Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Zukünftige Verkehrssituation Harburger Innenstadt
Die Fachbehörde hat im Ausschuss für Inneres, Bürgerservice und Verkehr ihre Überlegungen und Planungen für eine Umgestaltung von Verkehrsräumen in der Harburger Innenstadt im Hinblick auf die Verbesserung für den Radverkehr (Veloroute 11) vorgestellt.
Für weite Teilbereiche ist jedoch derzeit die Verkehrsführung und Belastung auch für andere Verkehrsteilnehmer unzureichend. Dieses gilt insbesondere für Fußgänger im Bereich Moorstraße und für den Fahrzeugverkehr und Fußgänger im Bereich des Finanzamtsknotens.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge die zuständige Fachbehörde veranlassen,
1. zu prüfen, inwieweit die Gesamtverkehrssituation in der Moorstraße, insbesondere
auch für Fußgänger durch Veränderungen der Verkehrsführung und eventuelle
Beschränkung auf den öffentlichen Personennahverkehr verbessert werden könnte.
2. zu überprüfen, ob und durch welche weiteren Maßnahmen die Verkehrsführung für
alle Verkehrsteilnehmer im Bereich des Finanzamtsknotens so verbessert werden
kann, dass es nicht zu Gefährdungen und zu regelmäßigen Rückstaus und Behin-
derungen von Fußgängern kommt.
Ferner möge die Bezirksverwaltung zu den vorgenannten Punkten aus regionaler Sicht und Kenntnis entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Hamburg, 08.02.2017
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Uwe Schneider
Bezirksversammlung Harburg 13.4.2017
Die Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-2122 wie folgt Stellung:
Derzeit besteht in der Moorstraße aufgrund der Lage zwischen Phoenix-Center und Seevepassage ein Konflikt- und Unfallpotential insbesondere zwischen Fußgängern und Radfahrern.
Durch die Planungen für die Veloroute 11 wird die Situation in der Moorstraße insbesondere auch für die Fußgänger deutlich verbessert:
Insgesamt erhöhen sich durch die klare Trennung des Fuß- und Radverkehrs sowie durch die in weiten Teilbereichen erreichte Querschnittsverbreiterung der Gehwege generell die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Fußgänger.
Zu 2.:
Im Rahmen der Umgestaltung der Veloroute 11 wird der Radverkehr auch im Finanzamtsknoten auf Radfahrstreifen und -furten geführt. Die im Knotenpunktbereich baulich vorhandenen Radwege in den Nebenflächen werden zurückgebaut. Die beengten Nebenflächen können so für den Fußgänger optimiert werden.
Die Anzahl und Art der Kraftfahrzeug (KFZ)- und Busfahrstreifen innerhalb des Knotenpunktes bleiben im Grundsatz erhalten. Die erforderlichen Radfahrstreifen und -furten kommen ergänzend hinzu.
Im Hinblick auf die Fußgängerführung gilt auch hier, dass durch die klare Trennung des Fuß- und Radverkehrs sowie durch die in weiten Teilbereichen erreichte Querschnittsverbreiterung der Gehwege grundsätzlich die Sicherheit und Aufenthaltsqualität für Fußgänger deutlich gesteigert wird.
An der grundsätzlichen Führung des KFZ-Verkehres im Knotenpunktbereich erfolgen keine Änderungen. Der bauliche Aufwand wird hierdurch minimiert, bei gleichzeitig erheblicher Verbesserung der Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer gemäß der Randbedingungen der Projektaufforderung.
Eine umfassende Verkehrssimulation in diesem Bereich ist daher nicht vorgesehen.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers