Im Bebauungsgebiet Fischbeker Reethen soll im Zusammenhang mit dem Neubau einer Schule auch eine Dreifeldsporthalle errichtet werden. Die Fertigstellung ist nach derzeitiger Planung für das Jahr 2030 vorgesehen. Ein Architekturwettbewerb hat bereits stattgefunden, sodass wesentliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Architektur und Lage der Sporthalle festgelegt sind.
Die geplante Sporthalle ist jedoch nicht nur für den schulischen Betrieb von großer Bedeutung. Sie stellt zugleich eine wichtige zukünftige Sportinfrastruktur für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Sportvereine im Stadtteil und im gesamten Bereich Süderelbe dar.
Bereits heute besteht in Süderelbe ein erheblicher Bedarf an zusätzlichen Hallenkapazitäten. Dieser wurde unter anderem im Rahmen der Sportinfrastrukturanalyse deutlich. Insbesondere Sporthallen, die auch für größere Veranstaltungen und Wettkämpfe geeignet sind und über entsprechende Zuschauerbereiche oder Tribünen verfügen, stehen nur in sehr begrenztem Umfang zur Verfügung.
Ein vergleichbares Beispiel für eine erfolgreiche behördenübergreifende Planung findet sich bei der Entwicklung des Wohngebietes Vogelkamp Neugraben (NF65, ehemals NF15). Im Zuge dieser Entwicklung entstand das Bildungs- und Gemeinschaftszentrum (BGZ) Süderelbe mit der heutigen CU Arena. Durch die frühzeitige Zusammenarbeit verschiedener Behörden und die Berücksichtigung unterschiedlicher Nutzungsanforderungen konnte dort eine Sportstätte geschaffen werden, die weit über den schulischen Bedarf hinaus genutzt wird und heute auch für überregionale Sportveranstaltungen von Bedeutung ist.
Auch bei der geplanten Sporthalle in den Fischbeker Reethen sollte daher die Chance genutzt werden, die Halle nicht ausschließlich aus schulischer Perspektive zu betrachten. Vielmehr sollte frühzeitig geprüft werden, wie die Anforderungen des Schul-, Breiten-, Vereins- und gegebenenfalls Wettkampfsports miteinander verbunden werden können.
Seitens der Sportvereine im Bereich Süderelbe bestehen bereits konkrete Bedarfe und Vorstellungen hinsichtlich der zukünftigen Nutzung und Ausstattung einer solchen Halle. Damit diese Anforderungen in einem noch möglichen Umfang Eingang in die weitere Planung finden können, ist eine frühzeitige Beteiligung der örtlichen Sportvereine erforderlich.
Eine behördenübergreifende Abstimmung kann dazu beitragen, Synergien zu nutzen, spätere kostenintensive Anpassungen zu vermeiden und eine Sporthalle zu schaffen, die langfristig sowohl den schulischen als auch den gesellschaftlichen und sportlichen Anforderungen des wachsenden Stadtteils gerecht wird.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich mit den zuständigen Fachbehörden, insbesondere der
· Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung,
· Behörde für Inneres und Sport sowie
· Finanzbehörde
ins Benehmen zu setzen und darauf hinzuwirken, dass die weitere Planung und Realisierung der Dreifeldsporthalle in den Fischbeker Reethen behördenübergreifend abgestimmt wird.
Dabei soll insbesondere darauf hingewirkt werden,
1. die Interessen und Bedarfe der Sportvereine aus dem Bereich Süderelbe frühzeitig in den weiteren Planungsprozess einzubeziehen,
2. gemeinsam mit den Sportvereinen die Anforderungen an Ausstattung, Nutzungsmöglichkeiten und gegebenenfalls Zuschauerbereiche der Sporthalle zu ermitteln,
3. zu prüfen, ob durch eine behördenübergreifende Finanzierung und Planung zusätzliche Ausstattungsmerkmale realisiert werden können, die einer erweiterten sportlichen und öffentlichen Nutzung dienen, und
der Bezirksversammlung über das Ergebnis der Abstimmungen und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Vereinsinteressen zu berichten.
Hamburg, am 04.09.2026
BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG
DER VORSITZENDE
26. Oktober 2026
Die Behörde für Inneres und Sport, die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) und die Behörde für Finanzen und Bezirke (FB) nehmen zu der Drucksache wie folgt Stellung:
Stellungnahme BIS
Für die Planung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen auf Schulstandorten bestehen in Hamburg abgestimmte behördenübergreifende Grundlagen und Verfahren. Grundlage ist der von der AG Sportinfrastruktur unter Beteiligung von SBH | Schulbau Hamburg (SBH), Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH), Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG (HEOS), der Sportabteilungen der Bezirksämter, der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB), Behörde für Inneres und Sport / Landessportamt (LSP) des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) sowie des organisierten Sports, vertreten durch den Hamburger Sportbund e.V. (HSB), beschlossene und 2020 aktualisierte „Leitfaden für Bauplanung, Ausstattung und Nutzung von Sporthallen für den Schul- und Vereinssport“.
