20-3240.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Wartezeiten Recyclinghöfe

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.38

Sachverhalt


Bürger beklagen sich darüber, dass es insbesondere an Samstagen beim Recyclinghof in Süderelbe häufig zu vermeidbaren Wartezeiten kommt, die auch dazu führen, dass Anlieferer umkehren und möglicherweise Abfälle anderweitig entsorgen.

Die Wartezeiten werden dadurch hervorgerufen, dass bei der Einfahrt jeder Einlieferer zunächst auf seine Identität durch Vorlage von Ausweispapieren überprüft wird und dann die anzuliefernden Abfälle im Einzelnen in Augenschein genommen werden. Erst danach ist die Einfahrt möglich.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge bei der Stadtreinigung darauf hinwirken, dass die organisatorischen Abläufe beim Recyclinghof Süderelbe so verändert werden, dass es bei der Einfahrt nicht zu längeren Wartezeiten und Rückstau kommt.

Hamburg, am 05.10.2017

Ralf-Dieter Fischer                                         Dr. Hanno Hintze
Fraktionsvorsitzender                                     Berthold von Harten

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 10.11.2017

Die Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie (BUE) nimmt auf der Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zu dem Antrag der CDU  Drs. 20-3240 wie folgt Stellung:

 

 

Die Behörde für Umwelt und Energie geht davon aus, dass mit dem „Recyclinghof Süderelbe“ der Recyclinghof Am Aschenland 11 in Neugraben-Fischbek gemeint ist.

Recyclinghöfe werden aus Mitteln der Abfallgebühren aller Hamburger Privathaushalte finanziert und sind nur für diese Haushalte, z.B. für Sperrmüll, Grünabfälle oder Problemstoffe kostenlos zu nutzen, während alle anderen Nutzer Entgelte entrichten müssen.  Bei der Eingangskontrolle handelt es sich daher nicht um eine Identitätsprüfung. Vielmehr wird eine Prüfung zur Bestimmung der Herkunft der angelieferten Abfälle vorgenommen.

Prüfungen in den Eingangsbereichen der Recyclinghöfe sind erforderlich, um:

-  eine Zuordnung zu privater oder gewerblicher Anfuhr machen zu können,

-  die Herkunft der Abfälle zu überprüfen,

-  haushaltsübliche Mengen festzustellen,

-  gegebenenfalls gebührenpflichtige Abfälle ausfindig zu machen,

-  die Kunden bei der richtigen Zuordnung der Abfälle zu unterstützen und die Verweilzeiten auf dem Recyclinghof durch Tipps, wo sie den passenden Container finden, möglichst kurz zu halten,

-  gegebenenfalls Problemstoffe ausfindig zu machen, deren weitere Verarbeitung und Lagerung strengen Vorgaben unterliegen.

Die für diese Prüfungen erforderliche Zeit liegt in der Regel unterhalb einer Minute. Aus Sicht der SRH sind ein möglichst reibungsloser Ablauf des Ausladens und der Zuordnung zu den jeweiligen Abfallfraktionen von großer Bedeutung. Die Kontrollen und die daraus entstehenden Tipps beschleunigen erfahrungsgemäß die Zuordnung und verkürzen damit die Verweilzeiten auf dem Recyclinghof mehr, als die Kontrollen selbst an Zeit benötigen.

Der Recyclinghof Am Aschenland gehört zu den modernsten Recyclinghöfen Hamburgs und der gesamte Aufenthalt auf dem Recyclinghof ist – inklusive der Kontrollen – einer der kürzesten in Hamburg. Einem an Sonnabenden größeren Andrang begegnet die SRH mit mehr Personal. Nur bei extremen Kundenandrang, z.B. während der Laubsaison, muss mit Wartezeiten gerechnet werden.

Auf dem Recyclinghof Am Aschenland sind die Anfuhrbereiche der Kunden und die Abfuhrbereiche der Container voneinander getrennt, sodass der Recyclinghof bei Containerwechseln nicht gesperrt werden muss. Nicht zuletzt deshalb ist im Zeitraum 2012 bis 2016 das abgegebene Abfall­volumen um 25,5% und das Kundenaufkommen sogar um 42,2% gestiegen.

Durch die Prüfungen am Eingang wird ein gebührengerechter, wirtschaftlicher und effizienter Ablauf auf den Hamburger Recyclinghöfen gewährleistet.

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers

 

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