Stellungnahme zum Antrag der fraktionslosen Abgeordneten Dennis Wacker (SPD), Mehmet Kizil (SPD), Benizar Gündogdu (SPD), Arne Thomsen (SPD), Markus Sass (SPD) betr. Katastrophenschutz: Informationen auch für Kleingartenanlagen im Bezirk Harburg
Letzte Beratung: 15.09.2026 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4.1
Der Bezirk Harburg ist geprägt von weiträumigen Niederungsflächen, die historisch zum Schwemmland der Elbe gehören. Über die offiziell ausgewiesenen Evakuierungs- und Warngebiete hinaus ist spätestens seit der Sturmflut von 1962 bekannt, welchen Gefahren die Bevölkerung im Extremfall ausgesetzt sein kann.
Der Katastrophenschutz in Harburg ist grundsätzlich gut organisiert: Informationen über das richtige Verhalten in Krisensituationen sind öffentlich zugänglich, und regelmäßig werden entsprechende Faltblätter (z. B. „Sturmfluthinweise für die Bevölkerung“) an betroffene Haushalte verteilt.
Allerdings befinden sich auch zahlreiche Kleingartenanlagen in potentiell gefährdeten Gebieten. Diese werden von ihren Nutzerinnen und Nutzern zwar nicht dauerhaft bewohnt, jedoch häufig bis weit in den Herbst hinein intensiv genutzt.
Da auch in Kleingartenanlagen im Falle einer Sturmflut oder bei Starkregenereignissen erhebliche Gefahren für Leib, Leben und Eigentum bestehen können, erscheint es sinnvoll, diese in bestehende Informationsketten einzubinden.
Die Bezirksversammlung Harburg möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Kleingartenanlagen im Bezirk Harburg potentiell überflutungsgefährdet sind.
2. Die zuständigen Stellen werden sodann ersucht, vorhandene Informationen zum Katastrophenschutz – insbesondere Sturmfluthinweise für die Bevölkerung o.ä. – künftig auch regelhaft den Vorständen der betroffenen Kleingartenvereine zur Verfügung zu stellen mit der Bitte, diese ihren Mitgliedern zugänglich zu machen (z. B. durch Aushänge in Schaukästen oder Thematisierung bei Mitgliederversammlungen). Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
20. Juli 2026
Das Bezirksamt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Zu 1:
Folgende Kleingartenvereine sind potenziell überflutungsgefährdet:
725 |
Gartenbauverein Der Eisenbahner e.V. |
Wohlersstieg |
726 |
Klgv. Moorwiese-Neuland e.V. |
Großmoordamm, Neuländer Straße |
727 |
Gartenbauverein Neuland von 1920 e.V. |
Neuländer Elbdeich |
728 |
Klgv. Zubringerstraße e.V. |
Neuländer Weg / Wendts Weg |
730 |
Gartenbauverein Kultur von 1950 e.V. |
Wendts Weg, Neuländer Weg |
731 |
Gartenbauverein Einigkeit e.V. |
Neuländer Weg |
732 |
Freie Gartengemeinschaft e.V. |
Hörstener Str. |
756 |
Klgv. Fürstenmoor e.V. |
Am Radeland, Moorburger Stieg |
762 |
Klgv. Bauersweg e.V. |
Am Radeland |
767 |
Klgv. Süderelbe e.V. |
König-Georg-Deich |
771 |
Gartenfreunde Francoper Straße e.V. |
Francoper Straße |
774 |
Gartengemeinschaft Neugrabener Moor e.V. |
Francoper Straße |
776 |
Gartenfreunde Liedenkummer e.V. |
Seehofring |
Zu 2:
Mit dem Vorsitz der Bezirksgruppe Harburg im Landesbund der Gartenfreunde e. V. ist die Verteilung der von der Behörde für Inneres und Sport herausgegebenen Sturmflutmerkblätter vereinbart. Das Bezirksamt stellt der Bezirksgruppe bei Neuerscheinungen der Sturmflutmerkblätter (zuletzt im September 2024) Exemplare zur Weitergabe an die Kleingartenvereine bereit. Nachlieferungen sind auf Abforderung jederzeit möglich.
i.V. Queckenstedt
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.