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Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Datenschutz im Kundenzentrum Harburg

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

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15.09.2020
Sachverhalt


Im Erdgeschoss des 2017 eröffneten Harburger Kundenzentrums (KUZ) an der Knoopstraße befinden sich jeweils mehrere Sachbearbeiter-Plätze in einem Raum. Im KUZ ist das Einwohnerwesen inklusive der Abteilungen Zentrale Meldeangelegenheiten, Einwohnerregister und Ausländerangelegenheiten ansässig.

In Kundenkontakten werden in diesen Großraumbüros sensible persönliche Daten mündlich abgefragt und abgeglichen, die zur Bearbeitung der Anliegen, z. B. An- oder Ummeldung der Meldeadresse oder Personalausweis-/Reisepassbeantragung erforderlich sind. Da dort jeweils zwei Schreibtische von Sachbearbeitern gegeneinander stehen, sind aufgrund der geringen räumlichen Distanz bereits Kundengespräche in normaler Lautstärke zwangsläufig auch am Nachbarplatz zu hören.

Dies halten wir datenschutzrechtlich für bedenklich; auch dort tätige Verwaltungsmitarbeiter sehen den Zustand als verbesserungswürdig an. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah über die Einhaltung des Datenschutzes und der Arbeitsstättenverordnung bei Kundenkontakten im Großraumbüro des Kundenzentrums zu berichten.

 

 

 

 

Hamburg, am 07.01.2020

 

Ralf-Dieter Fischer                 Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender             Robert Timmann

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

                            23.06.2020

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag  wie folgt Stellung:

 

Der Fachbereich Einwohnerdaten des Fachamtes Einwohnerwesen befindet sich im Erdgeschoss des Dienstgebäudes Harburger Rathausforum 3, welches im März 2017 bezogen und eröffnet wurde. Hier befinden sich:

 

-15 Vorspracheplätze für Terminkunden

- 4 Plätze an der Information

- 3 Arbeitsplätze im BackOffice

- 1 Büro für die Leitung

- 1 Büro für die Hauptsachbearbeiterinnen

 

Aktuell arbeiten im Kundenzentrum 28 Beschäftigte. Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung werden im Hinblick auf die räumlichen Gegebenheiten und der Arbeitsplatzsituation eingehalten.

 

Von den 15 Vorspracheplätzen sind 14 in gegenüberliegenden 2er Blöcken aufgestellt. Davor befinden sich jeweils zwei Besucherstühle. Jeder Arbeitsplatz hat ca. 10 qm Grundfläche. r eine besser gedämmte Akustik sind die Vorspracheplätze in 4 Zimmer aufgeteilt. Zusätzlich   wurden in den Räumen schallhemmende Maßnahmen wie spezielle Akustik- Deckenverkleidungen, Akustikwände, Teppich und Pflanzen umgesetzt.

 

Damit Kunden Gespräche vom Nachbartisch möglichst wenig mithören, werden die Beschäftigten regelmäßig dazu angehalten, Gespräche diskret und in gemäßigter Lautstärke zu führen. Gespräche mit besonders schutzwürdigen Inhalten werden in den beiden Einzelbüros der Hauptsachbearbeiterin und der Leitung geführt.

 

Um die Kunden bereits vor dem Terminaufruf auf die Möglichkeit eines Gesprächs in diskreter Umgebung zum besonderen Schutz von vertraulichen Gesprächsinhalten hinzuweisen, wurde an präsenter Stelle im Rezeptions- und Wartebereich beiliegender Text ausgehängt und auf den Monitoren folgender Lauftext geschaltet:

 

Besondere Diskretion gewünscht? Sprechen Sie uns gerne an.“

 

Weitere datenschutzrechtliche Maßnahmen, wie Trennwände oder Einzelbüros, sind aus unserer Sicht und aus gegenwärtiger Sicht der gemeinsamen Datenschutzbeauftragten der Bezirksämter, die diesbezüglich auch mit dem HmbBfDI Rücksprache gehalten hat, nicht erforderlich.

 

Von Seiten der Kunden gibt es bisher auch keine signifikante Beschwerdelage.

 

 

gez. Fredenhagen

 

 

Anlage

 

 

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