22-1756.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Transparenz über leerstehende bezirkseigene Immobilien und Grundstücke

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Letzte Beratung: 31.08.2026 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt


Der Bezirk Harburg verfügt über verschiedene bezirkseigene Immobilien und Grundstücke. Gleichzeitig besteht im Bezirk weiterhin ein hoher Bedarf an Wohnraum, Flächen für Gewerbe, soziale Einrichtungen sowie kulturelle und gemeinnützige Nutzungen.

Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, einen transparenten Überblick über derzeit ungenutzte Flächen im Eigentum des Bezirks zu erhalten. Eine solche Übersicht kann dazu beitragen, vorhandene Potenziale besser zu erkennen und gegebenenfalls kurzfristige oder langfristige Nutzungen zu ermöglichen.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, eine Übersicht über derzeit ganz oder teilweise leerstehende beziehungsweise ungenutzte bezirkseigene Immobilien und bebaubare Grundstücke im Bezirk Harburg zu erstellen. Dabei sollen Wohn-, Büro- und Gewerbeobjekte sowie bebaubare Grundstücke berücksichtigt werden.
In die Übersicht sollen Flächen abeiner Größe von etwa 200 m² aufgenommen werden.
Die Übersicht soll insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Lage der Immobilie beziehungsweise des Grundstücks
  • geltender Bebauungsplan
  • Größe der Fläche
  • Art des Objekts, beispielsweise Wohngebäude, Bürogebäude, Gewerbeobjekt oder unbebautes Grundstück
  • Dauer und Grund des Leerstandes
  • derzeit angestrebte oder geplante künftige Nutzung
  • Angaben dazu, ob und gegebenenfalls wo die Immobilie oder das Grundstück zur Nutzung, Vermietung, Veräerung oder Entwicklung angeboten wird

Die Übersicht ist dem Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen und dort vorzustellen.

Hamburg, am 08.05.2026

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

6. Juli 2026

Das Bezirksamt nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt Harburg verwaltet Grundstücke des Verwaltungsvermögens (VwV) in den Bereichen Tiefbau (Straßen, Rad- und Gehwege etc.), Stadtgrün (Grün- und Parkanlagen, Spielplätze etc.), Gewässer und Forst. Diese Grundstücke dienen somit einem bestimmten Verwaltungszweck der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) oder dem Gemeinbedarf. Der überwiegende Teil der Grundstücke ist unbebaut; nur sehr wenige Grundstücke sind bebaut. Aktuell bestehen keine Leerstände, die im Sinne des o. g. Antrags in die Übersicht aufzunehmen wären.

Grundstücke des VwV, die dauerhaft nicht mehr für Verwaltungs- oder Gemeinbedarfszwecke der FHH benötigt werden, sind gemäß der geltenden Verwaltungsvorschrift zu § 64 der Landeshaushaltsordnung (LHO) unverzüglich von der für die Verwaltung zuständigen Behörde an die Finanzbehörde abzugeben. Grundstücke der FHH, die nicht als VwV genutzt werden, werden von der Finanzbehörde bzw. dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) verwaltet. Über diese Grundstücke kann das Bezirksamt keine Auskunft erteilen, da sie sich nicht im VwV des Bezirksamtes befinden.

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