Stellungnahme zum Antrag der Abg. Dirk Kannengießer und Annett Musa (FDP) betr. Mehr Schnelllader für eine bessere Elektromobilität
Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 2.2
In Harburg gibt es zahlreiche E-Ladesäulen im öffentlichen Raum, insbesondere der städtische Energieversorger ist in vielen Gegenden präsent. Allerdings entspricht der Ladesäulenausbau nicht unbedingt den Anforderungen moderner Elektroautos.
Statt Klasse wurde Masse ausgebaut. Der überwiegende Anteil der Ladesäulen beherrscht nur maximal 22 kW-Ladeströme. Damit kann die Ladung eines herkömmlichen Elektroautoakkus mehrere Stunden dauern, im Falle eines 100 kWh-Akkus (mit Ladeverlusten) bis zu fünf Stunden. Gleichzeitig ist die Lade- bzw. Parkdauer an solchen Ladesäulen beschränkt, weshalb sie sich weder für spontane Ladenvorgänge eignen, noch in ausreichender Anzahl verfügbar sind, um etwa ein Laden über Nacht zu ermöglichen.
Laut Ladekarte von Goeingelectric sind im Bezirk Harburg gerade einmal an 17 Orten Schnelllader verfügbar, dies ist ausbaufähig: https://www.goingelectric.de/stromtankstellen/
Besser wäre es daher, Schnellladesäulen mit >= 100 kW an möglichst vielen Orten aufzustellen, die Bürger ohnehin anfahren. Das betrifft etwa Supermärkte, Einkaufszentren, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Kundenzentren, Schwimmbäder (wie am MidSommerland, wo es schon einen Schnelllader gibt), Bücherhallen, etc. So kann sichergestellt werden, dass möglichst viele Menschen ihr Elektroauto aufladen können, während sie einkaufen oder Termine wahrnehmen.
Wir richten diesen Antrag als Empfehlung nach § 27 BezVG an die Wirtschaftsbehörde. Sie möge uns über die Probleme mit der Stromversorgung berichten und uns vorstellen, welche Pläne es gibt, welches Ausbauprogramm es gibt, für Ladeinfrastruktur im Bezirk Harburg.
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
Der Vorsitzende
05.01.2026
Die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) verfolgt das Ziel einer bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Dabei soll es insgesamt eine ausgewogene Mischung aus AC- und HPC-Ladepunkten geben, um den unterschiedlichen Anwendungsfällen gerecht zu werden.
Grundsätzlich eignet sich AC-Ladeinfrastruktur dort, wo die Fahrzeuge länger stehen, sodass ein langsames und akkuschonendes Laden ermöglicht wird. Dies ist insbesondere in Wohngebieten der Fall, wo zudem auch das Aufladen über Nacht ermöglicht wird.
HPC-Ladeinfrastruktur eignet sich hingegen dort, wo nur kurz geparkt wird und somit eine hohe Fluktuation herrscht, wie etwa auf Supermarktparkplätzen, an Tankstellen oder bei Bücherhallen.
Direkte Einflussmöglichkeiten hat die Stadt auf die Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum, wo überwiegend der Anwendungsfall für AC-Ladepunkte gegeben ist. Daher lässt die Stadt überwiegend AC-Ladeinfrastruktur errichten. Für die Errichtung eines HPC-Ladepunktes, wie er zu Supermarktparkplätzen oder Tankstellen passt, ist i.d.R. der Betreiber bzw. Eigentümer der Fläche verantwortlich.
Dennoch hat die Stadt ihren Konzessionären im Rahmen des Ladeinfrastrukturausbaus die Möglichkeit eingeräumt bis zu 6% der zu errichtenden Ladepunkte als HPC-Ladepunkte auszugestalten. Denn auch im öffentlichen Raum kann es an besonderen Orten Sinn ergeben, HPC-Ladeinfrastruktur zu errichten. Dies sind überwiegend Standorte, die eine Nähe zu besonderen Points of Interest mit kurzer Aufenthaltsdauer aufweisen. Über die Standorte entscheiden dabei die Betreiber nach technischen, örtlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Für HPC-Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum gelten dabei folgende Herausforderungen:
- Hohe Flächenkonkurrenz im öffentlichen Raum
Ein HPC-Lader nimmt im Vergleich zu einer AC-Ladesäule mehr Platz ein. Dies liegt zum einen an angeschlagenen Kabeln und der Größe der Säule, zum anderen an einem zusätzlich benötigten Hausanschlusskasten. Die Ladesäule muss sich den öffentlichen Raum jedoch u.a. mit Fußgängern, Radfahrern, dem ÖPNV und sonstigen Einbauten teilen und sich entsprechend einfügen.
