20-3555.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Erhalt der Katholischen Schulen in Harburg II - Niels-Stensen-Gymnasium

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.04.2020
Sachverhalt


Das Niels-Stensen-Gymnasium in Harburg ist erst Anfang dieses Jahrzehnts nach Schaffung eines Neubaus durch den damaligen Erzbischof feierlich eingeweiht worden. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat durch Grundstückskaufverträge im Umfeld zur Realisierung dieses Schulangebots erheblich beigetragen. Insbesondere durch den Neubau und ein modernes, variables Nutzungskonzept konnte ein außergewöhnlich gutes Schulangebot geschaffen werden. Seither stellt dieses Gymnasium in der Harburger Schullandschaft nicht nur ein Stück Angebotsvielfalt dar, sondern es ist auch ein Leuchtturm, der dringend in der bisherigen Form erhalten werden muss.

Die Schule, die sich derzeit nicht in dem ursprünglich angedachten Endausbauzustand befindet, sondern zwei- bis dreizügig geführt wird, ist voll funktionsfähig und bisher auch stark angenommen worden. Sie hat durch engagierte Lehrer und Elternschaft zwischenzeitlich Top-Platzierungen beim Abiturranking ebenso erreicht, wie hohe Wertschätzung im Bereich berufsfördernder Bildungsbegleitung bei Unternehmen und Verbänden bei Bewerbungen von Absolventen.

Die miserabel kommunizierte plötzliche Entscheidung, dieses erfolgreiche Gymnasium zu schließen, ist aus sozialen, pädagogischen und theologischen Gründen eindeutig falsch und nicht nachvollziehbar. Die alleinige Begründung des Erzbistums Hamburg, die Fortführung der Schule sei aus wirtschaftlichen Gründen "nicht darstellbar", überzeugt gleichfalls nicht. Die Einbeziehung von theoretischen Baukosten derzeit gar nicht benötigter Ausbaustufen in den Investitionsbedarf ist nichts anderes, als eine Irreführung der Öffentlichkeit. Ein Sanierungsstau bei dem neuen Schulgebäude ergibt sich nicht . Auch das Auslaufen von Mietverträgen mit privaten Vermietern kann nicht als zwingende Begründung für die Schulschließung verwendet werden, zumal vermieterseits dem Erzbistum Hamburg seit geraumer Zeit der Abschluss neuer Mietverträge zu günstigeren Konditionen angeboten worden ist, ohne dass überhaupt eine Antwort erfolgte oder Gespräche begonnen worden seien.

Darüber hinaus verkennt das Erzbistum Hamburg bei seiner voreiligen Entscheidung auch, dass der Bund Schulbaumittel zur Verfügung gestellt hat, die sich für Hamburg auf ca. 60 Millionen Euro belaufen. Davon könnte auch ein Teil von ca. 6 Millionen Euro auf die katholischen Schulen entfallen.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge dem Erzbistum Hamburg unmissverständlich mitteilen, dass die Bezirksversammlung Harburg im Interesse der Angebotsvielfalt im Bezirk die uneingeschränkte Fortführung des Niels-Stensen-Gymnasiums erwartet. Die grundsätzliche Schließungsentscheidung müsse dabei aufgegeben und die Fortführung der Schule kurzfristig kommuniziert werden.

Dazu gehört insbesondere, dass das Erzbistum Hamburg mit allen Beteiligten kurzfristig Gespräche führt, die sich auf den Anteil bisher nicht abgeforderter Bundesmittel für Schulbau und auf Neuordnung von Mietverträgen für die Harburger Schulen beziehen. Darüber hinaus möge das Erzbistum die Bezirksversammlung jeweils über Gesprächsstände und Absichten aktuell informieren.

Hamburg, am 12.02.2018

Ralf-Dieter Fischer                                           Uwe Schneider
Fraktionsvorsitzender                                       Brit-Meike Fischer-Pinz
                                                                         Dr. Antje Jaeger

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg15.5.2018

Die Vorsitzende

 

 

 

 

Das Erzbistum Hamburg nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-3555 wie folgt Stellung:

 

 

Auf die Stellungnahme zur Drucksache 20-3554 (s. Drs. 20-3554.01) wird verwiesen.     

 

 

 

gez. Rajski

 

f.d.R.

Riechers