Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. An Radabstellanlagen und Fahrradbügelstandorten abgesenkte Bordsteine verwenden
Letzte Beratung: 19.11.2024 Hauptausschuss Ö 3.5
Wer mit dem Rad unterwegs ist, ist auf ausreichende und sichere Abstellmöglichkeiten angewiesen. Erfreulicherweise werden im Bezirk Harburg immer mehr Fahrradbügel installiert, Bürger*innen konnten dafür in einem Beteiligungsverfahren geeignete und benötigte Standorte vorschlagen. Aktuell kommt es jedoch vor, dass Fahrradstellplätze von der Fahrbahn aus nicht über einen abgesenkten Bordstein zu erreichen sind, was dazu führt, dass Radfahrende die Bügel nicht direkt von der Straße, sondern über den Bürgersteig anfahren oder schieben müssen. Dies ließe sich einfach vermeiden, indem bei der Installation von Fahrradbügeln oder generell Fahrradabstellanlagen immer darauf geachtet wird, dass sie über einen abgesenkten Bordstein, idealerweise ganz ohne Versatz zur Fahrbahn, erreichbar sind. Eine solche Absenkung kommt insbesondere Radfahrenden mit schwereren Rädern wie beispielsweise E-Bikes zu Gute, aber auch für alle anderen ließe sich so der Komfort beim Radfahren ein kleines Stück erhöhen.
Die Verwaltung möge bei der Planung und Ausschreibung von Fahrradabstellanlagen und Bügelstandorten vorgeben, dass die Bordsteine an den Standorten stets abgesenkt werden, sodass die Fahrradständer direkt von der Fahrbahn aus ohne Höhenversatz erreicht werden können.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
15. Oktober 2024
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 22-0095) wie folgt Stellung:
Für eine komfortable Erreichbarkeit von Fahrradabstellanlagen in den Seitenräumen von Straßen, z. B. in Gehwegflächen, ist der Wunsch einer niedrigen oder zumindest abgeschrägten Bordkante nachvollziehbar. Eine pauschale Vorgabe, an allen Bügelstandorten Absenkungen vorzusehen, ist jedoch nicht umsetzbar. Die Verwaltung entwickelt jeweils im Einklang mit den Regelwerken und allen anderen Anforderungen an den Straßenraum eine der jeweiligen Situation gerecht werdende Lösung.
Eine durchgehende Absenkung bei z. B. einer Reihe alleinstehender Bügel oder auch Absenkungen vor einzelnen Bügeln könnten die Bordsteinführung und – je nach Ausführung – auch die Gefällesituation in den Seiträumen nachteilig beeinflussen. Zudem müssten hier die Anforderungen an die Barrierefreiheit zwingend betrachtet werden. Es dürfen daraus keine Gefährdungen für Menschen mit Seheinschränkungen (optische Erkennbarkeit und Taktilität) oder Rollstuhl- bzw. Rollatornutzer entstehen. Darüber hinaus sind verschiedene Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen. Es ist zu unterscheiden, ob sich die Abstellanlage in einer T30 oder T50-Straße befindet. Insbesondere an Hauptstraßen ohne bauliche Radwege stünden bei einer Bordabsenkung durch von den Nebenflächen auf- und abfahrende Radfahrer Unfälle mit KFZ zu befürchten. Dort sollten vorhandene Bordabsenkunken vor Gehwegüberfahrten genutzt werden.
Es ist beabsichtigt bei größeren Fahrradabstellanlagen, welche auch bauliche Veränderungen in den Nebenflächen notwendig machen, künftig i. d. R. Bordsteinabsenkungen gemäß der ReStra (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) zum Thema Fahrradparken herzustellen.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.
i.V. Trispel
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