Städtebauliche VerträglichkeitIn vielen Bereichen widerspricht die Errichtung von HPC-Ladesäulen den städtebaulichen Anforderungen und denkmalschutzrechtlichen Belangen.
- Verkehrsaufkommen und Geräuschemissionen
Ein HPC-Lader kann nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn möglichst viele Fahrzeuge dort Strom laden. Daher sind die zulässigen Nutzungsdauern durch Schilder oder Blockiergebühren eingeschränkt. Dies führt wiederum zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen und vermehrten Geräuschemissionen (z.B. durch Ein- und Aussteigen). Die aufgrund der hohen Leistung zusätzlich benötigte Kühlung, kann zudem für zusätzliche Geräuschemissionen sorgen. Ein Aufbau im direkten Wohnumfeld ist daher nicht immer unproblematisch.
- Wenig geeignete Parkplätze
HPC-Ladesäulen können aufgrund der Kabelführung nur bei Schräg- oder Querparkständen errichtet werden. Diese sind im öffentlichen Straßenraum selten.
- Hohe Investitionskosten
Die Errichtung von HPC-Ladesäulen geht mit hohen Investitionskosten einher, was höhere Ladepreise zur Folge haben kann.
- Zu geringe Netzanschlusskapazitäten
Auch wenn es kein grundsätzliches Netzproblem gibt, kann es dennoch vorkommen, dass lokal Engpässe in den Netzkapazitäten überwunden werden müssen. Dies führt zu erhöhtem Planungsaufwand, längerer Umsetzungsdauer und höheren Kosten.
Um die Errichtung von HPC-Ladepunkten auf privaten Flächen anzureizen, hat die FHH sich für verbesserte Rahmenbedingungen eingesetzt. Z.B. sind mit der Novellierung der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) nunmehr auch größere Transformatorstationen in der HBauO genehmigungsfrei gestellt, d.h. dass für eine Vielzahl an HPC-Ladesäulen-Projekten keine Baugenehmigungen mehr erforderlich ist. Auch wurde klargestellt, dass Parkstände, die mit Ladeinfrastruktur ausgerüstet sind, weiterhin dem in vielen Baugenehmigungen vorgegebenen Stellplatzschlüssel zugerechnet werden.
Die Planungen für die nächsten Jahre sehen vor, dass zunächst die Standorte aus den vergebenen Konzessionen realisiert werden. Hier sind in der FHH im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2027 mindestens 3.700 Ladepunkte im öffentlichen Straßenraum zu errichten. Hierbei können im Rahmen der o.g. Grenze auch HPC-Ladepunkte entstehen, wo die Gegebenheiten es zulassen.
Die Ausbaugebiete in denen Ladepunkte zu errichten sind, sind dem Geoportal (https://geoportal-hamburg.de/) zu entnehmen (Suchbegriff: Ausbaugebiete). Hier ist ersichtlich, welcher Konzessionär im jeweiligen Ausbaugebiet zuständig ist und wie viele Ladepunkte dort jeweils errichtet werden sollen. In einem M-Ausbaugebiet sind regelmäßig acht Ladepunkte zu errichten. In einem L-Ausbaugebiet sind regelmäßig 12 Ladepunkte zu errichten. Eine Ladesäule verfügt dabei in der Regel über zwei Ladepunkte.
Die FHH hat die verschiedenen Anwendungsfälle von Ladeinfrastruktur im Blick und arbeitet daran, eine zukunftsfähige und bürgerfreundliche Ladeinfrastruktur zu schaffen, die die unterschiedlichen Belange zu einem angemessenen Ausgleich bringt.
gez. Böhm
f.d.R.
Riechers
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