22-1320.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Faire Regelung bei Laubsäcken und Laubbeseitigung im Bezirk Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Seit 01.01.2026 sind Laubsäcke im Bezirk Harburg ausschließlich an Recyclinghöfen erhältlich. Gleichzeitig wurde der Preis pro Laubsack von 1,00 auf 2,40 erhöht. Diese Entwicklung stellt insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner in straßenbaumreichen Gebieten vor erhebliche Herausforderungen.

Im Herbst fällt durch den wachsenden öffentlichen Straßenbaumbestand große Mengen Laub an, das nicht nur auf Fahrbahnen, sondern auch auf Gehwegen und in privaten Vorgärten landet. Die Gehwegreinigung durch die Stadtreinigung erfolgt dabei häufig nicht ausreichend. Gleichzeitig sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigenund verkehrssicher zu halten.

Damit werden Kosten und Arbeitsaufwand, die durch den öffentlichen Baumbestand entstehen, zunehmend auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert. Die deutliche Preissteigerung der Laubsäcke sowie deren eingeschränkte Verfügbarkeit verschärfen diese Situation zusätzlich und sind den Harburgerinnen und Harburgern nicht länger zuzumuten.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

  1. die Preisgestaltung der Laubsäcke zu überprüfen und beim Senat sich für eine deutliche Reduzierung der neuen Preise einzusetzen,
  2. Laubsäcke für Anwohnerinnen und Anwohner in besonders betroffenen Straßen kostenfrei oder stark vergünstigt bereitzustellen oder alternativ Sammelplätze für Laub temporär auszuweisen,
  3. die Verkaufs- und Ausgabemöglichkeiten für Laubsäcke weiter an den bekannten Stellen anzubieten.
  4. die Laubbeseitigung auf Gehwegen durch die Stadtreinigung während der Herbstmonate zu intensivieren.
  5. Über die Ergebnisse wird im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz spätestens im September 2026 berichtet

Ziel ist eine bürgerfreundliche und gerechte Lösung, bei der die Folgen des öffentlichen Straßenbaumbestandes nicht einseitig zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner gehen.

Hamburg, am 09.01.2026

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

4. rz 2026

Die Behörder Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antragunter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg -AöR- (SRH) wie folgt Stellung:

Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

  1. die Preisgestaltung der Laubsäcke zu überprüfen und beim Senat sich für eine deutliche Reduzierung der neuen Preise einzusetzen,

Die Gebührenerhöhung für die Laubsacksammlung bildet die Kostensteigerungen sowohl für Personal und Betriebsmittel bei der Sammlung als auch den Transport und die fachgerechte Entsorgung ab. Obwohl in den vergangenen Jahren die Kosten für Personal, Betrieb und Material weiter angestiegen sind, hat die SRH diese Gebühr lange Zeit stabil halten können. Die Gebührenanpassung zum 1. Januar 2026 wurde notwendig, da die entstehenden Mehrkosten nicht mehr anderweitig kompensiert werden konnten. Nur so ist eine kostendeckende Finanzierung und damit ein Fortbestand der angebotenen Serviceleistung möglich.

  1. Laubsäcke für Anwohnerinnen und Anwohner in besonders betroffenen Straßen kostenfrei oder stark vergünstigt bereitzustellen oder alternativ Sammelplätze für Laub temporär auszuweisen,

Die Bereitstellung von kostenfreien oder stark vergünstigten Laubsäcken für besonders betroffene Bereiche wäre mit den gebührenrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar und auch nicht abgrenzbar.

Eine gebührenfreie Entsorgung von Laub in haushaltsüblicher Menge (bis zu 8 Kubikmeter) ist aber über die 12 Recyclinghöfe der SRH möglich.

  1. die Verkaufs- und Ausgabemöglichkeiten für Laubsäcke weiter an den bekannten Stellen anzubieten.

Die Laubsäcke sind weiterhin zu Beginn der Laubsaison ab dem 1. September eines jeden Jahres an allen Recyclinghöfen und den EcoHHub-Stationen (Wandsbek, Altona-Nord) der SRH sowie in den Hamburger BUDNI-Filialen erhältlich.

  1. die Laubbeseitigung auf Gehwegen durch die Stadtreinigung während der Herbstmonate zu intensivieren.

Ziel ist eine bürgerfreundliche und gerechte Lösung, bei der die Folgen des öffentlichen

Straßenbaumbestandes nicht einseitig zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner

gehen.

Die Gesamtlänge des Gehwegnetzes in Hamburg beträgt rund 6.400 Kilometer. Für die Reinigung der Geh- und Radwege sind nach § 29 Absatz 1 Hamburgisches Wegegesetz (HWG) die angrenzenden Anliegerinnen und Anlieger zuständig. Die SRH reinigt die Geh- und Radwegestreckendort, wo es keine Anliegerinnen und Anlieger gibt (z. B. entlang öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen) sowie die Strecken, die im Wegereinigungsverzeichnis aufgeführt sind, für die eigentlich verpflichteten Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr. Diesbetrifft rund 3.320 Kilometer Gehwege. Darüber hinaus übernimmt die SRH die Laubbeseitigung auf etwa 7.800 Kilometern Fahrbahnen sowie auf einem speziellen Radwegenetz mit einer Länge von rund 230 Kilometern. Anliegerinnen und Anlieger, die keine Gehwegreinigungsgebühren zahlen und den Geh- und Radweg vor ihrem Grundstück daher selbst reinigen müssen, haben das dort anfallende Laub auf eigene Kosten zu entsorgen.

Die SRH unternimmt im Rahmen ihrer gesetzlichen Zuständigkeit, Leistungsfähigkeit und der verfügbaren Ressourcen alles, um Straßen und Wege von Laub zu befreien, d.h. auch im Bereich der gebührenfinanzierten Wegereinigung. So sind während der Laubsaison sämtliche verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einsatz, um das Laub möglichst zeitnah und umfassend zu entfernen. Aufgrund des je nach Wetterlage teilweise sehr starken Laubfalls kann dies jedoch nicht gleichzeitig im gesamten Stadtgebiet gewährleistet werden. Besonders im Fokus der Laubbeseitigung stehen zunächst die Bereiche, in denen das Laub eine besondere Verkehrsgefährdung darstellt.

In der Laubsaison sind also bereits alle verfügbaren Kräfte in einem Höchstmaß gebunden. Eine weitere Intensivierung ist weder betrieblich und finanziell leistbar noch gesetzlich vorgesehen.

gez. Böhm f.d.R.

Hille

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