20-1527.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Vermeidbarer Rückstau B73 Kreuzung Falkenbergsweg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.14

Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Lars Frommann, Berthold von Harten (CDU) und Fraktion

 

 

Bereits in der Vergangenheit hat die Bezirksversammlung durch Beschlussfassung den LSBG darauf hingewiesen, dass es im Bereich der Bundesstraße 73 zu vermeidbaren Rückstaus durch nicht ausreichend angepasste Ampelschaltungen kommt. Der LSBG hat geantwortet, dass er solche Feststellungen nicht getroffen hätte, aber um Mitteilung gebeten, sofern das Problem sich weiterhin stelle.

 

In den vergangenen Monaten ist feststellbar, dass es zu bestimmten Tageszeiten insbesondere im Bereich der Kreuzung Cuxhavener Straße / Falkenbergsweg (Fahrrichtung stadteinwärts) vor der Lichtzeichenanlage regelmäßig auf beiden Fahrspuren zu Rückstau kommt, der bis in den Bereich der Kreuzung Neugrabener Bahnhofstraße zurückreicht. Weitere Beobachtungen haben ergeben, dass die Grünphase in dieser Fahrrichtung lediglich 25 sec. beträgt, weil offenbar in Gegenrichtung eine seperate nur bei starken Verkehrsaufkommen erforderliche gesonderte Ampelschaltung für Linksabbieger in den Falkenbergsweg besteht, die zu verkürzten Grünphasen führt.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, bei der zuständigen Fachbehörde darauf hinzuwirken, dass der LSBG die Ampelphasen so verändert, dass erhebliche Rückstaus auf der B73 Fahrtrichtung stadteinwärts an der Kreuzung Falkenbergsweg weitestgehend vermieden werden.

 

Hamburg, am 11.05.2016

 

Ralf-Dieter Fischer Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 14.06.2016

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDUDrs. 20-1527           wie folgt Stellung:

 

 

 

Bei der Planung von Koordinierungen (Grüne Wellen) wird das vorhandene tageszeitliche Verkehrsaufkommen zugrunde gelegt und entsprechend der höher belasteten Richtung priorisiert. Bei der B73 gilt dies morgens stadteinwärts und nachmittags stadtauswärts.

Bei einer Koordinierung liegt als Entwurfsgeschwindigkeit die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem jeweiligen Straßenabschnitt zu Grunde. Die Kombination aus der Höchstgeschwindigkeit, in der Regel 50 Km/h und Umlaufzeiten, tagsüber mit Signalprogrammen von 75 und 90 Sek. stellt für den Verkehrsfluss bzw. die Koordinierung einen guten Kompromiss für die meisten Anwendungsfälle dar.

Leitgedanke bei der Koordinierung von Lichtsignalanlagen (LSA) ist, die Summe aller personenbezogenen Reisezeiten im Netz zu verringern, den Kraftstoffverbrauch zu senken, die Umwelt möglichst wenig durch Lärm und Schadstoffe zu beeinträchtigen sowie die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang wird oft irrtümlicherweise verstanden, dass alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer in allen Richtungen und zu jeder Zeit alle Knoten eines Straßenzuges ohne Halt durchfahren können. Insbesondere in langen Straßenzügen werden sogenannte Auflaufpunkte zur Unterteilung in einzelne Koordinierungsabschnitte vorgesehen. Diese Auflaufpunkte sorgen dafür, dass der auf der Strecke auseinander ziehende Kfz-Pulk für den nächsten Straßenabschnitt gesammelt wird und dann wieder kompakt neu gestartet werden kann. In der Fachliteratur und in den Regelwerken wird von einer Koordinierung der Signalprogramme benachbarter Knotenpunkte gesprochen, bei der die Mehrzahl der Fahrzeuge unter Einhaltung einer bestimmten Geschwindigkeit mehrere Knotenpunkte ohne anzuhalten passieren kann.

In der Regel ist die Funktionsfähigkeit einer „Grünen Welle“ nur bis zu einem Auslastungsgrad der Straße von ca. 80% gegeben. Bei überdurchschnittlich starken Verkehrsbelastungen, wie z.B. zur Verkehrsspitze, kann sich auch bei einer optimalen „Grünen Welle“, unabhängig von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, ein Rückstau bilden. Diese Behinderungen werden vielfach verursacht durch Abbiege-, Liefer- und Parkverkehr und Verkehr mit geringeren Geschwindigkeiten (z.B. Suchverkehr und Radverkehr).  

Die B73 ist morgens so koordiniert, dass sie von der Landesgrenze bis an den Verkehrsknoten Falkenbergsweg als ein Abschnitt mit über 3.700 Meter in einem Zug durchgefahren werden kann. Nach dem Halt am Falkenbergsweg ist der nächste Koordinierungsabschnitt mit ca. 5.000 Meter über die Zu- und Abfahrt zur BAB A7 hinaus, bis zum Knoten Moorburger Bogen vorgesehen.

Aufgrund eines technischen Problems im Streckenabschnitt zwischen den Knoten Bauernweide und Falkenbergsweg war die Abstimmung der LSA zueinander in den letzten Monaten gestört und somit die Koordinierung fehlerhaft, was zusätzliche Halte an den LSA mit den damit verbundenen Rückstauungen zur Folge hatte. Dieses Problem wurde im April des Jahres 2016 gelöst und abgestellt.

Eine Überprüfung der im Beschluss angeführten Schaltzeiten an der LSA Cuxhavener Straße/ Falkenbergsweg/ Francoper Straße zeigt für den morgendlichen, stadteinwärts gerichteten Verkehr eine Grünfreigabe von 41 Sekunden. Das „zeitweilig gesichert geführte Linksabbiegen“ (Fahrtrichtung stadtauswärts) in Richtung Falkenbergsweg wird morgens nicht geschaltet.

Zur nachmittäglichen Hauptverkehrszeit wird dieser „zeitweilig gesichert geführte Linksabbieger“ aktiviert. Für den stadteinwärts gerichteten Verkehr auf der Cuxhavener Straße werden dann nur 29 Sek. Grünfreigabe geschaltet, da die Lastrichtung zu dieser Tageszeit stadtausrts gerichtet ist.

Aus den oben angeführten Gründen wird auf eine Anpassung der Schaltzeiten verzichtet.

 

 

 

gez. Timmann

 

f.d.R.

Riechers

 

 

 

 

 

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