Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Verfall des Hirn's Hof in Fischbek stoppen
Im Zentrum von Fischbek befindet sich das denkmalgeschützte Gebäude Hirn's Hof (Posteck 2). Das dort bestehende Reetdachgebäude mit Wohn- und Wirtschaftsteil ist 1886 erbaut worden, nachdem die Hofstelle bereits ab 1590 in den Registern der Kirche Elstorf und des Amtes Moisburg nachgewiesen ist.
Leider ist nach dem Auszug der letzten Bewohner das Gebäude augenblicklich nicht genutzt und offensichtlich, sofern nichts unternommen wird, dem Verfall preisgegeben.
Es handelt sich bei dieser historischen Hofstelle um eines der letzten, in Fischbek noch weitergehend erhaltenen, alten Gebäude. Aus gutem Grund ist dieses schon vor Jahren unter Denkmalschutz gestellt worden. Die hohe historische und stadtgeschichtliche Bedeutung ist auch in der Chronik "Fischbeker Vergangenheit" an verschiedenen Stellen eingehend dargestellt.
Dem Augenschein nach ist das Gebäude in seiner Substanz höchst gefährdet, zumal es weitgehend ungeschützt Wind und Wetter ausgesetzt ist.
Die Bezirksversammlung beschließt:
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, den Zustand des Gebäudes kurzfristig
zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Gebäudesubstanz
vorzuschlagen oder zu veranlassen.
2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich unverzüglich mit
dem Denkmalschutzamt in Verbindung zu setzen, damit dieses die geeigneten
Maßnahmen trifft, um das historisch hochwertige Denkmal zu sichern.
3. Über das Ergebnis der vom Bezirksamt getroffenen Maßnahmen und der Tätigkeit
des Denkmalschutzamtes einschließlich etwaiger Verhandlungen mit den Eigen-
tümern ist kurzfristig im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu berichten.
Hamburg, am 09.01.2019
Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21. Februar 2019
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-4399) wie folgt Stellung:
1. Die Bezirksverwaltung wird aufgefordert, den Zustand des Gebäudes kurzfristig zu überprüfen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Gebäudesubstanz vorzuschlagen oder zu veranlassen.
Zu 1: Das Denkmalschutzamt hat den Bauherren im Zuge der Gespräche im vergangenen Jahr sowohl mündlich als auch schriftlich auf die Verpflichtung zur Sicherung der Gebäudesubstanz hingewiesen und die Bauherren aufgefordert, dieser nachzukommen. Nach Rücksprache des Denkmalschutzamtes mit dem zuständigen Architekten hat dieser für die Sicherung des Gebäudes zwei unabhängige Statiker gebeten, die Möglichkeiten einer temporären Gebäudesicherung zu überprüfen. Beide Statiker sagten aus, sie können das Gebäude nicht sichern, da es aufgrund des derzeitigen Zustands nicht möglich sei, weitere Lasten (durch Abplanen etc.) an dem Gebäude zu verankern. Der Architekt sicherte dem Denkmalschutzamt zu, das Gebäude im Zuge der Umbaumaßnahmen (der Bauantrag soll in der 8. KW dem Bezirk vorgelegt werden) in enger Zusammenarbeit mit dem Denkmalschutzamt umfassend zu sanieren, so dass der langfristige Erhalt gesichert werde. Das Denkmalschutzamt wird weiter darauf drängen, dass eine Sicherung notwendig ist und wird deshalb die Stellungnahme zum erwarteten Bauantrag schnellstmöglich bearbeiten.
2. Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich unverzüglich mit dem Denkmalschutzamt in Verbindung zu setzen, damit dieses die geeigneten Maßnahmen trifft, um das historisch hochwertige Denkmal zu sichern.
Zu 2: Siehe Punkt 1.
3. Über das Ergebnis der vom Bezirksamt getroffenen Maßnahmen und der Tätigkeit des Denkmalschutzamtes einschließlich etwaiger Verhandlungen mit den Eigentümern ist kurzfristig im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit zu berichten.
Zu 3: Über die Umbaumaßnahmen im Rahmen des zu erwartenden Bauantrags wird die Verwaltung im hierfür zuständigen Regionalausschuss Süderelbe berichten.
Fredenhagen
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DIE VORSITZENDE
11. März 2019
Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-4399) wie folgt Stellung:
Nach Informationen des Denkmalschutzamtes liegt dem Bezirk Harburg ein Bauantrag zur Sicherung des Gebäudes bereits vor. Es ist davon auszugehen, dass der Antrag dem Denkmalschutzamt in Kürze zur Stellungnahme übermittelt werden wird.
Es wird voraussichtlich denkmalfachliche Auflagen geben, u.a. mit dem Inhalt, dass die sofortige Sicherung des Dachstuhls in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt erfolgen muss, bevor weitere Maßnahmen auf dem Gelände in Angriff genommen werden können. Nach Angabe des mit der Planung der Baumaßnahmen beauftragten Statikers ist der Zustand der vorhandenen Dachkonstruktion in weiten Teilen so schlecht, dass die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, wenn zusätzliche Lasten (z.B. das Gewicht einer Plane) aufgebracht werden. Um einen Einsturz der gesamten Dachkonstruktion zu verhindern, werden daher auch statische Maßnahmen erforderlich sein.
gez. Rajski
f.d.R.
Hille