21-2203

Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Anlieger Ehestorfer Heuweg

Antrag

Letzte Beratung: 10.05.2022 Hauptausschuss Ö 2.12

Sachverhalt

Der Ehestorfer Heuweg wird im zweiten Bauabschnitt bis 2023 saniert, nicht zuletzt, um künftig einen sicheren Schulweg für die Schüler*innen der Rudolf-Steiner-Schule zu bieten. Geplant war, dass die Schule durch den Schulbus und Kfz-Verkehr von Süden über den Ehestorfer Heuweg erreichbar bleiben sollte. Durch die auf niedersächsischem Gebiet aufgetretene Versackung ist nun auch diese Zuwegung gesperrt, es besteht ein unausgeschilderter Schleichweg durch die sehr engen und steilen Wohngebiete westlich des Ehestorfer Heuwegs. Die Dauer der aufwändigen Bergbauarbeiten auf Niedersächsischen Seiten verlängert sich derzeit immer wieder um Monatslänge.

Dennoch wird der Rudolf-Steiner-Schule nicht der Status einer Anliegerin des Zweiten Bauabschnitts zugestanden, da ihre Hauptzufahrt unmittelbar hinter dem Baustellenende liegt. Somit darf im Gegensatz zu allen Anliegern niemand zur Schule auf der Baustellenstraße fahren. Soweit dies die Vielzahl an Eltern betrifft, die ihre Kinder mit dem Kfz zur Schule bringen wollen, ist dies vertretbar, da ihr geballtes Auftreten zu Schulbeginn und –Ende eine Verstopfung der Baustelle befürchten lassen kann. Allerdings gibt es für die Schule unverzichtbare Anfahrten, die derzeit nicht gewährleistet werden können. So werden derzeit die Abiturprüfungen per Kurier der Schule zugestellt. Auch gelegentliche externe Dienstleister wie der Gutachter für die Schulturnhalle haben keine Möglichkeit, die Zuwegung zur Schule über den Wulmsberggrund und andere Wohnstraßen zu finden. Einige Lehrkräfte sind darauf angewiesen, das Schulgelände zügig zu verlassen, da sie zugleich noch an einer anderen Schule unterrichten.

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Petitum/Beschluss


Der Vorsitzende der BV wird gebeten, sich gegenüber dem LSBG als Bauträger sowie der zuständigen Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, dass der Rudolf-Steiner-Schule für die Dauer der Bauarbeiten für Anfahrten abseits der Schüler*innenbeförderung den Status einer Anliegerin der Baustelle zuzuweisen um den Schulbetrieb und notwendige Erhaltungsmaßnahmen zu ermöglichen.

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