Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Vogelkamp Neugraben Parkanlage am nördlichen Randgraben
Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.42
Seit einigen Monaten ist die Parkanlage am Ende der Straße Am Johannisland offensichtlich fertig gestellt. Es stehen dort Bänke, Müllgefäße und Fahrradbügel. Leider ist der Bereich nicht nutzbar, da der Wildwuchs in diesem Bereich mittlerweile 40 cm hoch ist und der Bereich mit den Bänken durch rot-weiße Flatterbänder abgesperrt ist.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich mit der IBA in Verbindung setzen, um zu erreichen, dass der Park endlich der Öffentlichkeit frei zugängig gemacht wird und regelmäßig Müll entfernt wird.
Des Weiteren möge die Verwaltung mitteilen, ob die zukünftige Bewirtschaftung dieses Parks und der weiteren Parkanlagen, welche in den Quartieren NF65 und NF66 entstanden sind oder noch entstehen, durch das Bezirksamt mit den aktuell zur Verfügung stehenden Mitteln gewährleistet werden kann.
Ferner möge auch auf die Erfahrungen mit Vandalismus im Bereich des Sportbandes in den Park- und Sportanlagen eingegangen werden und inwiefern die einzelnen Anlagen genutzt werden, sofern Erfahrungen hierzu vorliegen.
Hamburg, am 07.09.2018
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Bezirksversammlung Harburg 09.11.2018
Die Vorsitzende
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-4039 wie folgt Stellung:
Die öffentliche Grünfläche am nördlichen Ende des Lichtnelkenwegs in Verlängerung
der Straße Am Johannisland ist noch nicht fertiggestellt. Daher ist sie zurzeit noch entsprechend abgesperrt. Eine Nutzung für die Öffentlichkeit kann erst erfolgen, wenn das
Bezirksamt die Grünfläche abgenommen hat. Ein Übergabetermin zwischen IBA Hamburg
und dem Bezirksamt Harburg ist noch zu vereinbaren.
Der Park mit den Sportanlagen im Bereich des Sportbandes ist in Nutzung. Die Beseitigung
möglicher Schäden, die durch Vandalismus entstehen, liegt in der Zuständigkeit
des Bezirksamts.
Ob Mittel zur Bewirtschaftung der Parkanlagen in den Quartieren NF 65 und NF 66 zur
Verfügung stehen, liegt in der Verantwortung des zuständigen Bezirksamts.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers
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