20-2119.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Koordinierung Neugestaltung Neugrabener Markt

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.04.2019 Regionalausschuss Süderelbe Ö 9.1

Sachverhalt


Die Neugestaltung des Neugrabener Marktes im Rahmen des Umbaus hat leider sich erneut zeitlich verzögert. Darüber hinaus ist die Art und Weise der durchzuführenden Bauarbeiten offenbar nicht hinreichend zwischen Verwaltung und beauftragten Baufirmen koordiniert worden. So ist es leider dazu gekommen, dass im Dezember Ladengeschäfte am östlichen Rand der Straße Neugrabener Markt im umsatzstärksten Monat von Kundenströmen abgeschnitten und nicht ohne erhebliche Beeinträchtigungen beliefert werden konnten.

Darüber hinaus war das Gebäude der Dienststelle Süderelbe des Bezirksamtes gleichfalls über längere Zeit von Besucherströmen aus dem Bereich der Marktpassage durch Absperrungen abgeschnitten, obwohl keine Bauarbeiten durchgeführt wurden.
Auch die abgetragene Fahrbahndecke der Straße lag über längere Zeit aufgehäuft in der ruhenden Baustelle, was Veranstaltungen vor der Ortsdienststelle beeinträchtigt hat.

Nunmehr beklagen sich die Marktbeschicker darüber, dass im Rahmen der weitergehenden Maßnahmen auf der Marktfläche und der Verlagerung des Marktes in die Marktpassage erneut störende Trennungen vorgenommen werden sollen. Auch insoweit sind vermeidbare Umsatzeinbußen zu befürchten.

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung möge im Rahmen der bevorstehenden weiteren Arbeiten bei der Neugestaltung des Neugrabener Marktes und der provisorischen Verlagerung sicherstellen, dass alle Marktstände und im Baubereich oder neben den Verlagerungsflächen befindlichen Ladengeschäfte jederzeit gut erreichbar, insbesondere barrierefrei, sind.

Ferner ist sicherzustellen, dass die beauftragten Baufirmen veranlasst werden, getroffene Vereinbarungen auch einzuhalten.
Die Verwaltung möge prüfen, ob und inwieweit während der Bauzeit zu den Marktzeiten das Parken im Ortszentrum Neugraben kostenlos gestaltet und über Parkscheiben geregelt werden kann.

Letztlich ist für die Gewerbetreibenden einschließlich Marktbeschicker in der Verwaltung ein jederzeit bei Störungen weisungsberechtigter Ansprechpartner zu benennen.
Dem Regionalausschuss Süderelbe soll umgehend berichtet werden aus welchen Gründen es bei den Bauarbeiten zu Verzögerungen gekommen ist, warum diese nicht vermeidbar waren und welche Maßnahmen seitens der Verwaltung zusätzlich getroffen werden können, um die Situation für Marktbeschicker und Kunden des Neugrabener Marktes deutlich zu verbessern.

Hamburg, 03.02.2017

Ralf-Dieter Fischer Brit-Meike Fischer-Pinz
Fraktionsvorsitzender Dr. Antje Jaeger
Lars Frommann

Bezirksversammlung Harburg

Die Vorsitzende

5. April 2017

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) nimmt zum dem Antrag der CDU Drs. 20-2119 wie folgt Stellung:

Der LBV nimmt zur angeregten temporären Änderung der Bewirtschaftung im Ortszentrum Neugraben wie folgt Stellung:

Neben dem Aufbau des Parkraum-Managements und den damit verbundenen Kontrollen des bewirtschafteten Parkraums hat der Landesbetrieb LBV, als Teil der BIS, im Zuge einer Neuordnung der Zuständigkeiten seit 2015 auch die Verantwortung für konzeptionelle Fragen rund um die Parkraumbewirtschaftung übernommen.

Es ist anzumerken, dass die Kontrolle des ruhenden Verkehrs dem örtlichen Polizei-kommissariat (PK 47) obliegt. PK 47 führt im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressource und der erforderlicher Prioritätensetzung Kontrollmaßnahmen im o.g. Bereich durch. Die Zuständigkeit für die gebührenpflichtige Parkraumbewirtschaftung trägt, wie oben erläutert, der LBV.

Die Bewirtschaftung mittels Parkscheinautomaten dient der Gewährleistung einer hohen Fluktuation auf den Parkständen, sodass insbesondere für Kunden und Besucher kurzfristiger Parkraum zur Verfügung steht. Gerade wenn Parkraum sehr knapp ist, stellt die Gebührenpflicht ein gutes Mittel dar, denn Parkraum fair zu verteilen. In Neu-graben kann bei Parkgebühren von 1 € pro Stunde (Mindestgebühr 0,20 € für 12 Minuten) nicht von einer hohen finanziellen Belastung für die Kunden gesprochen werden, gerade weil diese Bewirtschaftungsform den Besuchern des Ortskern die Parkplatzsuche erleichtert.

