20-4168.01

Stellungnahme zum Antrag der Abg. Viktoria Isabell Ehlers und Carsten Schuster (FDP), Betr.: Fahrradrampe zwischen Soltauer Ring und Trelder Weg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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12.11.2019
Sachverhalt


So gut wie jeder Fahrradradfahrer aus der Richtung Langenbekerfeld kommend nutzt die Querverbindung zwischen Soltauer Ring und Trelder Weg als Abkürzung, obwohl dort lediglich eine Fußgängertreppe vorhanden ist. Die Folge ist, dass die Radfahrer den Rasenabhang nutzen und genau so sieht dieser auch aus. Ein Grashalm wächst dort schon lange nicht mehr und Regen, Matsch und Blätter sorgen gelegentlich dafür, dass der Abhang richtig gefährlich wird. 

Im Sinne der gesteigerten Aufmerksamkeit für den Radverkehr in Hamburg insgesamt, sollten auch solch kleinst Situationen möglichst klug und ungefährlich für Fahrräder angepasst werden.

Petitum/Beschluss


Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob auf dem Verbindungsstück zwischen Soltauer Ring und Trelder Weg eine feste und sichere Fahrradrampe installiert werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

        5.11.2019

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der Abg. Ehlers und Schuster (Drs. 20-4168)  wie folgt Stellung:

 

 

 

 

Die Wegebeziehung zwischen dem Soltauer Ring und dem Trelder Weg wurde bewertet und die Möglichkeiten des Baus einer Rampe anhand den anerkannten Regeln der Technik beurteilt.

Der Bau einer Rampe kann aus verschiedenen Gründen nicht empfohlen werden:

-          Auf einer Länge von 20 m ist ein Höhenversprung von ca. 3-4 m zu überwinden. Da eine Rampe auch den Ansprüchen der Behinderten­gerechtigkeit bzw. Barrierefreiheit genügen muss, würde sich eine Abwicklungslänge von ca. 50-80 m ergeben. D.h. baulich wäre eine Rampe nur mit mehrfachen "Serpentinen" umsetzbar. Zumindest für den Radverkehr wäre solch eine "umwegige" Rampe wenig attraktiv.

-          Die Breite der öffentlichen Wegeparzelle beträgt hier lediglich ca. 2 m. Für den Bau einer Rampenanlage wäre erheblicher Grunderwerb erforderlich. Ob bei den privaten Eigenmern der benötigten Fläche eine Verkaufsbereitschaft besteht, ist äerst fraglich.

-          Im Bereich des Rampenfußes müsste erheblich in die Wurzelbereiche von zwei stadtbildprägenden Großumen eingegriffen werden. Sehr wahrscheinlich wären beide Bäume bei Bau der Rampenanlage nicht mehr zu halten.

 

 

 

 

Fredenhagen