Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Vermüllung des IBA Baugebietes "Vogelkamp"
Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.37
Mit dem Zuzug neuer Bewohner im Gebiet Vogelkamp nehmen auch die Vermüllung und das Entstehen wilder Müllkippen zu. So sieht man auf öffentlichem Grund bzw. nicht genutzten Baufeldern Müll, wie Einwegpaletten, Grünabfälle, Malereimer, Folien, aber auch Lebensmittelverpackungen, Lebensmittelreste und so weiter herumliegen.
Der Eindruck, der durch diese Umweltverschmutzungen hinterlassen wird, ist äußerst negativ.
So ist die IBA als Projektkoordinator gefragt, rechtzeitig wilde Müllkippen zu erkennen und diese beseitigen zu lassen sowie die Neubürger darüber zu informieren, dass die Abgabe von Müll auf den Recyclinghöfen möglich und größtenteils kostenlos ist.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung möge sich erneut mit der IBA in Verbindung setzen, um zu erreichen, dass
1. die Umweltverschmutzungen und wilden Müllkippen (z.B. Grünflache Ecke
Neugrabener Allee / Am Moorgürtel) im Neubaugebiet NF65 kurzfristig
beseitigt werden und
2. die Neubürger über die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung des Recycling-
hofes in einem Schreiben informiert werden.
Des Weiteren möge zukünftig das Entstehen wilder Müllkippen schnellstens unterbunden werden und zwar durch Erkennen und sofortiges Handeln.
Hamburg, am 4.10.2017
Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann
Fraktionsvorsitzender Robert Timmann
Dr. Antje Jaeger
Bezirksversammlung Harburg 14.11.2017
Die Vorsitzende
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen nimmt unter Beteiligung der IBA Hamburg GmbH zu dem Antrag der CDU Drs. 20-3238 wie folgt Stellung:
Der IBA ist das Problem der Verunreinigung der Freiflächen bekannt, sie hat die Grundstückseigentümer bereits wiederholt auf ihre Reinigungspflicht bzw. die Vermeidung von Müll bspw. durch Baumaterial, das u.a. durch Windböen im Gebiet verteilt wird, hingewiesen. Die Aufforderung wird in Abständen regelhaft wiederholt.
Zudem wurden die Bauherren aufgefordert, ihre Baustellen und Materialien ordnungsgemäß zu sichern. Wird der Reinigungspflicht nicht nachgekommen, können angefallene Entsorgungskosten gegenüber dem Verursacher geltend gemacht werden. Die IBA hat zudem in Fällen, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden konnte, die Beseitigung auf eigene Kosten durchgeführt.
Die IBA hat zugesagt, dass sie die Grundstückserwerber in ihrem nächsten Schreiben gesondert auf die Möglichkeit der kostenlosen Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushalten im Recyclinghof an der Straße Aschenland hinweisen wird.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers
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