Die vorübergehende Umstellung auf Parkscheibenpflicht reduziert die Fluktuation im Parkraum stark. Oftmals wird der Parkraum dauerhaft durch Fahrzeuge belegt, da die Parkscheibe ordnungswidrig nachgedreht wird.

Unter diesen Rahmenbedingungen kommt eine weitergehende Prüfung aktuell nicht in Betracht, die zeitweilige Umstellung auf Parkscheibe wird nicht befürwortet.

gez. Rajski

f.d.R.

Hille

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

12. April 2017

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 20-2119) wie folgt Stellung:

Organisation des Bauablaufs

Von bezirklicher Seite wurden und werden die Belange der Markthändler sowie der anliegenden Ladengeschäfte und öffentlichen Einrichtungen grundsätzlich im Bauablauf berücksichtigt mit dem Ziel, Einschränkungen für die genannten Gruppen auf ein Minimum zu reduzieren.

Durch die Aufteilung in die wesentlichen Bauabschnitte 'Straße Neugrabener Markt' und 'Marktplatz mit Marktpassage' konnte der Wochenmarkt über einen langen Zeitraum ohne gravierende Einschränkungen auf der Marktplatzfläche stattfinden. Bevorstehende Änderungen wurden und werden mit den Obleuten der Markthändler sowie den Ladenbesitzern rechtzeitig durch die Bauleitung abgestimmt. Nicht vermeidbare Übergangsbereiche zwischen alten und neuen Flächen wurden und werden durch barrierefreie Provisorien verträglich ausgestaltet.

Jeweils ein Vertreter der Tiefbauabteilung des Bezirksamtes sowie des bauleitenden Büros IDS stehen als Ansprechpartner für Anliegen direkt zur Verfügung. Die Telefonnummern sind den Marktobleuten bekannt. Sie stehen zusätzlich für jeden lesbar auf dem Bauschild vor dem Ortsamt Süderelbe.

Zeitplanung und aktueller Ausbaustand

Im Bauablauf ist es zu Verzögerungen gekommen, die im Wesentlichen auf witterungsbedingte Unterbrechungen zurückzuführen sind. Über einen Zeitraum von insgesamt 8 Wochen zwischen Mitte Dezember 2016 und Ende Februar 2017 konnte aufgrund von Temperaturen um den Gefrierpunkt kein uneingeschränktes Bauen stattfinden. Teilweise bereits verlegtes Pflaster in der Fahrbahn konnte nicht endgültig fertiggestellt und für den Fahrverkehr freigegeben werden. Andernfalls wäre es zu Schäden in Form von Versackungen, Spurrillenbildung etc. gekommen. Eine erneute Sperrung zur Durchführung von Nacharbeiten wäre die Folge gewesen.

Der Umbau der Straße Neugrabener Markt ist abgeschlossen. Die komplette Sperrung und Erneuerung der Fahrbahn im Ganzen hätte sich bauzeitverkürzend ausgewirkt. In Abstimmung mit der ausführenden Firma wurde jedoch der Umbau in Teilabschnitten als verträglichste Variante ausgewählt. Nur mit dieser differenzierten Vorgehensweise konnte sichergestellt werden, dass die anliegenden Einrichtungen, wie Schwimmhalle, Polizei, Bücherhalle, Ortsamt, Arztpraxen, Einzelhändler und Wochenmarkt auch während des Umbaus erreichbar geblieben sind und ihre Funktionen aufrecht erhalten werden konnten.

Weitere Verzögerungen sind auf die Berücksichtigung unerwarteter Verläufe von Bestandsleitungen und Verantwortlichkeiten bei der bauausführenden Firma zurückzuführen, wie z.B. durch hohen Krankenstand und Vorarbeiterwechsel.

Die Straße Neugrabener Markt ist seit dem 22.02.17 fertig gestellt. Im Anschluss wurde der östliche Teil des Marktplatzes mit der Marktpassage umgestaltet und kann seit dem 28.03.17 wieder uneingeschränkt durch die Öffentlichkeit genutzt werden. Die aktuelle Bautätigkeit erstreckt sich jetzt auf die Marktplatzfläche. In Abstimmung mit der ausführenden Firma werden fertig gestellte Teilabschnitte sukzessive freigegeben, so dass den Markthändlern sowie Besuchern kontinuierlich großzügigere Flächen in Ost-West-Richtung zur Verfügung stehen werden. Aus Sicht der Verwaltung können keine weiteren Maßnahmen zur Minimierung der Einschränkungen während der Bautätigkeit genannt werden.

Sollten keine unvorhersehbaren Ereignisse und keine weiteren witterungsbedingten Unterbrechungen die Arbeiten behindern, ist von der Fertigstellung der Gesamtmaßnahme im Juli 2017 auszugehen.

Temporäre Änderung der Parkraumbewirtschaftung im Ortszentrum Neugraben

Die Parkraumbewirtschaftung in Hamburg obliegt dem Landesbetrieb Verkehr, siehe anliegende Stellungnahme vom 28.03.17.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.

i. V. Schleiden

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Neugrabener Markt Marktpassage

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.