20-1359.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Sicherstellung der ärztlichen Versorgung bei weiteren Flüchtlingsunterkünften

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.11.2019
08.04.2019
Sachverhalt

 

Antrag der Abgeordneten Brit-Meike Fischer-Pinz, Dr. Antje Jaeger, Berthold von Harten (CDU) und Fraktion

 

 

Es ist wiederholt von Bürgern in Zusammenhang mit weiteren geplanten Flüchtlingsunterkünften in Harburg, insbesondere im Süderelberaum, die Befürchtung geäußert worden, dass die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte zukünftig nicht sichergestellt werden kann und nicht einmal die derzeit vorhandenen Bedarfe abgedeckt werden.

 

Aus diesem Grunde hat die Bezirksversammlung Harburg mit dem einstimmig beschlossenen Antrag (Drucksache 20-0942) im September 2015 beschlossen:

 

Es ist sicherzustellen, dass die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte so verbessert wird, dass sowohl die bisherigen Bedarfe, als auch die aufgrund der Einrichtung neu entstehenden Bedarfe abgedeckt werden können. Hierzu sind in enger Abstimmung mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie den zuständigen Kammern geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Gegebenenfalls müssen auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst weitere Angebote in Süderelbe geschaffen werden (z.B. Mütterberatung, Impfsprechstunden usw.).

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Bezirksverwaltung möge im Ausschuss für Soziales, Bildung und Integration detailliert berichten, welche konkreten Schritte sie seit September 2015 unternommen hat, um den vorgenannten Beschluss umzusetzen. Dabei ist auch darzustellen, welche konkreten Ergebnisse zwischenzeitlich erzielt wurden.

 

Es ist insbesondere zu berichten, wie sich die Kassenärztliche Vereinigung und die Kassenzahnärztliche Vereinigung sowie die zuständigen Kammern im Einzelnen geäußert haben und welche Umsetzungsschritte erfolgt sind. Sofern in diesem Rahmen keine Zusicherungen bezüglich Verbesserung der ärztlichen Versorgung durch ergänzende Niederlassungsmöglichkeiten erfolgt sind, möge die Verwaltung im Einzelnen darstellen, welche Maßnahmen sie getroffen hat, um die Angebote des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Süderelberaum angemessen zu verbessern und wie der derzeitige Umsetzungsstand ist.

 

Hamburg, am 03.03.2016

 

Ralf-Dieter FischerBrit-Meike Fischer-Pinz 

FraktionsvorsitzenderDr. Antje Jaeger

Berthold von Harten

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 06.06.2016

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz nimmt zu dem Antrag CDU Drs. 20-1359 wie folgt Stellung:

 

 

§ 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (HmbGDG) dient als Auffangregelung für den Fall,  dass bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Obdachlose) aus der ambulanten und stationären Regelversorgung herauszufallen drohen. Dabei ist streng das Primat der Subsidiarität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) gegenüber der regelhaften Gesundheitsversorgung zu achten. Bereits seit dem vermehrten Zustrom von Flüchtlingen nach Hamburg im Jahr 2015 hat das Bezirksamt Altona auf Amtshilfeersuchen der Behörde für Inneres und Sport (BIS) ein Angebot allgemeinmedizinischer Sprechstunden im Sinne einer „First Line“ Versorgung in den Eirichtungen der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) etabliert und betrieben.

 

Dieses Angebot wird derzeit auch in Einrichtungen vorgehalten, die im Bezirk Harburg verortet sind (z. B. Neuland 1/2; Geutensweg). Ziel dieser Maßnahme ist, das ambulante und stationäre Regelsystem der Gesundheitsversorgung zu entlasten. Gegebenheiten, die einer Mangelversorgung in Hinblick auf die Flüchtlinge entsprechen, bestehen in Harburg derzeit nicht und sind auch nicht zu erwarten.

 

 

gez. Timmann

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

 

Die Verwaltung informiert über einen Zwischenstand wie folgt:

 

Die Verwaltung ist zu dieser Thematik in der Abstimmung u.a. mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH), der zuständigen Fachbehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), der IBA Hamburg GmbH und dem Praxisnetzwerk Süderelbe.

Vor dem Hintergrund der Konkretisierung der Neubauplanungen, insbesondere zu NF 66 und 67 (Neugraben-Fischbek) sowie der Realisierung der Planungen der Öffentlich rechtlichen Unterbringungen sind für Anfang 2017 nächste Gespräche mit den o.g. Beteiligten verabredet.

 

 

gez. Stuhlmann