21-2396.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Umwandlung des Schlickhügels Francop in eine Fläche für Sport und Freizeit

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 11.10.2022 Hauptausschuss Ö 1.14

Sachverhalt


Der Schlickhügel Francop ist entgegen ursprünglicher Ankündigungen noch nicht für die Öffentlichkeit freigegeben. Laut Planungen und letzten Aussagen soll Ende 2022 der Hügel in einem Zustand versetzt sein, der eine öffentliche Nutzung zulässt. Es ist geplant, eine Parkanlage zu errichten und es soll Obstanbau betrieben werden. Darüber hinaus wurde angekündigt, dass dort zum Beispiel auch eine Mountainbike-Strecke entwickelt wird. Auch die Anbindung der Fläche über die Umgehungsstraße Finkenwerder in Richtung Süden ist nicht erfolgt und wurde bis dato auch noch nicht vorgestellt.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Die zuständige Fachbehörde möge einen Bericht vorlegen, aus dem hervorgeht, wann das Gelände des Schlickhügels für die Öffentlichkeit freigegeben wird, welche Einschränkungen es ggf. zu der ursprünglichen Planung der Gestaltung und Nutzbarkeit des Hügels gibt und aus welchen Gründen es zu den Veränderungen gekommen ist.

Es möge vorgestellt werden, wie sich die Behörde die Nutzung der Fläche als Freizeit- bzw. Sportfläche vorstellt (Mountainbike, Reit- und Parkfläche) und wann und unter welchen Umständen welche Maßnahmen umgesetzt werden können oder werden.

Darüber hinaus soll berichtet werden, welche Querung über die Umgehungsstraße Finkenwerder erfolgt, so dass Fußgänger und Radfahrer aus dem Süden den Hügel sicher erreichen können. Auch über die Planung und Umsetzung möge berichtet werden.

Ebenfalls möge eine Bewertung der Ergebnisse der Luft- und Bodenmessungen vorgelegt werden.

Hamburg, den 06.09.2022

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG  

DER VORSITZENDE  

         4. Oktober 2022

 

            

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt zu dem Antrag CDU (Drs. 21-2396) wie folgt Stellung:

 

Auf der Deponie Francop wurde 2019 die Ablagerung von Abfällen (Baggergut) beendet. Der für den Bereich der Deponie geltende Grünordnungsplan (GOP) Francop 5 sieht eine Nachnutzung der Deponie in Form einer Öffnung des Deponiegeländes für extensive Freizeitnutzung vor. Dies ist auch in den Zulassungen der Deponie verankert.

 

Im Rahmen der Stilllegung der Deponie Francop wurde geprüft, ob die geplante Nachnutzung möglich ist. Grundsätzlich müssen dafür zwei Anforderungen erfüllt sein: Von der Deponie dürfen keine Gefahren für mögliche Nutzende ausgehen und von den Nutzenden dürfen keine Gefahren für die Deponie als Abfallbeseitigungsanlage und technisches Bauwerk ausgehen.

Beide Voraussetzungen können zurzeit nicht erfüllt werden. Von der Deponie gehen potentiell Gefahren für Nutzende aus, da im Deponiekörper noch Umsetzungs- und Konsolidierungsprozesse ablaufen. Dabei ist insbesondere die Bildung von Deponiegas eine potentielle Gefahr für Nutzende. Die Deponie besitzt Schachtbauwerke, in denen sich Deponiegas ansammeln kann. Zudem stellen die zum Teil sehr tiefen Schachtbauwerke selbst eine potentielle Gefahrenquelle für Nutzende dar.

Teile der Deponie wären durch Nutzende gefährdet, da sie nicht betreten werden dürfen.  Zum Beispiel besitzt die Deponie drei Methanoxidationsfenster, deren oberste Bodenschicht nicht verdichtet werden darf. Hier herrscht ein absolutes Betretungsverbot. Zudem droht auch die Gefahr einer Beschädigung von Installationen (z.B. Schächte, Messeinrichtungen) durch Nutzende.

 

Ein Bereich, der zugänglich wäre und in dem sich keine Deponieeinbauten und -einrichtungen befinden konnte nicht identifiziert werden.

 

Eine Öffnung der Deponie, wie im GOP Francop 5 beschrieben, kann zurzeit nicht erfolgen, ein Zeitpunkt hierfür ist noch nicht absehbar. Eine erneute Prüfung wird mit Abschluss der Stilllegung erfolgen. Dann sollen auch Alternativen zu einer kompletten Öffnung geprüft werden.

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

 

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