22-1223.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Gefahrensituation durch erhöhten Parkdruck "Im Fischbeker Heidbrook"

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 2.15

Sachverhalt

Durch zunehmende Wohnbebauung, die in Teilen ohne ausreichende Parkplatzversorgung im Verhältnis zur Zahl der Wohneinheiten geplant zu sein scheint, sowie durch die inzwischen erfolgende, auch nächtliche Videoüberwachung des Parkplatzes am REWE kann in bestimmten Bereichen des Neubaugebiets Fischbeker Heidbrook ein deutlich erhöhter Parkdruck festgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund wird die Straße Im Fischbeker Heidbrook inzwischen nicht nur in den Parkbuchten in südlicher Richtung, sondern insbesondere auch am Straßenrand in nördlicher Richtung langstreckig dicht beparkt, was in diesen Bereichen de facto zur Einspurigkeit der für das Wohngebiet zentralen Straße und damit zu einer zunehmenden Beschwerdelage von Seiten der Anwohner führt.

Anwohner der z.T. als verkehrsberuhigte Bereiche ausgewiesenen Nebenstraßen (z.B. Distelfalterweg, Heidelibellenweg) beklagen die nun fehlende Einsehbarkeit beim Einbiegen in Im Fischbeker Heidbrook, welche angesichts des vorhandenen Kreuzungsverkehrs aus den gegenüberliegenden Straßen noch verkompliziert werde.

Auch komme es jetzt auf Im Fischbeker Heidbrook regelmäßig zu einer deutlichen Beschleunigung des Autoverkehrs aufgrund des Versuchs, auf der durch die parkenden Autos langstreckig auf eine Spur verengten Straße dem Gegenverkehr (PKWs, Busse) zuvorzukommen.

Dieses führe - gerade auch vor dem Hintergrund des durch die vermehrte Wohnbebauung zunehmenden Autoverkehrs - wiederholt zu ernsthaften Gefahrensituationen.

Insbesondere auch die Fahrbahn-verengende Querungshilfe in Höhe des Wanderweges (Flurstück 8687) sei für Autofahrer aufgrund der langstreckig und bis unmittelbar vor der Verengung parkenden Autos kaum einsehbar, was dazu führe, dass gerade Kinder am Überweg nicht rechtzeitig wahrgenommen würden.

Angesichts des zusätzlichen und regelmäßigen Ein- und Ausfahrtverkehrs vom REWE-Parkplatz sowie der Rechts-vor-Links-Vorfahrtskonstellation am Baumpieperweg werde die Unübersichtlichkeit des gesamten Verkehrsbereiches noch verstärkt.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit dem PK 47 und den ggf. zuständigen fachbehördlichen Stellen die oben beschriebene, von Anwohnern beklagte Verkehrskonstellation in der Straße „Im Fischbeker Heidbrook“ zu überprüfen und eine mögliche Gefahrenlage zu beurteilen, sowohl hinsichtlich der aktuellen Situation als auch im Hinblick auf die durch zunehmende Wohnbebauung kurz- und mittelfristig zu erwartende Erhöhung des Verkehrsaufkommens.

Dabei möge auch geprüft werden, ob die Einführung eines Halteverbots bzw. eine Begrenzung des Parkens auf gekennzeichnete Flächen im nördlichen Teil von Im Fischbeker Heidbrookglich und sinnvoll wäre und ggf. Abhilfe schaffen könnte, oder welche sonstigen Möglichkeiten gesehen werden, um die dortige verkehrliche Lage unter Sicherheits- und Praktikabilitätsaspekten im Sinne der Anwohner zu verbessern.

Hamburg, am 17.11.2025

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

5.Januar 2026

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) nimmt wie folgt Stellung:

Das Neubaugebiet „Neugraben-Fischbek 66“, welches als Zone 30 km/h ausgewiesen ist, wurde im Hinblick auf die angrenzende „Fischbeker Heide“ im Rahmen einer Biotoplandschaft mit erheblichem Anteil von „Grünflächen und Wassergräben“ geplant. In Teilen wurden im Neubaugebiet Wohnwege und Verkehrsberuhigte Bereiche gebaut, welche lediglich in Schrittgeschwindigkeit befahren werden dürfen. Die Betreuung der Bebauung öffentlicher Flächen erfolgte durch die IBA Hamburg GmbH. Grundbesitzer dieser öffentlichen Flächen ist der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Diese haben als Grundeigentümer im Mai 2024 die Verkehrssicherungspflicht und die betriebliche Unterhaltung mit Vertrag an das Bezirksamt Harburg übergeben.

Beschwerden wurden dem PK 47 nur in Einzelfällen bekanntgegeben. Hier insbesondere im Be_reich der Einfahrt zum Parkplatz der Nahversorger. Beschwerden durch den Streckenservice der Hochbahn liegen hier nicht vor.

Bei einer heutigen Befahrung wurde auch durch uns nochmals festgestellt, dass der Fahrbahnrand regelhaft zum Parken genutzt wird. Durch verkehrsgerechtes Fahren, Verständigung der Verkehrsteilnehmer und gegenseitige Rücksichtnahme, war eine Befahrung jedoch ohne Beanstandungen möglich. Auch bei entgegenkommenden Bussen.

Dennoch teilen wir die Befürchtungen, dass bei weiterer Zunahme der Wohnbevölkerung nicht genügend Parkraum im Neubaugebiet zur Verfügung stehen könnte. Eine pol. Fahrbahnrandbeschränkung durch Haltverbote würde den Parkraumdruck für Anwohner und Besucher nochmals erhöhen und kann derzeit rechtlich nicht begründet werden. Zumal eine aktuelle Unfallauswertung über die „Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSKA) im Zeitraum 01.01.2023 bis 29.12.2025 lediglich 2 Unfälle -im Jahr 2025 sogar keinen Unfall- mit Bezug zur Geschwindigkeit polizeilich registriert wurde.

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde wird die verkehrliche Situation weiterhin regelhaft prüfen und in Obacht halten.

gez. hm f.d.R. Hille

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.01.2026
Ö 2.15
Lokalisation Beta
Heidelibellenweg

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