Der Leitfaden dient einer koordinierten und bedarfsgerechten Vorhaltung von Sporthallen auf Schulstandorten für den Schul- und Vereinssport. Er sieht einen strukturierten, mehrstufigen Abstimmungsprozess zwischen SBH, BSFB, Bezirksämtern, Schulen, Vereinen und weiteren Sportakteuren vor. Dazu gehören insbesondere die jährliche Maßnahmenplanung in der bezirklichen Arbeitsgemeinschaft Sport, die frühzeitige Abstimmung von Nutzungsbedarfen sowie die Einbindung der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer bereits ab Leistungsphase 0/1. Die Einbringung vereinsseitiger Nutzungsbedarfe erfolgt entweder im Rahmen dieses Abstimmungsprozesses über die Bezirksämter oder alternativ über den HSB, der die Bedarfe in den Nutzerbeirat Schulsportanlagen einbringen kann; eine frühzeitige Beteiligung ist bereits im Vorfeld möglich. Dem Nutzerbeirat gehören neben Vertreterinnen und Vertretern der Finanzbehörde und des Landessportamtes auch Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksämter, des HSB, des Hamburger Fußball-Verbandes sowie der TopSportVereine an.
Für die geplante Dreifeldsporthalle in den Fischbeker Reethen sollen diese bestehenden Abstimmungsstrukturen genutzt werden, um schulische Anforderungen, vereinsbezogene Bedarfe sowie Fragen einer erweiterten sportlichen und öffentlichen Nutzung standortbezogen zu prüfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Architekturwettbewerb bereits stattgefunden hat und wesentliche Rahmenbedingungen hinsichtlich Architektur und Lage der Sporthalle damit festgelegt sind. Zusätzliche Anforderungen, etwa an Ausstattung, Nutzungsmöglichkeiten oder Zuschauerbereiche, wären daher im weiteren Verfahren auf ihre planerische, bauliche, schulfachliche und finanzielle Umsetzbarkeit zu prüfen.
Die Erhebung und Bündelung der örtlichen Vereinsbedarfe aus dem Bereich Süderelbe sowie deren Einbringung in die zuständigen Abstimmungsformate obliegt dem Bezirksamt. Die zuständigen Fachbehörden, insbesondere die BSFB, das LSP sowie die Finanzbehörde, können im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten beteiligt werden und fachliche Beiträge leisten. Soweit zusätzliche Ausstattungsmerkmale oder eine erweiterte sportliche und öffentliche Nutzung mit Mehrbedarfen verbunden sind, wären die jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten zu klären, (z. B. Jurymittel aus dem Sonderfond für Vereine).
Zusammenfassend ist festzustellen, dass für die weitere Planung der Dreifeldsporthalle in den Fischbeker Reethen etablierte behördenübergreifende Abstimmungsstrukturen zur Verfügung stehen. Die konkrete Umsetzung vor Ort, die Einbindung der Sportvereine, die Bündelung der örtlichen Bedarfe sowie die Berichterstattung gegenüber der Bezirksversammlung erfolgen durch das Bezirksamt.
Stellungnahme BSFB und FB
GMH | Gebäudemanagement Hamburg (GMH) als zuständiges städtisches Immobilienunternehmen berücksichtigt die Interessen und Bedarfe der Sportvereine aus dem Bereich Süderelbe frühzeitig im weiteren Planungsprozess. Das zuständige Bezirksamt sowie die lokalen Sportvereine werden hierzu aktuell in die Planung einbezogen. Ein erster Abstimmungstermin fand am 12. Oktober 2026 im Rahmen der Leistungsphase 2, Vorentwurf, statt. Die Anforderungen an die Ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten der Sporthalle werden im Planungsprozess konkretisiert. Die bereits durch die Vereine vorgelegten und formulierten Anforderungen werden dabei im Hinblick auf ihre Machbarkeit (sowie den damit verbundenen finanziellen Aufwand) überprüft und mit der aktuellen Planung abgeglichen.
Darüber hinaus wird geprüft, inwieweit durch eine behördenübergreifende Abstimmung und Finanzierung zusätzliche Ausstattungsmerkmale ermöglicht werden können.
In den weiteren Planungsstufen werden die Vereine entsprechend der Planungstiefe eingebunden, z.B. räumliche Konfiguration in Leistungsphase 2, Qualitäten und technische Anforderungen in Leistungsphase 3, detaillierte Ausstattung (Linierung) in der Ausschreibungsvorbereitung und baubegleitend mit dem Generalunternehmer.
BSFB und FB/GMH werden der Bezirksversammlung über das Ergebnis der Abstimmungen und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung der Vereinsinteressen zu gegebener Zeit berichten.
gez. Böhm f.d.R. Hille
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