22-1320

Antrag CDU betr. Faire Regelung bei Laubsäcken und Laubbeseitigung im Bezirk Harburg

Antrag

Letzte Beratung: 13.01.2026 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Seit 01.01.2026 sind Laubsäcke im Bezirk Harburg ausschließlich an Recyclinghöfen erhältlich. Gleichzeitig wurde der Preis pro Laubsack von 1,00 € auf 2,40 € erhöht. Diese Entwicklung stellt insbesondere Anwohnerinnen und Anwohner in straßenbaumreichen Gebieten vor erhebliche Herausforderungen.

Im Herbst fällt durch den wachsenden öffentlichen Straßenbaumbestand große Mengen Laub an, das nicht nur auf Fahrbahnen, sondern auch auf Gehwegen und in privaten Vorgärten landet. Die Gehwegreinigung durch die Stadtreinigung erfolgt dabei häufig nicht ausreichend. Gleichzeitig sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu reinigen und verkehrssicher zu halten.

Damit werden Kosten und Arbeitsaufwand, die durch den öffentlichen Baumbestand entstehen, zunehmend auf die Bürgerinnen und Bürger verlagert. Die deutliche Preissteigerung der Laubsäcke sowie deren eingeschränkte Verfügbarkeit verschärfen diese Situation zusätzlich und sind den Harburgerinnen und Harburgern nicht länger zuzumuten.

Petitum/Beschluss


Die Bezirksversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen,

  1. die Preisgestaltung der Laubsäcke zu überprüfen und beim Senat sich für eine deutliche Reduzierung der neuen Preise einzusetzen,
  2. Laubsäcke für Anwohnerinnen und Anwohner in besonders betroffenen Straßen kostenfrei oder stark vergünstigt bereitzustellen oder alternativ Sammelplätze für Laub temporär auszuweisen,
  3. die Verkaufs- und Ausgabemöglichkeiten für Laubsäcke weiter an den bekannten Stellen anzubieten.
  4. die Laubbeseitigung auf Gehwegen durch die Stadtreinigung während der Herbstmonate zu intensivieren.
  5. Über die Ergebnisse wird im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz spätestens im September 2026 berichtet

Ziel ist eine bürgerfreundliche und gerechte Lösung, bei der die Folgen des öffentlichen Straßenbaumbestandes nicht einseitig zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner gehen.

Hamburg, am 09.01.2026

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
13.01.2026
Ö 4.1
Lokalisation Beta

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