21-1894.01

Stellungnahme zum Antrag der FDP Fraktion betr.: Schlüsselzuweisungen im KUV

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 20.09.2022 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6

Sachverhalt

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wurde zur Abgabe einer Stellungnahme zu den Planungen der Schlüsselzuweisungen für 2023/2024 aufgefordert. Allerdings enthielt die Vorlage keinerlei Informationen. Aufgrund einer solchen Vorlage kann keine fundierte Stellungnahme abgegeben werden. Es wäre daher gut, wenn ein Vertreter der BUKEA uns im KUV die Vorlagen erläutern würde.

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vertreter der BUKEA in den KUV einzuladen, damit dieser die Schlüsselzuweisungen erläutert, und zwar zumindest die jeweiligen Gesamtsummen in Euro-Beträgen mit Angaben zu Quantität und Qualität der damit zu erfüllenden Aufgaben. Wenn mit diesen Mitteln auch einmalige Sonderaufgaben finanziert werden sollen, dann sollten auch solche Dinge ausführlich und transparent erläutert werden. Ein schriftlicher Bericht ist nicht erwünscht, damit im Ausschuss Rückfragen gestellt werden können.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         7. April 2022

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag FDP (Drs. 21-1894) wie folgt Stellung:

 

Mangels weiterer Konkretisierung des Beschlusses durch die antragstellende Fraktion und nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Harburg ist davon auszugehen, dass sich der Beschluss nicht auf eine bestimmte Schlüsselzuweisung beschränkt. Aus diesem Grund müssten entsprechend der Beschlusslage mindestens sechs Fachbereiche der BUKEA Referierende entsenden, da jeder Fachbereich nur für seine eigene Schlüsselzuweisung auskunftsfähig ist. Die Referentenanfrage kann also nicht übergeordnet durch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter aus der BUKEA vollumfänglich beantwortet werden.

 

Die Koordinierung einer ämterübergreifenden Referentenentsendung erscheint nicht zielführend, da davon auszugehen ist, dass bei einer großen Zahl an teilnehmenden Referierenden und der Vielzahl der zu behandelnden Schlüsselzuweisungen im Rahmen einer einzelnen Sitzung ohnehin nicht die jeweiligen Themen im Detail vorgestellt und ausreichend auf die Fragen eingegangen werden könnte.

 

Die Schlüssel und die Art ihrer Berechnungen müssten den jeweiligen Fachbereichen im Bezirk bekannt sein, da es dazu jeweils einen Austausch zwischen Bezirksämtern und Fachbehörden gibt.

 

Unter diesen Umständen sieht die BUKEA von einer Referentenentsendung ab. Ein schriftlicher Bericht wird – da laut Beschluss ausdrücklich nicht erwünscht – ebenfalls nicht übermittelt.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille

 

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