20-1919.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Koordination Straßenbaumaßnahmen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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14.04.2020
Sachverhalt

In den letzten Monaten ist deutlich geworden, dass insbesondere im Bereich Harburg keine ausreichende Koordinierung von Straßenbaumaßnahmen und Sperrungen erfolgt, was zu nahezu täglichen leidvollen Staus und teilweise zum Totalzusammenbruch des Verkehrsnetzes geführt hat. 

Offenbar gibt es zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen einen Koordinierungskreis, an dem die Landesbetriebe, die für Straßenbau zuständig sind, die Randgemeinden und Randkreise Hamburgs und die Polizei beteiligt sind. Dieser Kreis tagt allerdings lediglich einmal jährlich und kann daher weder notwenige Maßnahmen oder Veränderungsbedarf optimal aufnehmen, noch Probleme hinreichend vermeiden. Insoweit muss das System sicherlich optimiert werden.
 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge den Senat veranlassen, insbesondere durch Neuregelungen der Koordination von Straßenbaumaßnahmen mit Niedersachsen dazu beizutragen, dass dauerhafte erhebliche und vermeidbare Verkehrsstörungen im südhamburgischen Raum möglichst vermieden werden. Dazu ist es erforderlich, dass Koordinierungsgremien nicht nur jährliche Treffen abhalten, sondern dass regelmäßige Abstimmungen stattfinden, die sich auch auf ganz konkrete Räume in der Region beziehen. Die jeweils beteiligten Behörden müssten verpflichtet werden, bereits frühzeitig alle in der Region vorgesehenen Maßnahmen offen zu legen, so dass Veränderungsbedarfe erörtert und gegebenenfalls entschieden werden können. Dazu müsste nicht nur ein Clearing-Prozess, sondern auch eine Interessenabwägung vorgenommen werden und der Koordinierungskreis abschließende Entscheidungsbefugnisse erhalten.

Darüber hinaus sind in derartige landesübergreifende Koordinierungsgremien auch die Bezirksverwaltung und die örtliche Polizei wegen der Ortsnähe und Sachkunde einzubeziehen.

 

Hamburg, am 10.11.2016

Ralf-Dieter Fischer     Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender     Uwe Schneider

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg 29.12.2016

Der Vorsitzende

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU (Drs. 20-1919) wie folgt Stellung:

 

 

Im Jahr 2016 ist es aufgrund dringend notwendiger Straßenbaumaßnahmen zu Verkehrsbeeinträchtigungen im Süderelberaum gekommen. Die Anzahl der  Baumaßnahmen ist im Sanierungsstau der früheren Legislaturperioden begründet. Für einen wirtschaftsstarken Standort wie Hamburg muss die Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes stets gewährleistet werden. Nur durch eine vorausschauende Verkehrskoordinierung bzw. Verkehrsfluss-verbesserung können diese Baustellen verkehrsverträglich koordiniert werden. So hat im Vorfeld zu allen Baumaßnahmen auf den Bundesfernstraßen eine bilaterale Koordinierung zwischen den Ländern Hamburg und Niedersachsen stattgefunden.

 

Die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben vereinbart in Zukunft „Verkehrsbesprechungen für den Großraum Hamburg“ durchzuführen, um insgesamt eine höhere Sensibilität und ein höherer Informationsstand zu erhalten. Die erste Verkehrsbesprechung fand am  9. November 2016 statt, eine zweite regionale Besprechung folgte am 21. November 2016.

 

Zur Steuerung aller Verkehrsprojekte in Hamburg, wie Maßnahmen der Leistungsträger und Maßnahmen auf bezirklichen Straßen, werden an zentraler Stelle unter Federführung des Landesbetriebes Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) alle Bauvorhaben gesammelt und unter Beteiligung aller Entscheidungsträger koordiniert. Unter anderem ist  bereits HAMBURG WASSER an dieser zentralen Maßnahmensteuerung aktiv. Die Bezirke sind in den Prozess integriert und melden bezirksweise zukünftig Baustellen über die gemeinsame Software der Verkehrsflussverbesserung und können im Gegenzug die geplanten Projekte einsehen. Mit den Nachbarländern und den angrenzenden Kreisen wurde vereinbart, dass Maßnahmen zukünftig an die gemeinsame Leitstelle gemeldet und sie im Gegenzug online die Möglichkeit zur Einsichtnahme erhalten werden.

 

Die länderübergreifende Koordinierung ist somit bereits etabliert und bildet die Grundlage für die Koordinierung  auf den Bundesfernstraßen im Großraum Hamburg und im Bereich der Stadtstraßen Hamburgs. Um die Planungssicherheit weiter zu erhöhen, ist vorgesehen, den Planungshorizont über mehrere Jahre zu erstrecken. Dabei muss berücksichtigt werden, dass kurzfristige, nicht vorhersehbare Veränderungen der Straßen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit auch zukünftig umsetzbar sein müssen. Daher wird es auch in den kommenden Jahren erforderlich sein, notwendige Ausbau-, Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

 

Zur besseren Abschätzung der Auswirkungen von Baustellen im Süderelberaum lässt die Stadt Hamburg darüber hinaus einzelne Szenarien mittels eines Verkehrsmodells bewerten. Dies zeigt bereits erste positive Ergebnisse. Für einzelne Baumaßnahmen soll der Untersuchungsraum auf Nord-Niedersachsen ausgeweitet werden. Die BWVI hat die Konzipierung eines Hamburger Verkehrsmodells in Auftrag gegeben. Mit der Fertigstellung und Nutzung wird Mitte bis Ende des Jahres 2017 gerechnet.

 

Der LSBG stellt die Verkehrskoordinierung und die Baumaßnahmen im Stadtstraßennetz sowie auf den Bundesfernstraßen bei Bedarf den bezirklichen Ausschüssen vor.

 

 

 

gez. Timmann

 

f.d.R.

Riechers