Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Elektromobilität DriveNow
Letzte Beratung: 14.04.2020 Hauptausschuss Ö 2.33
Im Rahmen des Ausbaus der Elektromobilität in Hamburg soll es zukünftig bis zu 550 Elektrofahrzeuge des Car-Sharing-Anbieters DriveNow geben.
Dazu plant Hamburg besondere Parkplätze für Car-Sharing und Elektrofahrzeuge.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Vorsitzende der Bezirksversammlung möge sich mit der zuständigen Fachbehörde in Verbindung setzen, um zu erreichen, dass Bezirksverwaltung und Bezirksversammlung in angemessener Weise und frühzeitig an der Planung und Standortauswahl von neu zu schaffenden, gesonderten Parkplätzen für Car-Sharing und der Elektrofahrzeuge beteiligt werden.
Hamburg, am 06.06.2017
Ralf-Dieter Fischer Rainer Bliefernicht
Fraktionsvorsitzender Berthold von Harten
Dr. Hanno Hintze
Bezirksversammlung Harburg 10.08.2017
Die Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-3000 wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung bezieht sich wahrscheinlich mit der Aussage, dass Hamburg besondere Parkplätze für Car-Sharing und Elektrofahrzeuge plant, auf die Vereinbarung der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) mit der Bayerische Motoren Werke AG (BMW) und will mit der Drs. 20-3000 eine frühzeitige Beteiligung der Bezirksverwaltung und der Bezirksversammlung an der Planung und Standortauswahl von derartigen Parkplätzen für Car-Sharing und insbesondere Elektrofahrzeuge erreichen.
In der Vereinbarung zwischen der FHH und BMW heißt es hierzu:
„Deshalb beabsichtigt die FHH, in ihrem Stadtgebiet schrittweise bis 2019 insgesamt 1.150 Ladepunkte zur Verfügung stellen zu lassen, davon:
1. 600 öffentlich zugängliche Ladepunkte bis Oktober 2017 (auf Grundlage des Masterplans Ladeinfrastruktur)
2. 400 weitere öffentlich zugängliche Ladepunkte bis Ende 2018 sowie
3. 150 Ladepunkte auf switchh-Flächen zwischen 2017 und 2019.
Die FFH wird bis zu 100 (50 % in 2018) dezentrale switchh-Punkte (200 Stellplätze) in den durch hohen Parkdruck stark belasteten Innenstadtquartieren errichten.“
Zu 1 und 2 der vorgenannten Vereinbarung:
Wie in der Stellungnahme zu Drs. 20-2995 bereits beantwortet, ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur im Rahmen des Masterplans weit fortgeschritten. Aktuell stehen allein von Seiten der Stromnetz Hamburg GmbH 419 Ladepunkte in Hamburg zur Verfügung. Bis voraussichtlich Oktober des Jahres 2017 sollen alle 600 Ladepunkte realisiert sein. Bereits zu Beginn der Ausbauplanung sowie im weiteren Prozess wurden die Bezirksversammlungen um Standortvorschläge gebeten, dies aber nur mit mäßiger Resonanz. Eine aktuelle Beteiligung an den Standortplänen dieser Tranche ist derzeit nicht mehr möglich.
Zur Beantragung der Bundesförderung für den weiteren Ausbau von Ladeinfrastruktur, mit der in Hamburg bis Ende des Jahres 2018 insgesamt 1.000 Ladepunkte zur Verfügung stehen sollen war es eine Voraussetzung, alle Standorte bereits vorab adressscharf zu konkretisieren. Bei einer Vorlauffrist von zehn Arbeitstagen zwischen Förderbekanntmachung und Start des Antragsverfahrens (Windhundprinzip) war eine Vorabstimmung mit den o.g. Gremien nicht möglich.
Bei der damit verbundenen Standortsuche wurde nach dem bisher verwendeten Modell auch ausreichend Standorte in Harburg ausgewählt und mit beantragt. Dabei wurden nicht nur öffentliche Flächen, sondern ebenso private Flächen in die Betrachtungen einbezogen. Die Liste der beantragten Standorte ist der Drs. 20-2995 zu entnehmen. Einwände des Bezirkes zu einzelnen Standortplanungen sind der zuständigen Behörde mitzuteilen, um diese bei dem weiteren Planungsprozess beachten zu können.
Zu 3 der vorgenannten Vereinbarung:
Die Planung der 150 Ladepunkte auf swichh-Flächen obliegt der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn). Die zuständige Behörde wird den Wunsch einer Beteiligung der Bezirksverwaltung und der Bezirksversammlung bei der Standortwahl, soweit diese im Bezirk Harburg geplant sind, an die Hochbahn weitergeben.
gez. Rajski
f.d.R.
Riechers
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