährleistet.

 

In Abstimmung mit dem zuständigen PK kann dem Petitum des Antrags daher leider nicht gefolgt werden. Eine Aufweichung der Abgrenzung des Anliegendenbereichs zieht mehr Verkehr in die provisorisch hergestellte Anliegendenstraße. Diese ist für ein höheres Verkehrsaufkommen nicht ausgelegt. Die vermehrten Begegnungsverkehre innerhalb des Provisoriums würden unweigerlich die Sicherheit sowohl der Schülerinnen und Schüler, die mit dem Fahrrad das Provisorium nutzen, als auch der Anliegenden gefährden. Es wird aber unabhängig dessen davon ausgegangen, dass die Vollsperrung auf niedersächsischer Seite alsbald aufgehoben werden kann.

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Riechers