21-3524.01

Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion betr.: Verbesserung der Parkraumsituation vor dem REWE Markt am Kirchenhang

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.03.2024
Sachverhalt

Die Straße Kirchenhang ist aufgrund der vorhandenen Parkmöglichkeiten meistens nur einspurig befahrbar. Die Zufahrt zum REWE Supermarkt führt häufig zu Verkehrsproblemen, da Auffahrt von auf der Straße parkenden PKW eingeengt wird. 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich dafür einzusetzen, die Parkregelungen so zu verbessern, dass der Einfahrtsbereich ausreichend freigehalten wird und der Verkehr konfliktfrei abgewickelt werden kann.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

        4. rz 2024

 

Die Behörde für Inneres und Sport nimmt zu dem Antrag der FDP (Drs. 21-3524) wie folgt Stellung:

 

Die Zufahrt zum REWE Supermarkt befindet sich in einer Tempo 30 Zone. In dem in Rede stehenden Straßenabschnitt befinden sich sowohl die Zufahrt zum Supermarkt als auch eine Grundstückszufahrt, so dass Begegnungsverkehr unter Ausnutzung dieser Bereiche möglich ist. Die ein- und ausfahrenden Fahrzeuge des Marktes können aufgrund der Abmessung der Ein- und Ausfahrt das Gelände ohne Behinderung verlassen.

 

Eine Beschränkung der Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken kommt lediglich aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs in Betracht. Diese Gründe liegen für den genannten Abschnitt nicht vor.

 

Ein Freihalten des Verkehrsraumes von parkenden Fahrzeugen würde erfahrungsgemäß auch zu einer Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeiten führen. Dies würde der angeordneten Tempo 30 Zone widersprechen und den Verkehrsraum unsicherer machen.

 

Derzeit wird seitens der Straßenverkehrsbehörde kein Änderungsbedarf gesehen.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille