21-0631.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Ergänzung Straßenschild "Adolf-Wagner-Straße"

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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11.05.2022
13.01.2021
11.11.2020
Ö 4
Sachverhalt

Die Adolf-Wagner-Straße wurde nach dem Ökonom Adolph (auch Adolf) Wagner (1835-1917) benannt. Wagner war neben Gustav Schmoller einer der beiden bedeutendsten Ökonomen der Bismarck-Ära. Die Ehrung wurde ihm für seine Verdienste in der Finanz- und Wirtschaftswissenschaft verliehen.

Es besteht eine Namensgleichheit vor allem durch die am Schild verwendete Schreibweise ohne Geburtsdaten mit dem NSDAP-Gauleiter Adolf Wagner (1890-1944) im Gau München-Oberbayern, bayerischer Minister und SA-Obergruppenführer.

Um Verwechslungen vorzubeugen, sollten Lebensdauer und Beruf des Namensgebers genannt werden. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschliesst:

Das zuständige Fachamt möge den Straßenschildern der Adolf-Wagner-Straße ein ergänzendes Hinweisschild hinzufügen mit folgendem Text: "Adolph (auch Adolf) Wagner, 1835 - 1917, bedeutender Ökonom".

 

Hamburg, am 06.03.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                                 Lars Frommann

Fraktionsvorsitzender                             Rainer Bliefernicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   19.10.2020

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Kultur und Medien nimmt zu dem Antrag CDU Drs. 21- 0631 wie folgt Stellung:

 

 

Zur Prüfung und Beurteilung der Namensgebung:

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Bezirksamts, Vorschläge zur Benennung von Verkehrs­flächen biographisch zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und politisch abzustimmen. Das Staats­archiv prüft anschließend den Vorschlag ergänzend im Hinblick auf die geltenden Be­nenn­ungs­richtlinien, bevor es eine Vorlage für die zuständige Senatskommission fertigt.

 

Zum Umgang mit NS-belasteten Straßennamen:

Der r Kultur und Medien zuständige Senator hat eine Kommission aus Expertinnen und Ex­perten, die sich bereits mit erinnerungspolitischen Fragen befasst haben, beauftragt,  ein­heitliche Entscheidungskriterien für den Umgang mit NS-belasteten Straßennamen in Hamburg zu entwickeln und ggf. grundsätzliche Empfehlungen zu möglichen Neu- und Umbenennungen aussprechen.

Auf dieser Grundlage kann auch die Benennung nach Adolf Wagner überprüft werden.

 

Zur Anbringung ergänzender Hinweise an Straßenschildern:

Sofern im damaligen Senatsbeschluss zur Benennung der Adolf-Wagner-Straße eine amtliche Erläuterung des Namens vorhanden ist, die nicht geändert werden soll, kann das Bezirksamt nach eigenem Ermessen ein erklärendes Zusatzschild anbringen.

Sofern im damaligen Senatsbeschluss keine Erläuterung des Namens beschlossen wurde oder diese Erläuterung inhaltlich geändert werden soll, reicht das Bezirksamt (Fachamt Management des Öffentlichen Raums) einen abgestimmten Textentwurf mit Anschreiben der Bezirksamtsleitung beim Staatsarchiv ein.

Das Staatsarchiv prüft diesen Antrag nach den Benennungsrichtlinien und erstellt jeweils zum Stichtag 1. April/ 1. Juli/ 1. Oktober eine Beschlussvorlage für die Senatskommission. Der Senatsbeschluss wird wie üblich im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht, anschließend kann der Bezirk die beschlossenen Erläuterungen in passender Weise anbringen.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Hille