Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Einschränkungen des Segelflugsports in der Fischbeker Heide?
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Berthold von Harten, Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion
Seit 1925 wird auf dem Gelände am Scharlbargstieg Segelflug durch den Segelflug-Club Fischbek e. V. und Vorgängervereine betrieben. Für das Segelfluggelände besteht seit vielen Jahren eine Genehmigung nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen. Das Segelfliegen in der Fischbeker Heide ist auch für Besucher des Naherholungsgebietes eine besondere und erhaltenswerte Attraktion. Darüber hinaus werden durch die infolge des Flugbetriebes nicht betretbaren Flächen zusätzlich Tier- und Pflanzenarten geschützt.
Im Rahmen von sukzessiv durchgeführten Erweiterungen des Flugbetriebs sind jeweils zeitlich befristete zusätzliche Genehmigungen erteilt worden.
Die zuständige Luftverkehrsbehörde hat gegenüber dem Verein angeregt, die verschiedenen Genehmigungen so zusammenzufassen, dass sie vereinheitlicht werden und unbefristet gelten. Insoweit hat der Verein entsprechende Anträge gestellt.
Im Rahmen dieses Verfahrens ist es nunmehr zu verschiedenen Bedenken aus der Behörde für Umwelt und Energie gekommen, die offenbar von Abteilungen des Bezirksamtes gestützt werden. In diesem Zusammenhang ist auch der Eindruck erweckt worden, der Verein plane eine erhebliche Ausweitung des Segelflugbetriebes und insbesondere auch Motorflug.
Den Antragsunterlagen und den Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörde lässt sich entnehmen, dass dieses nicht der Fall ist und lediglich eine Zusammenfassung ohnehin schon bestehender Genehmigungen für den bisherigen Flugbetrieb erfolgen soll.
Die Fachbehörde hat insoweit, sofern regionale Bedenken bestehen sollten, auch angeregt, entsprechende Ortstermine durchzuführen, damit diese Bedenken ausgeräumt werden könnten. Sie hat ferner den Vorschlag unterbreitet, da keinerlei Eilbedürftigkeit bestehe, die Kommunalpolitik einzubeziehen.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung möge gegenüber der Fachbehörde sicherstellen, dass die Kommunalpolitik in geeigneter Weise im Genehmigungsverfahren beteiligt und zumindest vollständig informiert wird.
Ferner legt die Bezirksversammlung Wert darauf, dass der Segelflugsport in der Fischbeker Heide in der bisherigen Art und Weise ohne irgendeine Erweiterung auf Motorsport unbeeinträchtigt und unverändert ausgeübt werden kann.
Hamburg, am 12.05.2016
Ralf-Dieter Fischer Berthold von Harten
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
Bezirksversammlung Harburg 28.06.2016
Der Vorsitzende
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Antrag der CDU Drs. 20-1528 wie folgt Stellung:
Bei dem Verfahren handelt es sich um die Ergänzung und Neufassung der bestehenden Genehmigung des Segelfluggeländes Fischbek vom 27. Dezember 1982. Im Rahmen eines solchen Verfahrens sind nach § 6 Abs. 4 Satz 2 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) u.a. die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Dazu gehören insbesondere die fachlich betroffenen Behörden und das Bezirksamt Harburg. Das Bezirksamt wird von der Fachbehörde direkt beteiligt, da es sich um ein Verwaltungsverfahren handelt. Die Verantwortlichen in der Bezirksverwaltung entscheiden, ob und ggf. welche politischen Gremien an der Entscheidungsfindung als Grundlage für die Stellungnahme eingebunden werden.
Auf dem Segelfluggelände in der Fischbeker Heide werden seit vielen Jahren Flüge mit Motorseglern und motorgetriebenen Luftsportgeräten durchgeführt. Teilweise waren diese durch befristete und zwischenzeitliche abgelaufene Ergänzungsgenehmigungen nach § 6 LuftVG zugelassen worden. Derzeit werden sie aufgrund von Ausnahmeerlaubnissen nach § 25 Abs. 1 LuftVG übergangsweise durchgeführt.
Das o.g. Genehmigungsverfahren dient dazu, alle Einzelerlaubnisse mit der Genehmigung aus dem Jahr 1982 zu verbinden. Aufgrund geäußerter Bedenken der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) gegen die ursprünglich beantragte unbegrenzte Durchführung von Flügen mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen, wird der Segelflug-Club Fischbek e.V. den Antrag abändern und eine sich an dem bisherigen Flugbetrieb orientierende Zahl von Flugbewegungen mit motorisiertem Fluggerät beantragen. Sobald dieser mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegt, wird die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wiederholt. Das Bezirksamt Harburg wird zu gegebener Zeit erneut an dem Verfahren beteiligt werden.
gez. Timmann
f.d.R.
Riechers